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Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz (Gelesen: 1.158 mal)
Goetterbotin
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Änderungen im Staatsangehörigkeitsgesetz
02.10.2007 um 14:17:30
 
Hallo liebe Leute,

in Absatz 5 ist von einem Einbürgerungstest die Rede, der sich auf Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland bezieht - das tritt wohl erst 1.9.2008 in Kraft - betrifft das dann alle die zu dem Zeitpunkt noch laufenden Anträge?

Bezüglich der ausreichenden Sprachkenntnisse (Anforderungen der Sprachprüfung zum Zetifikat Deutsch - B1): Sind das im Vergleich zu jetzt höhere Anforderungen?

Wurden die Hürden sonst noch höher gelegt?

Danke für die Infos!



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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 02.10.2007 um 14:28:21
 
Goetterbotin schrieb am 02.10.2007 um 14:17:30:
Bezüglich der ausreichenden Sprachkenntnisse (Anforderungen der Sprachprüfung zum Zetifikat Deutsch - B1): Sind das im Vergleich zu jetzt höhere Anforderungen?  


Diese Kenntnisse entsprechen denen, die nach erfolgreichem Abschluss eines Integrationskurses zertifiziert werden - IMHO hat sich da an den Anforderungen nichts geändert - sie sind grundsätzlich nachzuweisen (Ausnahmen etwa bei höherem Lebensalter).

Goetterbotin schrieb am 02.10.2007 um 14:17:30:
das tritt wohl erst 1.9.2008 in Kraft - betrifft das dann alle die zu dem Zeitpunkt noch laufenden Anträge?  


Ja, das gilt erst ab dem 01.09.2008. Spezielle Übergangtregelungen für bis dahin noch nicht abgeschlossenen Anträge, die Aussagen über eine Art Vertrauensschutz enthalten gibt es meines Wissens nach (noch) nicht. - Ich denke aber, dass solange nicht auch die Einbürgerungskurse konzipiert sind und angeboten werden man die entsprechenden Tests nicht wir durchführen können.

=schweitzer=
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