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FZF - Probleme mit der ABH (Gelesen: 2.133 mal)
Alphabiene
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15.11.2007 um 23:18:16
 
Hallo zusammen!

Zur Zeit wird beim Konsulat in Moskau der Antrag zur Familienzusammenführung meiner Ehefrau und 21 Monate alten Stieftochter bearbeitet. Der Antrag wurde ausgesetzt, da meine Frau den Nachweis von Grundkenntnissen der deutschen Sprache erbringen muß. Letzten Donnerstag wurde in einem persönlichen Gespräch mit einem Mitarbeiter des Konsulats und meiner Frau festgestellt, das meine Frau ausreichende Deutschkenntnisse besitzt. Das Gespräch wurde durch den Botschafter arrangiert, nachdem ich aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes meiner Frau darum gebeten habe. Nun warte ich darauf das die ABH vom Konsulat informiert wird. Meiner Frau wurde letzten Donnerstag gesagt das die ABH am Freitag per Fax benachrichtigt wird und ich mich Montag bei meiner ABH melden soll. Die SB teilte mir mit sie wüßte noch nichts, die Benachrichtigung käme auch nicht per Fax sondern mit der Post und so schnell geht das auch nicht. Wie lange so etwas dauert, wüßte sie auch nicht. Da ich vor der Aussetzung einen Termin bei ihr hatte um noch fehlende Dokumente und Papiere einreichen sollte, sie jedoch zum Termin im Urlaub war und sie mir bis heute noch immer keinen neuen Termin gegeben hat, habe ich wenig vertrauen zu ihr. Weiß jemand von euch welche Aussage stimmt? Die des Konsulats oder der ABH. Danke für eure Hilfe.

Gruß Alphabiene

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trixie
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Antwort #1 - 15.11.2007 um 23:38:17
 
Ehrlich gesagt, sehe ich im Moment noch kein Problem. Ob nun die Mitteilung von der Botschaft per Fax an die ABH geschickt wurde, weiß keiner; scheinbar nein, wenn die ABH noch keine Nachricht erhalten hat.
Welche Papiere und Dokumente wurden von dir gefordert?
Dass du noch keinen neuen Termin bekommen hast, ist auch nicht besorgniserregend. Etwas Geduld ist hier vielleicht das beste Heilmittel.  Zwinkernd

trixie
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Alphabiene
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Antwort #2 - 16.11.2007 um 00:14:36
 
Vielleicht muß ich da doch etwas präziser werden, welches Problem wir noch haben. Den Antrag auf FZF haben wir vor fünf Monaten gestellt. Da  meine Frau im Jahre 2005/2006 unter Angabe falscher Personalien ein Asylverfahren betrieb, gibt es vollkommen verständlicher Weise ein Verdacht auf Scheinehe. Da ich dem Botschafter in einem Brief die kompletten Umstände und unsere momentane gesundheitliche und finanzielle Notsituation dargelegt habe, stimmt das Konsulat bereits der Einreise zu. Die ABH lädt mich schriftlich zu einem Termin ein und die Sachbearbeiterin ist in Urlaub. Bis heute ( es sind seit dem Termin zwei Monate vergangen ) habe ich von der Sachbearbeiterin nichts gehört und sie auch nicht ans Telefon bekommen.  Mein Vater ( Verwaltungsdirektor ) bat unseren Landrat um Hilfe, der uns an die Abteilungsleiterin verwies. Die machte mir vor 1 1/2 Monaten den Vorschlag nach Russland auszuwandern, das wäre das einfachste. Da ich meine Frau lieben würde und ich etwas russisch kann sollte das doch kein Problem sein. Sie verstand zwar das es im Kaukasus schwer wäre, wir könnten jedoch nach Moskau ziehen, da kann man doch auch sehr gut leben! Ich bin berufstätig, habe eine Eigentumswohnung und unterhalte seit zwei Jahren eine dreiköpfige Familie mit niedrigem Einkommen und Steuerklasse I. Sehr lange kann ich das nicht mehr. Bin schon hoch verschuldet und durch die mittlerweile über einem Jahr dauernde Trennung psychisch und gesundheitlich angeschlagen. Vielleicht versteht man jetzt meine Sorgen und nervösität etwas besser.

