Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Neuer Pass nach Eheschliessung (Gelesen: 5.906 mal)
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Neuer Pass nach Eheschliessung
07.11.2007 um 14:50:36
 
Liebe i4a-Miglieder,

ich habe eine Frage. Meine Freundin (Studentin aus Kamerun) hat vor fast einem Jahr in Deutschland geheiratet und den Namen von Ihrem (deutschen) Mann angenommen. Sie hat nun eine AE nach §28 was auf dem neuen Ehenamen ausgestellt ist - aber sie hat der "alte" Pass und der ist ja auf den Mädchen Name ausgestellt worden. Sie hat die ganze Zeit versucht einen neuen Pass zu bekommen aber die Botschaft in Bonn stellt einfach keine Mehr und sie wurde darauf hingewiesen, dass sie nach Kamerun reisen muss, um sich dort einen Pass machen zu lassen.

Frage: Sie muss nun die AE verlängern lassen - geht das auch weiter mit dem alten Pass? Reicht die Heiratsurkunde (wie vor einem Jahr)?

Die hat schon bei der ABH angerufen um dies nachzufragen, die haben Ihr mitgeteilt, dass sie auf jeden Fall den neuen Pass vorzeigen muss um die neue AE zu bekommen. Aber eine Reise nach Kamerun ist erst für 2009 geplant ... Was kriegt sie dann nun für eine AE solange sie nun den alten Pass hat?

Das hat schon einmal geklappt wieso sollte das jetzt nicht mehr klappen?

Sie macht gerade ihre Diplomarbeit und hat auch schon die Zusage für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kann es ihr zugemutet werden nach Kamerun zu reisen wegen Pass?

Vielen Dank für die Hilfe,

Lilian Smiley
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
Toppy
Junior Top-Member
**
Offline


Ich liebe euch doch alle


Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
Schleswig-Holstein
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #1 - 07.11.2007 um 15:09:06
 
Hi,

nur am Rande: vielleicht sollte sich die kamerunische Gemeinde in D (Diaspora etc) einmal überlegen hier einen offenen Brief an Yde zu senden, denn es ist nach Einführung der neuen digitalisierten Pässe ja für alle Kameruner ein Fiasko an einen neuen Pass zu kommen. Auch Proxypässe funzen nicht, da du die Fingerabdrücke hinterlassen musst.
Selbst eine Reise nach Kamerun hilft kaum da die Ausstellung ausschließlich in Yde vorgenommen wird und eine einzige Person unterschreiben darf. Die derzeitige "reguläre" Wartezeit beträgt um die 2 Monate, bei Beantragung aus Dla, B'ssam oder sonstwo um die 3 Monate. Gutes Zureden ( Zwinkernd) kann die Frist zwar auf 2-3 Wochen verkürzen, jedoch gibt es keine Garantie. Zuletzt war den Jungs mal wieder der Rechner abgestürzt und es gab 2 Wochen lang überhaupt keine Pässe. Bingo, und du sitzt da und musst eigentlich zurück zum Studium, Job, usw.
Ihr solltet versuchen das Übel an der Wurzel zu packen.
Ok, soviel "OFF-TOPIC", aber ich denke es kann ja auch eine Hilfe sein.

-Toppy-
Zum Seitenanfang
  

Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
IP gespeichert
 
DonCamillo
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #2 - 07.11.2007 um 16:19:28
 
blackisbeautiful schrieb am 07.11.2007 um 14:50:36:

Sie macht gerade ihre Diplomarbeit und hat auch schon die Zusage für einen unbefristeten Arbeitsvertrag. Kann es ihr zugemutet werden nach Kamerun zu reisen wegen Pass? 


ja, es ist zumutbar !


DC
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #3 - 07.11.2007 um 16:42:31
 
Zitat:
ja, es ist zumutbar !


Das glaube ich nicht! Anscheinend liegt das wohl im Ermessen des Mitarbeiters? Fakt ist eine AE darf sie haben aber wo klebt man das hin Smiley

Sie muss nicht den neuen Pass umschreiben lassen, wenn sie ausreisen muss. Die ABH muss nicht so hart reagieren, was kann sie dafür wenn die Botschaft des Landes keine Pässe ausstellen kann? Und ausserdem wurde ja schon mal die AE erteilt ohne Namensänderung wieso sollte es jetzt nicht gehen???

Was kriegt sie dann nun für eine AE solange sie nun den alten Pass hat?   

