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Umzug mit Ehefrau Schwiz - BRD o. Schengen (Gelesen: 2.154 mal)
Quissel
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28.10.2007 um 11:46:39
 
Hallo,
lese hier schon länger, habe aber noch keine Auslegung zu meinem Prob gefunden.
Lebe seit 15.08.07 mit erstem Wohnsitz in der Schweiz.
Habe meine langjährige Freundin, im Oktober in Brasilien geheiratet.
Sie möchte ab November bei mir leben. Einreise visafrei.
Da ich aber kurzfristig umziehen möchte - in die BRD oder nach Südfrankreich , was ich zu beachten.
Visa für Famileinnachzug, kann ich momentan nicht stellen- sie spricht kein deutsch.
Was ich hier lese,  wäre die einzige Chanca, das Sie den Deutschkurs hier macht und hinterher zurück geht - Visa beantragen.
Oder stimmt dies nicht, gelten eventl. andere Gesetze  -da ich nicht in der BRD wohne.
Danke vorab für Aufklärung.


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Daddy
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Antwort #1 - 28.10.2007 um 18:33:20
 
Hi ...

Ich setze mal voraus, dass du Deutscher bist ... so klingt dein Post zumindest ...

Wenn du nach Frankreich ziehst, dann kann deine Frau über die abgeleitete Freizügigkeit mit dir reisen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen ...
In Richtung Deutschland gibt es die Möglichkeit über die Freizügigkeit für dich nicht.

Gruß
Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

Das Problem der Welt ist, dass die Dummen voller Selbstgewissheit und die Intelligenten voller Zweifel sind. (Bertrand Russell)

Bei manchem Besprechungsteilnehmer muss man sich fragen: Hilft er bei der Lösung, oder gehört er zum Problem? (Robert Jungk)

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Muleta
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Antwort #2 - 28.10.2007 um 19:18:02
 
Daddy schrieb am 28.10.2007 um 18:33:20:
Wenn du nach Frankreich ziehst, dann kann deine Frau über die abgeleitete Freizügigkeit mit dir reisen und dort einen Aufenthaltstitel beantragen ...
In Richtung Deutschland gibt es die Möglichkeit über die Freizügigkeit für dich nicht.


allerdings geht die Variante erst Frankreich, dann (später) Deutschland.

Muleta
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Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Daddy
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Antwort #3 - 28.10.2007 um 21:37:15
 
Muleta schrieb am 28.10.2007 um 19:18:02:
allerdings geht die Variante erst Frankreich, dann (später) Deutschland.

Muleta

Warum Ratschläge erteilen, die erst in x Monaten resp. Jahren realisierbar sind ...
Der TS wollte eine kurzfristiege Lösung ...Quissel schrieb am 28.10.2007 um 11:46:39:
Da ich aber kurzfristig umziehen möchte
und da geht eben nur F...

Daddy
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Quissel
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Antwort #4 - 29.10.2007 um 12:08:13
 
Danke für die Antworten.
Hoffe ich habe es richtig verstanden.
Umzug Frankreich, beantrage "Carte de Séjour".
Habe ich in einem anderen tread gelesen.

Können die Franzosen Sprachkenntnisse verlangen?
Späterer Umzug nach BRD ohne Sprachkenntnisse möglich.
Welche Zeitabstände müssen eingehalten werden?
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Baden
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Antwort #5 - 29.10.2007 um 17:36:50
 
Quissel,
vielleicht hast Du über meine Geschichte in diesem Thread gelesen ?
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1180000655

Meine Frau ist Russin, wir haben in Dänemark geheiratet.

Wir haben die Carte de Séjour auf der Mairie (Rathaus) unserer Wohngemeinde im Elsass beantragt. Dort sprachen einige Gemeinde-Mitarbeiter sogar deutsch.