Gruß Alphabiene
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trixie
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Antwort #3 - 16.11.2007 um 00:24:27
 
Dein unterhaltsrechtliches und finanzielles Problem hat grundsätzlich - kaum - eine Auswirkung auf die FZF. Auch wenn du nach Moskau auswanderst, bleiben die Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Evtl. mußt du die ETW verkaufen, oder wirst dazu gezwungen.
In der ausländerrechtlichen Angelegenheit würde ich trotzdem versuchen, etwas gelassener zu sein.

trixie
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Alphabiene
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Antwort #4 - 16.11.2007 um 13:09:03
 
trixie schrieb am 16.11.2007 um 00:24:27:
Dein unterhaltsrechtliches und finanzielles Problem hat grundsätzlich - kaum - eine Auswirkung auf die FZF. Auch wenn du nach Moskau auswanderst, bleiben die Unterhaltsverpflichtungen bestehen. Evtl. mußt du die ETW verkaufen, oder wirst dazu gezwungen.
In der ausländerrechtlichen Angelegenheit würde ich trotzdem versuchen, etwas gelassener zu sein.

trixie


Hallo Trixie!

Da ich meine Frau und meine Stieftochter liebe, sorge ich für deren Unterhalt. Unterhaltrechtliche Verpflichtungen habe ich nur seit der Heirat gegenüber meiner Frau. Die ETW ist vollfinanziert. Wenn ich die verkaufen würde, hätte ich Schulden und kein Geld. Nach Moskau auswandern will ich ja gar nicht. Wüßte auch nicht wovon ich da leben sollte. Meine Frau hat keine Familienangehörigen in Russland und kann, da ihre Tochter erst 21 Monate alt ist auch nicht arbeiten gehen. In Deutschland wäre es für mich kein Problem mit Steuerklasse III und Kindergeld meine Familie zu unterhalten. Nur weiterhin, wie jetzt schon seit zwei Jahren, mit Steuerklasse I kann ich das nicht mehr sehr lange.

Gruß Alphabiene
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Antwort #5 - 16.11.2007 um 13:42:27
 
Alphabiene schrieb am 16.11.2007 um 00:14:36:
Die ABH lädt mich schriftlich zu einem Termin ein und die Sachbearbeiterin ist in Urlaub. Bis heute ( es sind seit dem Termin zwei Monate vergangen ) habe ich von der Sachbearbeiterin nichts gehört und sie auch nicht ans Telefon bekommen.  Mein Vater ( Verwaltungsdirektor ) bat unseren Landrat um Hilfe, der uns an die Abteilungsleiterin verwies.
Die machte mir vor 1 1/2 Monaten den Vorschlag nach Russland auszuwandern, das wäre das einfachste.


Wenn ich das so lese ... die Reaktion der Abteilungsleiterin auf die informelle Beschwerde wegen Untätigkeit (darum handelt es sich hier ja letzten Endes) ist schon sehr eigenartig - milde ausgedrückt. Da kann ich schon verstehen, dass man als Antragssteller unruhig wird und sich fragt, ob die Behörde das Verfahren nicht bewusst hinauszögert.

Aber selbst wenn dem so wäre, kann man nichts machen, oder?

Wenn ein Richter in einem Verfahren sich so äußern würde, könnte man ihn ohne Schwierigkeiten wegen Befangenheit ersetzen lassen ...

Eduard
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Eduard
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Antwort #6 - 16.11.2007 um 14:05:27
 
Übrigens ...

Alphabiene schrieb am 16.11.2007 um 13:09:03:
Unterhaltrechtliche Verpflichtungen habe ich nur seit der Heirat gegenüber meiner Frau.


die finanzielle Unterstützung für bedürftige Angehörige (z.B. Ehefrauen) im Ausland läßt sich bis zu einer Höhe von 7680 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Man muß aber die Zahlungen und in der Regel auch die Bedürftigkeit der Ehefrau nachweisen.

Eduard

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Antwort #7 - 16.11.2007 um 14:33:32
 
Eduard schrieb am 16.11.2007 um 14:05:27:
Übrigens ...


die finanzielle Unterstützung für bedürftige Angehörige (z.B. Ehefrauen) im Ausland läßt sich bis zu einer Höhe von 7680 Euro im Jahr von der Steuer absetzen. Man muß aber die Zahlungen und in der Regel auch die Bedürftigkeit der Ehefrau nachweisen.

Eduard



Danke Eduard für den Tipp!

Die Zahlungen kann ich alle nachweisen. Wie muß mann jedoch die Bedürftigkeit nachweisen?

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Antwort #8 - 16.11.2007 um 14:40:48
 
Alphabiene schrieb am 16.11.2007 um 14:33:32:
Wie muß mann jedoch die Bedürftigkeit nachweisen?  


z. B. dadurch dass deine Frau kein eigenes Einkommen oder Vermögenswerte hat und auch nicht anderweitig finanziell unterstützt wird.

trixie
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