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Umverteilung aufgr. Minderjährigkeit? (Gelesen: 1.447 mal)
thebaily
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Umverteilung aufgr. Minderjährigkeit?
31.10.2007 um 09:55:57
 
Hallo Forum,

eine junger Mann knapp unter 18 Jahren ist hierhin verteilt worden (plattes Land) und es gibt z.Zt. kaum Auffangmöglichkeiten für ihn, da er ja nicht mehr schulpflichtig ist. Er ist noch im Asylverfahren.
Er ist alleine (ohne Eltern) nach Deutschland gekommen, hat aber wohl irgendwo Verwandte (Onkel, Tante) leben.
Ist es halbwegs realistisch, wenn er einen Antrag auf Umverteilung stellt, damit sich seine Verwandten aufgrund seines jungen Alters etwas um ihn kümmern können - oder würde hier seine Minderjährigkeit keine Rolle spielen?
Hättet Ihr ne Einschätzung dazu?
Vielen Dank schon mal.
thebaily
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Zkai
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
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Antwort #1 - 31.10.2007 um 11:29:37
 
Hm... Chance schon. Eine besonders große aber wahrscheinlich nicht.. Versuchen.. was bleibt sonst übrig?  Zwinkernd

Hilfreich wäre natürlich auch wieder, wenn er bei Tante/Onkel nicht auf SH angewiesen wäre, aber wenn er noch im laufenden Asylverfahren ist, muß die ABH ja eh nicht zustimmen.
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thebaily
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Beiträge: 53

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Beratungsstelle Migration
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Umverteilung aufgr. Minderjährigkeit?
Antwort #2 - 31.10.2007 um 17:01:21
 
Danke Zkai,

er wird es auf jeden Fall versuchen. Wollte nur vermeiden, dass er sich grundlos Hoffnungen macht. Den Versuch ist es natürlich wert.

Gruß
thebaily
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proll
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #3 - 31.10.2007 um 17:25:27
 
Asylverfahrensrechtlich ist der Betroffene ja handlungsfähig. Aber  jugendhilferechtlich wird er einen Vormund haben. Wer wurde dazu bestimmt ?

Und wenn der Betroffene knapp unter 18 Jahre ist, scheint das Ganze nicht unbedingt erfolgversprechend zu sein.

proll
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