Meine Frau mußte keine Französisch-Kenntnisse nachweisen.
Es wurde nur nach meinem Einkommen und dem Mietvertrag gefragt.
Die Mitarbeiterin wollte zwar noch eine Stromrechnung oder Telefonrechnung haben, aber ein paar Wochen später hat sie nicht mehr danach gefragt.

Im Internet steht noch eine Menge über andere Dinge wie AIDS-Test, eine amtsärztliche Untersuchung und dergleichen, aber vor einer Woche lag wieder eine Benachrichtigung im Briefkasten.
Wir holten die Carte de Séjour ab, die auf 10 Jahre ausgestellt ist.
Wir konnten es selbst nicht glauben und verstehen es auch nicht.
Aber protestieren werden wir garantiert nicht.

Von Aids-Test und amtsärztlicher Untersuchung hat niemand mehr etwas gesagt.

Zitat:
Späterer Umzug nach BRD ohne Sprachkenntnisse möglich.
Welche Zeitabstände müssen eingehalten werden?

Morgen sind wir bei der ABH in Berlin wegen der Aufenthaltserlaubnis.
Wir sind aus persönlichen Gründen aus Frankreich weggezogen.
Ich habe in Berlin Arbeit gefunden.
Über den Nachweis von Sprachkenntnissen kann ich morgen etwas sagen.
Meine Frau hat Deutsch und Englisch an der Uni Moskau studiert und ein Diplom als Dolmetscherin abgelegt.
Mal sehen, ob danach gefragt wird.

Die Zeitabstände sind meines Erachtens von der persönlichen Situation abhängig und nicht in Gesetzen festgelegt.
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Baden
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Antwort #6 - 30.10.2007 um 09:55:18
 
Der Vollständigkeit halber ( Details stehen im anderen Thread ):

Meine Frau bekam die Aufenthaltserlaubnis für Deutschland ( 3 Jahre ).

Arbeitsvertrag und Mietvertrag wurden nicht verlangt.

Nach Sprachkenntnissen wurde gar nicht gefragt. Der SB wollte uns gleich einen Berechtigungsschein für einen Deutschkurs (Integration) geben. Er ging ohne Nachfrage davon aus, daß meine Frau keine deutschen Sprachkenntnisse hat.

Viel Erfolg, Quissel.
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Quissel
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Antwort #7 - 31.10.2007 um 17:13:55
 
Hallo,
danke für die info.
Habe eine Wohnung in Frankreich gefunden.

Wenn ich mir überlege, dass andere 1 Jahr und länger warten müssen, bis sie die Papiere für die BRD bekommen.(Sprachkurs, etc.)
Inländerdiskriminierung- finde ich spassig.
Habe jetzt auch den Vorteil, dass ich mein Einkommen - über eine Gesellschaft im Ausland deklariert werden kann - Max Steuersatz 25% zu BRD 45 %.
Kann jedem nur den Rat geben, wenn er nicht gebunden ist, diesen Weg zu gehen.
Mir wird erst jetzt bewusst, warum viele Reiche aus der BRD weggezogen sind und die Presse nichts berichtet.
Ich frage mich, wie jemand von der ABH seinen Job mit gutem Gewissen noch machen kann.
Vor den Gesetz sollten ja alle gleich behandelt werden.
Derjenige der in der BRD wohnhaft ist, hier versteuert wird verarscht, bzw. hat mehr Nachteile.
Wir sind doch alle Europäer oder?
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Tippi
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Antwort #8 - 31.10.2007 um 17:30:18
 
Quissel schrieb am 31.10.2007 um 17:13:55:
Ich frage mich, wie jemand von der ABH seinen Job mit gutem Gewissen noch machen kann.
Vor den Gesetz sollten ja alle gleich behandelt werden.
Derjenige der in der BRD wohnhaft ist, hier versteuert wird verarscht, bzw. hat mehr Nachteile.
Wir sind doch alle Europäer oder? 


Ein feines  Ärgerlich Schlusswort.

Ich hab kein schlechtes Gewissen, diesen Thread jetzt
zu closen.



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