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Bitte nicht zu lange.. (Gelesen: 1.580 mal)
sarina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Bitte nicht zu lange..
24.11.2007 um 16:29:59
 
Hallo, ich habe eine kurze Frage,
Mein Verlobter und ich haben vor in Dtl. zu heiraten. Alle Papiere sind soweit fertig, auch das OLG hat schon ok gegeben.
Am 6.12 ist nun sein Deutschtest.
Meine Frage ist nun, wenn er auch diesen Test bestanden hat und dann am nächsten Tag alle Papiere abgeben kann, müssen wir dann nochmal mit 8 bis 10 Wo Wartezeit rechnen? Oder geht das schneller, evtl sofort bis er einreisen kann???
Danke für eure Antworten
LG
Sarina
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sarina  
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 24.11.2007 um 16:56:56
 
10-12 Wocher erscheinen da schon eher realitaetsnah, wobei es auch schon schnellere Faelle gegeben hat.
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sarina
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 24.11.2007 um 21:11:31
 
Oje und ich dachte wir könnten Weihnachten zusammen feiern... weinend
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sarina  
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wolf47
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 25.11.2007 um 20:33:54
 
Hallo Sarina, meine Verlobte hat am 8.11.07 Ihre Sprachprüfung abgelegt und es hat prima geklappt. Am 23.11.07 konnte ich sie hier meinen Armen nehmen und werden am 3.12.07 heiraten.
Ich habe dir eine Privatnachricht geschickt.
L.G.
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Einbeck
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Antwort #4 - 25.11.2007 um 21:58:58
 
sarina schrieb am 24.11.2007 um 16:29:59:
Mein Verlobter und ich haben vor in Dtl. zu heiraten. Alle Papiere sind soweit fertig, auch das OLG hat schon ok gegeben. 


Scheint ja alles gut vorbereitet zu sein, Visaantrag schon gestellt (?) und ABH beteiligt (?), im Klartext hat die ABH schon Kontakt mit Dir aufgenommen oder weiss die ABH und die Botschaft bereits das Standesamt und OLg aktiv waren?

Koennte klappen (es sei denn es liegt was Besonderes vor), auch abhaengig vom Antragsstand und Info-Austausch zwischen den beteiligten Behoerden.
Evtl. sollte Du den beteiligten Behoerden (ABH und Botschaft) helfen und diese informieren, das Standesamt und OLG schon Ihren Teil erledigt haben.

Falls Antrag noch nicht gestellt, gehe doch mit Unterlagen vom Standesamt schon mal zur ABH und bereite diese auf den bald eingehenden Visaantrag vor und spreche mit der ABH ab, was diese noch an Unterlagen/Dokumenten von Dir benoetigt.
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sarina
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 26.11.2007 um 19:11:08
 
@ Einbeck
Sorry, aber dein Beitrag ist mir nicht so ganz klar.
Ich dachte dass er jetzt wenn er ( ich hoffe) den Deutschtest besteht, zur Botschaft in Rabat geht und all seine Papiere vorlegt (Plus die Verpflichtungserklärung/ Einladung/ Bescheid vom OLG) und wir abwarten müssen...
Was hab ich denn dann noch bei der ABH zu tun?
Das liegt doch jetzt an der Botschaft in Rabat, oder????
Danke für deine Antwort..LG
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sarina  
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Ernas
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 26.11.2007 um 19:17:43
 
sarina schrieb am 26.11.2007 um 19:11:08:
@ Einbeck
Sorry, aber dein Beitrag ist mir nicht so ganz klar.
Ich dachte dass er jetzt wenn er ( ich hoffe) den Deutschtest besteht, zur Botschaft in Rabat geht und all seine Papiere vorlegt (Plus die Verpflichtungserklärung/ Einladung/ Bescheid vom OLG) und wir abwarten müssen...
Was hab ich denn dann noch bei der ABH zu tun?
Das liegt doch jetzt an der Botschaft in Rabat, oder????
Danke für deine Antwort..LG

naja, die ALB ist schon zu beteiligen bei so einem Antrag, sie muss diesem doch zustimmen, sonst darf die Botschaft doch gar kein Visum erteilen. Ihr habt ja schon einiges vorbereitet.
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sarina
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Antwort #7 - 27.11.2007 um 00:38:22
 
Ja klar, dort habe ich ja schließlich die Einladung gemacht...
Aber ansonsten weiß ich von nichts!!!
Also wäre schon nett wenn du das etwas weiter ausführen könntest, von was du da sprichst.
Danke
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sarina  
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