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Pass ist abgelaufen. (Gelesen: 1.952 mal)
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I love i4a


Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Usbekisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Pass ist abgelaufen.
08.01.2008 um 16:22:58
 
Hallo.
Ich habe vor 2 Monate mit einem Mann geheiratet und bekamm Aufenthaltserlaubnis §28 für 3 Jahre,aber mein Pass ist gültig nur bis Oktober 2008.Ich dachte,ich kann hier in Deutschland in Uzbekische Botschaft Pass wechseln,aber das geht nicht,weil ich mit Mann geheiratet habe und Uzbekistan ist muslime Land, Uzbekistan anerkennt nicht,wenn Mann mit Mann heiratet. Und das bedeutet ich muss nach Uzbekistan fliegen und dort wechseln,aber ich habe Angst,weil Uzbekistan ganz harte Gesetze für Schwule hat und es könnte sein,dass ich nie mehr nach Deutschland komme,Also ich kann meine Familie in Deutschland verlieren.
Deswegen möchte ich gern wiessen: wenn mein Pass abgelaufen ist, darf ich in Deutschland bleiben,oder nicht? Und wenn mein Pass ungültig ist, kriege ich Niederlassungserlaubnis,oder nicht?

Viele Grüße.
Vladislav
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 08.01.2008 um 16:37:09
 
Hallo Vlados -

also ganz grundsätzlich besteht Passpflicht - einfach abwarten, bis der Pass ungültig geworden ist, würde also in jedem Fall zu Problemen führen, ganz zu schweigen von einer NE . -

Du solltest Dich so schnell wie möglich an Deine ABH wenden und Deine Situation schildern. Du solltest, soweit irgend möglich, Belege für Deine Aussagen anführen oder Dich zumindest auf entsprechend glaubwürdige und seriöse Stellen beziehen. Wie Deine Lage durch die ABH bewertet wird, kann ich nicht prognostizieren - ich kenne die tatsächliche Lage und Gefahren bezogen auf Schwule in Uzbekistan zu wenig. Aber, wie gesagt, letztlich kommt es auf die Bewertung durch die Behörde/n hier an!

Entscheidend wird letztlich sein, ob die ABH es nach der Schilderung der Situation aus Deiner Sicht und Einholung eigener Informationen, für Dich für zumutbar hält, einen neuen Pass zu beschaffen oder nicht. - Eine solche Entscheidung kann und wird immer nur einzelfallbezogen getroffen werden - auch insoweit ist also eine Prognose nur schwer möglich.

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #2 - 08.01.2008 um 16:37:37
 
Voraussetzung für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis und den Aufenthalt ist ein gültiger Pass.
Wenn du den hier nicht verlängert bekommst, musst du wohl in den sauren Apfel beißen und in die Heimat fliegen.

Du musst ja nicht sagen, dass du schwul bist.

proll
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Beiträge: 6
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Usbekisch
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Antwort #3 - 08.01.2008 um 17:05:45
 
Vielen Dank.
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 15.01.2008 um 18:50:23
 
Zitat:
Du musst ja nicht sagen, dass du schwul bist.


Mag sein, daß es inzwischen in seinem Paß steht, nämlich in der AE. Offenbar entstand dadurch auch das Problem in der Botschaft seines Heimatlandes.

Gruß, ULF
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