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Einbürgerung ohne Pass (Gelesen: 2.357 mal)
GermanKhampa
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Einbürgerung ohne Pass
18.10.2007 um 19:48:02
 


Guten Tag!

Nach langer Zeit bin ich mal wieder im Forum (wir haben uns erstmal um unsere Tochter gekümmert) und zusammen mit meiner Frau habe ich wieder mal festgestellt wie oft uns die Lektüre hier schon geholfen hat: DANKE (das musste mal raus).

NATÜRLICH habe ich wieder eine Frage:

Zunächst unsere Daten

Ich  (weil unkomplizierter zuerst) Geburtsdeutscher verheiratet mit

Ihr - Tibeterin, geflüchtet und in Deutschland ohne Papiere 2002 angekommen. Asylverfahren 2005 kurz vor unserer Heirat 2006 gestoppt. Bis dahin Aufenthaltsgenehmigung. Nach der Heirat Aufenthaltsgenehmigung nach $28 Abs1.1.1 bis 04/2010

eine Tochter im September 2006 zur Welt gekommen, deutsche Staatsangehörigkeit...

Meine Frau hat weder Geburtsurkunde noch Pass, von den Eltern ist weder der Aufenthaltsort bekannt, noch ob sie überhaupt noch leben (eher nicht), es gibt von ihnen ebenfalls keine Papiere oder eine Urkunde. Sinnlos sie zu beantragen, glaubt mir wir haben alles versucht (einschließlich Rausschmiß aus dem chinesischen Konsulat unter Zeugen). Bei meiner Frau ist unter Staatangehörigkeit "chinesisch" zu lesen - DARÜBER könnte ich endlos diskutieren, das ist aber nicht das Thema....

Wann können wir frühestens die Einbürgerung beantragen?
Wird die Zeit vor der Ehe eventuell angerechnet?
Auf welche Schwierigkeiten müssen wir uns einstellen?

Danke

GK
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Ralf
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Moin Moin ;)


Beiträge: 8.042

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Stimmung:

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ex-Mitarbeiter EBH
Staatsangehörigkeit: oldenburgisch
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Antwort #1 - 18.10.2007 um 21:23:57
 
GermanKhampa schrieb am 18.10.2007 um 19:48:02:
Bei meiner Frau ist unter Staatangehörigkeit "chinesisch" zu lesen

Was sonst? Aber die staatsangehörigkeitsrechtliche
Frage wurde ja schon ausgiebig behandelt:

http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1169751890

GermanKhampa schrieb am 18.10.2007 um 19:48:02:
Meine Frau hat weder Geburtsurkunde noch Pass,

Ohne Nachweis der Personaldaten sowie der Staats-
angehörigkeit wird eine Einbürgerung nicht möglich sein.

GermanKhampa schrieb am 18.10.2007 um 19:48:02:
Wann können wir frühestens die Einbürgerung beantragen?

Wenn die erforderlichen Papiere vorliegen. Ansonsten:
nach § 9 ist es erforderlich, dass der rechtmäßige
Aufenthalt schon 3 Jahre und die Ehe schon 2 Jahre
besteht. Bei § 10 käme es auf die Ehezeit überhaupt nicht
an, es wären 8 Jahre rechtmäßiger Aufenthalt erforderlich
(bei erfolgreicher Teilnahme an einem Integrationskurs
7 Jahre).

GermanKhampa schrieb am 18.10.2007 um 19:48:02:
Asylverfahren 2005 kurz vor unserer Heirat 2006 gestoppt.

Das war wohl ein Fehler. Für eine Asylberechtigte würde
man auf die Vorlage eines gültigen Heimatpasses verzichten
können.
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Beiträge: 16
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Einbürgerung ohne Pass
Antwort #2 - 29.10.2007 um 23:07:49
 
Laut UNHCR i ist für die  die Ausstellung vom Geburtsurkunden für tibetische Flüchtlinge das Büro des Dalai Lama zuständig. Vielleicht könnt ihr da mal nachfragen:

Office of the Dalai Lama
Mr. Lhakpa Tshogo
10 B Ring Road, Lajpat Nagar IV, New Delhi 110024, India

bdl@vsl.com

LG

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