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Einkommen bei unter 23-jährigen (Gelesen: 954 mal)
viet
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Beiträge: 8
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einkommen bei unter 23-jährigen
21.10.2007 um 22:53:00
 
Hallo,
stimmt es, dass das Einkommen bei unter 23-Jährigen seit dem neuen Zuwanderungsgesetz für die Einbürgerung eine Rolle spielt?
viet
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schweitzer
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Das Herz hat Gründe, die
der Verstand nicht kennt.


Beiträge: 9.269

***, Mecklenburg-Vorpommern, Germany
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Mecklenburg-Vorpommern
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen bei unter 23-jährigen
Antwort #1 - 21.10.2007 um 22:58:45
 
Ich denke ja. Eine Vorzugsregelung für unter 23jährige gibt es im neuen StAG offensichtlich nicht mehr -

siehe:
die letzten drei Antworten dieses threads
(das Blaue bitte anklicken!)

=schweitzer=
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"Das Reich der Freiheit beginnt dort, wo man für das Zurückstellen seines Egoismus nicht mehr bestraft wird."  -Daniela Dahn- "Ich bin mit meinem Menschsein derart ausgelastet, dass ich nur ganz selten dazu komme, Deutscher zu sein." -Volker Pispers-  +++  Mehr über mich erfährt man hier:
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Ralf
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Beiträge: 8.042

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Niedersachsen
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Geschlecht: male
Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einkommen bei unter 23-jährigen
Antwort #2 - 22.10.2007 um 00:11:53
 
Richtig, diese Sonderregelung wurde gestrichen.

Demnach kommt es auch bei unter 23-jährigen
darauf an, ob sie den Grund für den Bezug öffentlicher
Mittel selbst zu vertreten haben.
Bei Jugendlichen, die sich in Ausbildung befinden, ist
dies regelmäßig nicht der Fall.
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