ChicaLoca schrieb am 04.10.2007 um 17:59:35:euch ist aber schon klar, dass das mit dem Besuchsvisum Visumbetrug ist
denn er will ja dann hierbleiben = falsches Visum
Immer wieder schön, das zu lesen. Dadurch wird es aber auch nicht richtiger. Ein Betrug muss nachgewiesen werden ! Und wer kann schon in den Kopf schauen, wann die Entscheidung gefallen ist, hier zu bleiben . Du ?
Um es mal rechtlich festzumachen ! Das Kind ist noch nicht anerkannt. Deshalb ist es ihm gar nicht möglich ein FZV zu stellen !! Deshalb ist eine Schengen Visum, in diesem Fall, genau richtig.
Wenn er zu Besuch hier ist, und sich entscheiden sollte das Kind anzuerkennen (könnte ja sein, das er Zweifel hat), hat er erst jetzt ein Anrecht auf eine
AE nach der Anerkennung ! Vorher nicht ! Jetzt könnte er ein FZV stellen wenn er in der Heimat wäre. Ist er aber nicht. Er ist zu dem Zeitpunkt, der Anerkennung in Deutschland. Also hat er jetzt 2 Möglichkeiten :
1) Antrag auf
AE stellen oder
2) Zurück reisen, und ein FZV stellen.
Da in diesem Fall sowieso die
ABH die Entscheidene Stelle wäre, würde ich für 1 plädieren. Warum sollte man der Botschaft zusätzliche arbeit machen ?
Würde er zb. im Januar, nachdem er die Vaterschaft anerkannt hat, wiederum mit einem Schengen Visum einreisen, und dann eine
AE stellen, könnte man eventuell von einem Visum Missbrauch ausgehen.
So aber nicht, weil er jetzt kein Recht drauf hätte, ein FVZ zu stellen !
Tom
PS: Siehe auch Hochzeit in Deutschland mit Schengen Visum. Auch das ist nicht verboten !
AE kann (wird meist) erteilt, ohne FVZ.