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Familiennachzug zu deutschem Kleinkind (Gelesen: 10.040 mal)
Fruehlingskind
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Antwort #30 - 23.11.2007 um 17:28:50
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 16:56:50:
Ich (Deutscher ohne Wohnsitz in D.) schwängere Frauen (im Ausland), erkenne die Vaterschaft an und beide (Mutter und Kind) hätten dann Anspruch auf AE??


Ich bin zwar nur Laie, aber:
Wenn ich der deutsche Vater bin, dann ist mein Kind deutsch und braucht keine AE. Welcher Deutsche braucht für Deutschland eine AE? Die Mutter bekommt die möglichkeit in Deutschland zu leben, da sie für den Deutschen sorgt bzw. sogar sorgen muss. Daher darf sie rein nach Deutschland, so lange sie für den Deutschen sorgt.

Abgesehen von all den Idealen, weswegen so eine FZF sicherlich ursprünglich auch mal ins Gesetz kam.

LG

PS: Die Wortwahl mag ich nicht. Sie diente wohl nur der Verdeutlichung deiner Aussage.
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Sphynx
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Antwort #31 - 23.11.2007 um 17:42:03
 
Ihr meint wohl diesen Fall hier...  Augenrollen

Was die FzF betrifft, so meine ich den Tenor hier im Forum immer so verstanden zu haben, dass es weiter kein Problem ist, wenn Mutter und Kind gemeinsam einreisen um sich in Deutschland nieder zu lassen, das Kind auf Grund seiner deutschen SB und die Mutter aufgrund des genannten Paragrafen 28...

Korregiert mich, wenn ich was falsches gesagt haben sollte.

Grüssle
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Saxonicus
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Antwort #32 - 23.11.2007 um 18:04:22
 
Früher oder später wird man dann vielleicht (auf Grund solcher Mißbräuche) dazu übergehen einen DNA-Test zu verlangen.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Noahpapa
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Antwort #33 - 23.11.2007 um 18:06:06
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 17:28:50:
PS: Die Wortwahl mag ich nicht. Sie diente wohl nur der Verdeutlichung deiner Aussage.


Sorry, für die Wortwahl, aber ich habe den Gedanken (Hirngespinst) gehabt:
Gestrandeter Deutscher im Ausland (soll es geben) (Krisenstaat, 3te Welt oder was auch immer ihr wollt)
lässt Deutsche Kinder gebären und die Mütter erhalten nach einiger Zeit (in vielen Ländern ist man sehr geduldig wenn es in das "geheiligte Land" reisen wird) garantierte AE.

Es werden bis zu 5000,-€ für gefälschte SV gezahlt. 
Kannst Du dir vorstellen, was passiert wenn jemand unter der Hand Propaganda machen würde (Garantiere Einreise nach D. gegen eine Aufwendung von sagen wir mal 10.000,-€) ?

Die Damen würden Schlange stehen beim bezahlen (Geld wird von Verwandten besorgt) und derjenige rennt sich nach 9 Monaten die Hacken ab zur Dt. Botschaft um die "Rechtmäßigen Vaterschaften" anzuerkennen.

Das mal sagen wir 3x die Woche für 6 Monate = 720.000,-€ 
Wenn ich hier in Ghana wie Krösus lebe kann ich 4000,-€ verbraten.
Das würde bedeuten 180 Monate Leben wie Krösus. Und Deutschland hätte 72 Kinder mehr.

Bitte sagt nicht das kann nicht, Männer können so etwas nicht tun.
Für weniger Geld ist schon viel schlimmeres angestellt worden.

Ich hoffe Du verstehst jetzt meinen Punkt.
Michael

Ich hoffe es war alles nur ein Hirngespinst  unentschlossen

Saxonicus schrieb am 23.11.2007 um 18:04:22:
Früher oder später wird man dann vielleicht (auf Grund solcher Mißbräuche) dazu übergehen einen DNA-Test zu verlangen.


Der in meinem Hirngespinst immer positiv ausfallen würde!
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« Zuletzt geändert: 23.11.2007 um 18:16:36 von Noahpapa »  

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Fruehlingskind
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Antwort #34 - 23.11.2007 um 19:22:05
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 18:06:06:
Ich hoffe es war alles nur ein Hirngespinst
 


Ich denke, du hoffst nicht nur, du weißt es.

LG
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Noahpapa
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Antwort #35 - 23.11.2007 um 19:35:49
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 19:22:05:
Ich denke, du hoffst nicht nur, du weißt es.


Na eben nicht, würde es sonst nicht schreiben.
Erkläre mir gerne auch per PN was nicht logisch an den o.g. Ausführungen ist.

@frühlingskind
Kann es sein, dass die meine Ausführungen persönlich nimmst unentschlossen

Ich hoffe doch nicht.
Sie sind nur ein Spiegel was möglich sein könnte.
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Antwort #36 - 23.11.2007 um 19:36:26
 
@
Einbeck
Danke für den ausführlichen Hinweis. Du hast Vieles von dem bestätigt, was ich wusste. Nur die Behandlung von Leuten mit 2 verschiedenen Pässen durch die dortigen Behörden ist mir immer noch schleierhaft, genauer gesagt, ob Nachteile wegen der 2. Staatsbürgerschaft zu erwarten sind. Vom unserem Konsulat haben wir den Hinweis bekommen, den deutschen Pass nicht zu erwähnen, wenn nicht nötig.

LG
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Antwort #37 - 23.11.2007 um 19:46:44
 
Noahpapa schrieb am 23.11.2007 um 19:35:49:
Erkläre mir gerne auch per PN was nicht logisch an den o.g. Ausführungen ist.


Wenn Geld zu verdienen ist, werden Menschen vieles anstellen, um es auch zu tun. Geld ist ein sehr starkes Treibmittel. Die Möglichkeit könnte auch bestehen. Wer will einem Deutschen (dem Kind) seine Rechte absprechen, nur weil die Eltern böse Menschen sind? Das wäre Sippenhaft und sie ist zum Glück in Deutschland abgeschafft. Also, mit meinem Laienwissen würde ich sagen, so etwas könnte klappen.

Aber:
Praktisch hört sich das nicht an und ich habe noch nie von so einem Fall gehört. Solch böse Menschen würden sicher genug Energie aufbringen, um auf anderem (bösen) Wege ohne den Behördenkram  die Frauen auszubeuten.

LG

PS: Nein, persönlich nehme ich so was nicht  Zwinkernd. Hört sich nur an den Haaren hergezogen an. Zumindest für mich.
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Einbeck
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Antwort #38 - 23.11.2007 um 21:29:30
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 19:46:44:
Nur die Behandlung von Leuten mit 2 verschiedenen Pässen durch die dortigen Behörden ist mir immer noch schleierhaft, genauer gesagt, ob Nachteile wegen der 2. Staatsbürgerschaft zu erwarten sind. Vom unserem Konsulat haben wir den Hinweis bekommen, den deutschen Pass nicht zu erwähnen, wenn nicht nötig. 


Mehr als allgemein kann ich da nicht antworten, da ich kein China -Experte bin.
Unsere deutsche Botschaft oder Konsulate sollte besser Auskunft geben können.

Ein Nachteil ist, das Dich als Doppelstaatler viele Länder nur unter Vorlage Ihres eigenen Reisepasses ausreisen lassen, d.h. nur mit deutschen Reisepass lassen die einen Doppelstaatler nicht ausreisen. Habe dies selbst erlebt und weiss dies aus Erfahrung.

Ansonsten wird man als Doppelstaatler in Deutschland wie ein Deutscher und z.B. in china wie ein chinese behandelt.
Dt./Chin. Doppelstaatlern kann die deutsche Botschaft in China schwer Hilfe oder Konsularhilfe und Beistand geben, sie sind halt auch Chinesen und als Chinesen haben Sie die Rechte und Pflichten wie jeder andere China.

Empfehlung: Beantrage einen chin. Pass für das Kind.
Sicher ist sicher. Besser vorbeugen und vorbereitet sein.
Stelle Dir vor die Ausreise wird verweigert da chines. Pass gefordert wird?
Der sich daran anschließende Ärger ist doch vermeidbar.

Wie gesagt China-Experte bin ich nicht, unsere Botschaften und Konsulate geben Auskunft und haben viele Infos auf Ihren Webseiten.
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Fruehlingskind
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Antwort #39 - 23.11.2007 um 22:05:29
 
Sphynx schrieb am 23.11.2007 um 14:38:01:
Mal ganz blöd gefragt: Wo ist das Problem, einen chin. Pass für das Kind zu besorgen? Es brauch den nur zum Verlassen des Landes (also kein Visum für Deutschland) da ihr quasi ab Verlassen des chin. Hoheitsgebietes den deutschen Pass nutzen dürft...

Einbeck schrieb am 23.11.2007 um 21:29:30:
Empfehlung: Beantrage einen chin. Pass für das Kind. 


Ja, der chinesische Pass für das Kind muss her und gleichzeitig kann meine Verlobte das Visum zur FZF beantragen. Da an der chinesischen Grenze kontrolliert wird, ob die eigenen Staatsbürger auch ein Visum für ihr Zielland haben und einen Ausreisestempel bekommen, denke ich mal, das unser deutsches Kind in seinen chinesischen Reisepass ein Visum für Deutschland durch unser Konsulat eingetragen bekommt. Dient wie gesagt nur der problemlosen Ausreise, eine Art Pro Forma Visum. Werden wir aber sicherlich im Konsulat klären können.

Wesentlich für uns ist, dass Mutter und Kind zusammen in Deutschland einreisen können. Und das scheint möglich zu sein, wie Trixie sagt.

LG
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Antwort #40 - 23.11.2007 um 22:14:01
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 22:05:29:
Wesentlich für uns ist, dass Mutter und Kind zusammen in Deutschland einreisen können. Und das scheint möglich zu sein, wie Trixie sagt.


Ja dies ist moeglich, Visa sollte nur rechtzeitig beantragt werden und eine Bearbeitungsdauer von regelmaessig ca. 2 - 3 Monate einkalkuliert werden.
In gut vorbereiteten Ausnahmefaellen geht es auch schon mal schneller.
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Antwort #41 - 24.11.2007 um 12:50:29
 
Fruehlingskind schrieb am 23.11.2007 um 22:05:29:
Ja, der chinesische Pass für das Kind muss her und gleichzeitig kann meine Verlobte das Visum zur FZF beantragen. Da an der chinesischen Grenze kontrolliert wird, ob die eigenen Staatsbürger auch ein Visum für ihr Zielland haben und einen Ausreisestempel bekommen, denke ich mal, das unser deutsches Kind in seinen chinesischen Reisepass ein Visum für Deutschland durch unser Konsulat eingetragen bekommt. Dient wie gesagt nur der problemlosen Ausreise, eine Art Pro Forma Visum. Werden wir aber sicherlich im Konsulat klären können.



Das gibt es nicht. Vielleicht, wenn die Staatsangehörigkeit der Person nicht zeitnah zu klären ist, aber hier geht es um Nachzug mit dem und zum deutschen Kind.

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Fruehlingskind
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Antwort #42 - 24.11.2007 um 12:59:29
 
ulf schrieb am 24.11.2007 um 12:50:29:
Das gibt es nicht. Vielleicht, wenn die Staatsangehörigkeit der Person nicht zeitnah zu klären ist, aber hier geht es um Nachzug mit dem und zum deutschen Kind. 


Hmm, ich werde nervös. Ich dachte ich hätte alles verstanden.

Also: Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch. Was ist an der Staatangehörigkeit noch zu klären? Ich dachte, die Sache ist glasklar.

LG

PS: "mein", weil hier die Mutter egal ist, sonst hätte ich "unser" geschrieben. Also nicht die Anführungszeichen falsch interpretieren!

PPS: Muter ist nachweislich ledig, wurde für die Vaterschafterklärung geprüft.
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Ulf
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Antwort #43 - 24.11.2007 um 13:04:15
 
Fruehlingskind schrieb am 24.11.2007 um 12:59:29:
Hmm, ich werde nervös. Ich dachte ich hätte alles verstanden.

Also: Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch. Was ist an der Staatangehörigkeit noch zu klären? Ich dachte, die Sache ist glasklar.


Ebent. Die Sache ist so klar, daß die deutsche Auslandsvertretung für das Kind einen deutschen Paß, nicht aber ein Visum ausstellt.

Gruß, ULF
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trixie
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Antwort #44 - 24.11.2007 um 13:06:46
 
Fruehlingskind schrieb am 24.11.2007 um 12:59:29:
Ich habe eine Vaterschaftserklärung mit Zustimmung der Mutter, eine ordentliche Urkunde vom dt. Konsulat. Damit ist "mein" Kind deutsch.


Das ist absolut richtig. Und für ein deutsches Kind gibt es kein Visum für Deutschland und somit auch keinen Sichtvermerk im chinesischen Reisepass Zwinkernd

Wer sollte einem deutschen Kind ein Visum für Deutschland erteilen. Das deutsche Konsulat weiß ja, dass "dein" Kind deutsch ist.

trixie

Ulf war mit seinen Worten ein bisschen schneller als ich.
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