@Toppy: danke für deine Anmerkung aber es ist mir keine Hilfe, da ich genau weiss wie die Behörde mit solchen offenen Briefen umgeht Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #4 - 07.11.2007 um 16:51:17
 
blackisbeautiful schrieb am 07.11.2007 um 14:50:36:
Sie hat nun eine AE nach §28 was auf dem neuen Ehenamen ausgestellt ist

Hi,
eigentlich hätte diese AE auf den alten Namen
(=Name Passinhaber) ausgestellt werden müssen.
Dazu ein Kleber, auf dem die Namensführung nach
deutschem Recht vermerkt ist.
Letztlich liegt es im Ermessen ihrer ABH, wie sie
weiter verfährt. Es ist durchaus denkbar, dass die
Reise in 2009 abgewartet wird, man hat ja auch
schon bei der letzten Erteilung nicht darauf be-
standen, dass ein neuer Pass ausgestellt wird.

Einfach mal hin und besprechen, wir werden das
hier nicht "lösen" können.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #5 - 07.11.2007 um 16:52:55
 
blackisbeautiful schrieb am 07.11.2007 um 16:42:31:
Das glaube ich nicht! Anscheinend liegt das wohl im Ermessen des Mitarbeiters? Fakt ist eine AE darf sie haben aber wo klebt man das hin Smiley

Sie muss nicht den neuen Pass umschreiben lassen, wenn sie ausreisen muss. Die ABH muss nicht so hart reagieren, was kann sie dafür wenn die Botschaft des Landes keine Pässe ausstellen kann? Und ausserdem wurde ja schon mal die AE erteilt ohne Namensänderung wieso sollte es jetzt nicht gehen???

Was kriegt sie dann nun für eine AE solange sie nun den alten Pass hat?   

@Toppy: danke für deine Anmerkung aber es ist mir keine Hilfe, da ich genau weiss wie die Behörde mit solchen offenen Briefen umgeht Zwinkernd


In Deutschland besteht nun mal, wie in anderen Ländern auch, Passpflicht.
Glaube kaum, daß die kamerunischen Behörden einen Deutschen ohne gültigen Pass tolerieren würden.

Für die Unzulänglichkeiten in anderen Staaten kannst Du ja nun wohl kaum die deutschen Behörden verantwortlich machen.
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
Mick
i4a-team
*****
Offline


immer lächeln ;)


Beiträge: 12.929

46282 Dorsten, Nordrhein-Westfalen, Germany
46282 Dorsten
Nordrhein-Westfalen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ex-Mitarbeiter ABH, Hobbyist
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #6 - 07.11.2007 um 17:03:44
 
Saxonicus schrieb am 07.11.2007 um 16:52:55:
In Deutschland besteht nun mal, wie in anderen Ländern auch, Passpflicht. 

Hi,
woher weißt Du, dass der Pass durch die Namens-
änderung nach dem Recht des Heimatstaates un-
gültig geworden ist?
Nach den Infos auf der Seite des BMI ist es noch
nicht einmal sicher, dass eine Änderung des Passes
überhaupt erforderlich ist.
Zum Seitenanfang
  

...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
IP gespeichert
 
blackisbeautiful
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a. La vie vaut
la peine d'etre vécue!!!


Beiträge: 36
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Kamerun
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #7 - 07.11.2007 um 17:06:06
 
Vielen Dank Mick, das ist nun mal eine brauchbare Antwort.

Ich glaube auch, dass die ABH schon ziemlich "kulant" war , und das auch weiterhin sein wird.

@Saxonicus: Sie erfüllt die Passflicht! Wenn du genau gelesen hättest, dann wäre dir das auch aufgefallen! Es geht nur um die Namensänderung nach Eheschliessung das ist ja nicht eine andere Person!

Außerdem habe ich gerade mit zwei Leute telefoniert, die das Problem auch kennen und verschiedene ABH 's und die eine hat sogar den "alten" Pass solange gehabt, bis die eingebürgert wurde.

Liebe Grüße,

Lilian
Zum Seitenanfang
  

„Die Ehe ist ein Kampf auf Leben und Tod.“ Vom französischen Romancier Honoré de Balzac. &&&&C'est important de se battre pour faire reconnaitre ses droits!
blackisbeautiful1981  
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #8 - 22.12.2007 um 12:43:52
 
Zitat:
ja, es ist zumutbar !


Das zweite Problem ist, daß sie in Kamerun ihre AE nicht in den neuen Paß übertragen lassen kann, sondern ein Visum beantragen muß. Hier fehlt eine auf solche gar nicht so seltenen Fälle zugeschnittene Gesetzesvorschrift.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Saxonicus
Gold Member
****
Offline




Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #9 - 22.12.2007 um 14:15:26
 
blackisbeautiful schrieb am 07.11.2007 um 17:06:06:
@Saxonicus: Sie erfüllt die Passflicht! Wenn du genau gelesen hättest, dann wäre dir das auch aufgefallen! Es geht nur um die Namensänderung nach Eheschliessung das ist ja nicht eine andere Person! 


