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Anwaltkosten (Gelesen: 2.412 mal)
amando
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Beiträge: 8

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Anwaltkosten
03.10.2007 um 12:21:03
 
Hallo,
ich bin echt froh, dass so eine Foren gibt, die hilft.
heute möchte ich einen anderen Fall für einen Bekannt  in Hessen darstellen, und zwar, er ist über 8 Jahre in Deutschland, seit 2 Jahre und 6 Monaten verheiratet, besetzt einen  NE jetzt will er die AE beantragen, die Beamten in ABH meint, dass es zu früh ist und er soll noch erst nächstes jahr wieder kommen, Er war bei einem Rechtanwalt, und der meint, dass ohne problem sein AE bekommen soll . Die frage ist :der Rechtanwalt hat 800 € von ihm verlangt,um  er ihn die AE  schnell zu beantragen,  die Beratung hat 100 € gekostet, ist das normal?
Danke
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Toppy
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Beiträge: 242

Kiel, Schleswig-Holstein, Germany
Kiel
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Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 03.10.2007 um 12:31:46
 
amando schrieb am 03.10.2007 um 12:21:03:
er ist über 8 Jahre in Deutschland, seit 2 Jahre und 6 Monaten verheiratet, besetzt einen  NE jetzt will er die AE beantragen


Hallo und moin moin,
du meinst wohl er hat eine AE und will die NE beantragen. Die Frage ist: seit wann hat er die AE? (nehme an §28)
es heisst: .....in der Regel nach 3 Jahren ......usw. Also war er wohl etwas sehr zu früh.
Wofür er nun einen Anwalt braucht ist mir völlig schleierhaft, aber wenn er es so dicke hat spielen 100 Euro wohl keine Rolle.  Zwinkernd
Ich bezweifle mit Nichtwissen dass der Anwalt hier irgendwas beschleunigen kann. Auf welcher Basis, gegen welchen Fehler der ABH, welchen Anspruch, ......???  Schockiert/Erstaunt

-Toppy-
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Nur tote Fische schwimmen mit dem Strom
 
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Muleta
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Beiträge: 6.275

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #2 - 03.10.2007 um 13:01:52
 
amando schrieb am 03.10.2007 um 12:21:03:
...


gemeint ist wohl: er hat eine AE und will eine NE.

Die anwaltliche Leistung besteht dann wohl primär darin, überhaupt eine Antragstellung zu ermöglichen und weitere (zeitraubende) Fehlentwicklungen zu verhindern, sowie ggf. allgemeine Servicedienstleistungen zu erbringen. Die eigentliche Bearbeitung des Antrags durch die Behörde lässt sich nur in sachlich begründeten Ausnahmefällen und nur in engen Grenzen beschleunigen.

Die 800 EUR plus 100 EUR Erstberatung liegen bei einem durchschnittlichen Fall absolut im Rahmen. Nach gesetzlichen Gebühren könnten im Erfolgsfall problemlos rund 1.020 EUR (oder mehr) abgerechnet werden. Bei uns würde sowas um die 600 - 700 EUR all incl. kosten - durchschnittlicher Fall und (soweit ersichtlich) durchschnittlicher Mandant vorausgesetzt, andernfalls auch mehr.

Toppy schrieb am 03.10.2007 um 12:31:46:
Wofür er nun einen Anwalt braucht ist mir völlig schleierhaft,


die deutsche Bevölkerung hat im Durchschnitt insgesamt ein gestörtes Verhältnis zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen - das ist soweit allgemein bekannt. Man macht lieber alles (irgendwie) selbst, statt aus fachlichen Gründen oder Gründen der Bequemlichkeit/Stressvermeidung einen professionellen Dienstleister in Anspruch zu nehmen. Insofern ist die Frage aber nicht, ob man einen Friseur, eine Putzkraft oder einen Anwalt braucht, sondern ob man ihn will.

