Hallo,
mein Beitrag beinhaltet die frage, wie können
ABH oder Botschaft immer wieder gegen die Grundrechte verstoßen ?
Hier ein kurzer Prolog:
4 April 2006 lernte ich meine russische Ehefrau kennen. Ich besuchte sie 3 Mal in ihrem Land jeweils für längere Zeit ( 4 Wochen ) Am 27 April 2007 haben wir geheiratet. Ich bin 57 Jahre meine Ehefrau 42 Jahre alt oder jung ganz wie man es sehen möchte. Wir haben in Russland geheiratet , alles lief Reibungslos ohne große Probleme. Die Probleme fingen erst in Deutschland an. Das normale Prozedere folgte. Visumantrag bei der Botschaft, Papiere wurden nach Prüfung angenommen und an die
ABH geschickt, Liste der von mir zu erbringenden Unterlagen habe ich erhalten und die Kriterien für die
FZF erfüllt. Die so genannte Befragung folgte ... ich nenne es Stasi Verhör Methoden . Aus ALG 2 bin ich ausgeschieden, da ich selbständig bin. .... ach ja war! Jetzt beziehe ich wieder Harz 4 aber erst nachdem das Visum für meine Frau als auch die Stieftochter abgelehnt wurde. Meine Frau hat die
Remonstration eingereicht , hier wurde wieder ablehnend entschieden.
Bemerkung:
Ich bin bereits zum 6 Mal verheiratet, vorbestraft , und noch in einer Bewährungszeit.
Meine Ehefrau weiß über mein gesamtes Vorleben Bescheid. Entsetzt über meine Ehrlichkeit ??
Wenn das der Fall sein sollte dann nicht mehr weiter lesen.
Tatsache ist, das die
ABH mein gesamtes Vorleben durchleuchtet hat und dies zum Anlass nimmt sich die „Meinung“ zu bilden ich würde den besonderen Schutz von Ehe und Familie nicht genießen dürfen. Was meine Frau angeht , sie wird dabei völlig außer acht gelassen. Meine Ehefrau steht aber zu mir und zu unserer Ehe und hält auch an Ihrem Antrag auf
FZF fest. Die Botschaft in Moskau verstößt gegen den Datenschutz, denn .... sie hat die Erkenntnisse!! der
ABH also persönliche Daten von mir, schonungslos an meine Frau weiter gegeben. Ablehnungsgrund der Botschaft : Es besteht der Verdacht das eine Schutz würdige Ehe nach Artikel 6
GG nicht vorliegt.
Fazit: dieses stellt eine Aberkennung meiner Grundrechte da.
Für Ratschläge wäre ich sehr dankbar.