Die Botschaft könnte ja auch im Pass dokumentieren, daß sich der Familienname durch Heirat geändert hat (so wurde es bei meiner Frau gemacht).
Zum Seitenanfang
  

Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
IP gespeichert
 
garfield2008
Full Top-Member
***
Offline


www.forum-vietnam.de


Beiträge: 409

01259, Sachsen, Germany
01259
Sachsen
Germany
Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch, Ehefrau Vietnam
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #10 - 23.12.2007 um 10:05:18
 
H(a)i,

Saxonicus schrieb am 22.12.2007 um 14:15:26:
Die Botschaft könnte ja auch im Pass dokumentieren, daß sich der Familienname durch Heirat geändert hat (so wurde es bei meiner Frau gemacht).  


das funktioniert aber nicht in allen Ländern. Ob das möglich ist, hängt vom Namens und Passrecht des jeweiligen Landes ab. Ein russischer Pass wird z.B. bei Namensänderung ungültig, ein vietnamesischer nicht.

mfg
Thomas Böttcher
Zum Seitenanfang
  

Die Tragik des 20. Jahrhunderts liegt darin, daß es nicht möglich war, die Theorien von Karl Marx zuerst an Mäusen auszuprobieren.(Stanislaw Lem 1921-2006)
Homepage garfield2008  
IP gespeichert
 
OlafK
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 110
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #11 - 23.12.2007 um 10:51:44
 
ulf schrieb am 22.12.2007 um 12:43:52:
Das zweite Problem ist, daß sie in Kamerun ihre AE nicht in den neuen Paß übertragen lassen kann, sondern ein Visum beantragen muß. Hier fehlt eine auf solche gar nicht so seltenen Fälle zugeschnittene Gesetzesvorschrift.
 



Eigentlich doch nicht. Wenn sie den alten Pass (ungültig gemacht) behalten kann, behält der eingeklebte Aufenthaltstitel ja seine Gültigkeit bis zu dem angegebenen Gültigkeitsdatum und kann weiter verwendet werden. Problematisch ist höchtens die Namensführung, die durch int. Heiratsurkunde tec. nachgewiesen werden muß. Als wir das Problem hatten (ohne Namensproblem), haben wir uns auch schon vor der Reise alles von der ABH bestätigen lassen (Aufenthaltstietel etc.), um im Notfall schnell ein Visum von der Botschaft zur Wiedereinreise zu bekommen. Die Vorgehnsweise wurde uns auch von der Botschaft bzw. Konsulat damals bestätigt. Wir sind auch noch vor der Antragsstellung für den neuen Pass im damaligen Heimatland meiner Frau beim Konsulat vorstellig geworden und haben nochmals nachgefragt. Die Konsulatsmitarbeiter haben es uns soweit bestätigt und uns beruhigt, dass sie schnell ein Visum ausstellen, falls meine Frau den alten Pass mit der AE nicht behalten darf. Ich glaube, da meine Frau noch Zeit hatte, hat sie sich doch noch das Visum geholt, um jeglichen Problemen vorzubeugen ...

Olaf

Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Mikael321
Silver Member
****
Offline


Verheiratet mit Doppelstaatler


Beiträge: 1.635

9494, Liechtenstein
9494
Liechtenstein
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #12 - 23.12.2007 um 11:25:52
 
garfield2008 schrieb am 23.12.2007 um 10:05:18:
Ein russischer Pass wird z.B. bei Namensänderung ungültig
Das hat man mir bei der Botschaft anders erklärt. Heiratet jemand in Russland, dann wird bei Namesänderung der Pass ungültig, da russisches Recht. Bei einer Ehe im Ausland, bleibt der Pass erstmal so lange gültig, bis er abläuft, oder so lange bis ein Antrag auf einen neuen gestellt wird. Erst dann greift das ausländische Namesrecht . Es bestünde sogar die Möglichkeit nach Russischem Recht den alten Namen weiterzuführen, wenn man dies wünschen würde. Danach habe ich dann noch bei der ABH nachgefragt, und die bestätigten mir, das sie damit keine Probleme hätten. Die AE würde dann auf den Deutschen Ehenamen lauten zusätzlicher Eintrag:  Nach Russischen Namensrecht Frau ABC.


Michael
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
OlafK
Senior Member
****
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 110
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Neuer Pass nach Eheschliessung
Antwort #13 - 23.12.2007 um 18:12:30
 
garfield2008 schrieb am 23.12.2007 um 10:05:18:
Ein russischer Pass wird z.B. bei Namensänderung ungültig


Davon habe ich noch nichts gehört. Zumindest scheint das von Mikael321 geschilderte zu stimmen. Viele Russen, die im Ausland heiraten, haben erst noch ihren alten Pass, der entweder im Konsulat geändert wird oder sie holen aus Russland einen neuen.

Olaf
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema