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Neue Staatsangehörigkeit meiner Freundin (Gelesen: 1.155 mal)
danielkoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neue Staatsangehörigkeit meiner Freundin
16.12.2007 um 14:24:39
 
Hallo, folgende Frage: Mein Freundin ist im Mai letzten Jahres nach Deutschland gekommen, da sie ein Praktikum hier in Deutschland gemacht hat. Sie hat einen Aufenthaltstitel bis Mai nächsten Jahres, der an das Praktikum von ihr gebunden ist. Ihr Vater ist Portugiese und sie hat jetzt ihre portugiesische Staatsangehörigkeit bekommen. Was müssen wir jetzt machen, sodass die Ausländerbehörde weiß, dass sie ihr Visum gar nicht mehr braucht, da sie als Portugiesin ja jetzt alle Freizüge in Deutschland hat. Welche Schritte müssen wir machen? Sie ist gesetzlich krankenversichert, wir leben aber vor allem von meinem Einkommen - jetzt möchte sie sich aber natürlich auch eine richtige Arbeit suchen, was sie bisher ja noch nicht konnte. Geplant ist, dass sie die nächsten Jahre oder auch für immer in Deutschland bleiben wird. Noch eine Frage: Kann sie während sie noch keine Arbeit gefunden hat, als EU Bürgerin auch entsprechende Sozialleistungen beantragen?
Vielen Dank für die Antworten!
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Ralf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 16.12.2007 um 14:34:10
 
danielkoop schrieb am 16.12.2007 um 14:24:39:
Was müssen wir jetzt machen, sodass die Ausländerbehörde weiß, dass sie ihr Visum gar nicht mehr braucht, da sie als Portugiesin ja jetzt alle Freizüge in Deutschland hat

Am einfachsten wäre es wohl, der ABH einen portugiesischen
Pass vorzulegen.  Zwinkernd
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danielkoop
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 16.12.2007 um 14:50:05
 
Sonst nichts? Wird sie dann dementsprechend registriert?
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 16.12.2007 um 18:48:59
 
danielkoop schrieb am 16.12.2007 um 14:50:05:
Sonst nichts? Wird sie dann dementsprechend registriert?


natürlich geht das nicht so einfach: der Pass ist in dreifacher Ausfertigung vorzulegen, außerdem ein DNA-Test, der die Abstammung von ihrem angeblichen Vater beweist. Außerdem sämtliche Urkunden zur Vaterschaft inkl. Geburtsurkunde des Vaters im legalisierten Original sowie in beglaubigter Übersetzung. Danach müssen Vater und Tochter noch persönlich bei der ABH und dem deutschen Standesamt vorsprechen und an Eides statt die Richtigkeit ihrer Angaben versichern. Ggf. werden sie auch getrennt voneinander befragt.

Außerdem hat Deutschland in Bezug auf den Erwerb von Staatsangehörigkeiten hier lebender Ausländer selbstverständlich ein Anfechtungsrecht, das erst 5 Jahre nach Kenntnis aller Umstände verfällt. Dies wurde kürzlich gesetzlich eingeführt um den missbräuchlichen Erwerb europäischer Staatsangehörigkeiten zu unterbinden (sog. "Schein-europäer"). Das Anfechtungsrecht besteht aber nicht, wenn der neue Europäer mindestens 3 landestypische Speisen seines neuen Heimatstaates benennen und entsprechende Rezepte auswendig vortragen kann.

Muleta

P.S. Pass vorlegen reicht natürlich aus - was denn sonst?
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danielkoop
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Antwort #4 - 16.12.2007 um 20:12:43
 
Danke - manchmal bin ich ja erstaunt, wie viel Zeit mache zu haben scheinen
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