Muleta
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« Zuletzt geändert: 03.10.2007 um 13:14:00 von Muleta »  

Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

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ronny
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Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #3 - 03.10.2007 um 13:48:46
 
Hallo,

Muleta schrieb am 03.10.2007 um 13:01:52:
die deutsche Bevölkerung hat im Durchschnitt insgesamt ein gestörtes Verhältnis zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen


wenn dabei nur herauskommen soll, dass die Behörde Recht hat (gehe mal von einer AE auf Grundlage einer Ehe aus), dann kann ich dem hier

amando schrieb am 03.10.2007 um 12:21:03:
seit 2 Jahre und 6 Monaten verheiratet, besetzt einenNE jetzt will er die AE beantragen, 


auch nur raten:

Spar Dein Geld Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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thom
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Berlin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #4 - 03.10.2007 um 15:42:50
 
ronny schrieb am 03.10.2007 um 13:48:46:
Spar Dein Geld  
Könnte auch ein völlig falscher Rat sein, man weiß das zunächst meist nicht so genau.

Der Mann ist 8 Jahre hier, vielleicht könnte er eine NE jetzt schon erhalten; vielleicht braucht er Information zum gesicherten Lebensunterhalt (hat er Kinder?), damit die Familie sich auf einen erfolgreichen Antrag im nächsten Jahr einstellen kann? Wozu braucht er die NE, kriselt es in der Ehe, verlangt es ein Arbeitgeber für eine Fortbildung, für eine bessere Stelle? Geht es um einen Kredit für ein Haus? 800.- können sich da ganz schnell rentieren.

Auch wenn man sieht, wieviel intellektuellen, zeitlichen und nervlichen Aufwand so eine Situation oder z.B. ein schwieriges FZF-Verfahren erfordern können und wieviele grundlegende und folgenschwere Fehler dabei trotzdem gemacht werden, wird oft klar, dass man das besser für einige Hunderter an einen Anwalt delegiert hätte.

Im do-it-yourself Bereich kennt jeder diesen Effekt, es ist tatsächlich ein allgemeines Dienstleistungsphänomen besonders bei aufwendigen Diensten, die selten und eher von gut Betuchten in Anspruch genommen werden. Die Kunst besteht darin, einen wirklich kompetenten und fairen Anwalt zu finden und im Vorfeld bereits einschätzen zu können, dass sich das lohnen dürfte - statt hinterher.

Aus Behördensicht ("wenn dabei nur herauskommen soll, dass die Behörde Recht hat") erscheint das Einschalten eines Anwalts natürlich sowieso fast immer überflüssig bis kontraproduktiv. Ich finde es hingegen immer wieder sensationell, was schon eine einzige Akteneinsicht erbringen kann.

Beratungsstellen können naturgemäß in heiklen Fällen einen Anwalt nicht ersetzen und kosten im Übrigen auch viel, allerdings Steuermittel.
thom
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #5 - 03.10.2007 um 17:36:45
 
ronny schrieb am 03.10.2007 um 13:48:46:
wenn dabei nur herauskommen soll, dass die Behörde Recht hat...


wenn der Mandant das rechtlich richtige Endergebnis schon vorher kennen würde, dann bräuchte er überhaupt keinen Rat mehr einholen - weder von der Behörde noch von sonstwem. Dummerweise verfügen nur die wenigsten Menschen über detaillierte Kenntnisse der Rechtslage und der Akteninhalte, so dass sie für die Beseitigung von Unsicherheit wohl oder übel etwas investieren müssen oder eben nie erfahren werden, ob die (geplante) Entscheidung der Behörde richtig war oder nicht.

Nicht ganz wenige Menschen haben auch schlichtweg keine Lust mehr darauf, wie sie von Behördenmitarbeiter behandelt werden oder bekommen Angstzustände beim bloßen Gedanken daran, dort hinzugehen. Und in der Tat kann man sich diesen Weg (im Gegensatz z.B. zu einem Zahnarztbesuch) und sämtlichen Schriftverkehr, Telefonate etc. gegen Geld abnehmen oder sich zumindest begleiten lassen.

Muleta
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 03.10.2007 um 17:56:44
 
Muleta schrieb am 03.10.2007 um 17:36:45:
etc. gegen Geld abnehmen oder sich zumindest begleiten lassen.


Aber auch nicht ganz wenige Menschen haben für diese gekauften Aktionen kein Geld !  Zwinkernd

DC
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #7 - 03.10.2007 um 19:28:31
 
Zitat:
[Anwaltskosten] Aber auch nicht ganz wenige Menschen haben für diese gekauften Aktionen kein Geld !  Zwinkernd


tja DC, die Frage ist nun, ob das ein Fluch oder ein Segen ist...

Muleta
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