Hallo, erstmal danke an die Macher des Forums, das mir in manchen Lebenslagen schon sehr hilfreich war.
Ich bin seit acht Jahren mit einer ukrainischen Staatsangehörigen verheiratet. Zurzeit ist ihre Mutter zu Besuch. Während des Aufenthaltes wurden durch ärztliche Untersuchungen beginnende Demenz und starke motorische Einschränkungen diagnostiziert. Es gibt keine weiteren Angehörigen in der Ukraine, meine Frau ist die einzige Tochter. Es sind alle Voraussetzungen eines Härtefalles gegeben und die zuständige
ABH ist grundsätzlich bereit, einen Aufenthaltstitel zu gewähren. Allerdings mit der Auflage einer ausreichenden Krankenversicherung. Bis jetzt konnte ich weder bei der GKV noch bei den PKV's (Eintrittsalter mit 69 zu hoch) etwas erreichen. Da bei einer erzwungenen Rückkehr meiner Schwiegermutter in die Ukraine meine Ehe auf dem Spiel steht (bei einer weiteren Verschlechterung des Gesundheitszustandes wird meine Frau umgehend in die Ukraine zurückkehren, um Ihre Mutter zu versorgen), benötige ich dringend aussagekräftige Ratschläge.
1.) ist jemanden eine
KV bekannt, eventuell auch ausländische im Rahmen des Sozialversicherungsabkommens, bei der ich meine Schwiegermutter trotz des hohen Alters unterbringen kann?
2.) kann trotz festgestellter Pflegebedürftigkeit eine Rückkehr in die Ukraine erzwungen werden?
3.) gibt es übergeordnete Stellen, die sich mit dieser Problematik befassen?
Um Fragen zu vermeiden, hier ein paar Fakten:
Wir leben in gesicherten finanziellen Verhältnissen mit Hauseigentum, die Einkommensnachweise sind mehr als ausreichend.
Meine Schwiegermutter bekommt ukrainische Rente, bei einem Verbleib in Deutschland würde Ihre Eigentumswohnung in der Ukraine vermietet werden.
Im voraus vielen Dank für die Antworten.
Wünsche allen einen schönen Tag.
Tosca