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Sprachkurs während Touri-Aufenthalt (Gelesen: 1.348 mal)
smileyhh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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29.09.2007 um 23:57:26
 
Werden die Grenzschutzbeamten was dagegen haben, wenn man ihnen sagt, dass man während des "touristischen" Aufenthaltes plant eine private Sprachschule zu besuchen?
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 30.09.2007 um 11:52:42
 
smileyhh schrieb am 29.09.2007 um 23:57:26:
Werden die Grenzschutzbeamten was dagegen haben, wenn man ihnen sagt, dass man während des "touristischen" Aufenthaltes plant eine private Sprachschule zu besuchen?


Wenn das so in einem Ferienort gebucht wurde, sehe ich keine Probleme. Wurde für diesen Zweck ein Touristenvisum erteilt? Im übrigen gebe man den tatsächlichen Reisezweck an.

Gruß, ULF
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smileyhh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Malaysia
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Antwort #2 - 30.09.2007 um 13:12:40
 
Reisezweck ist neben Freunden und Städten besuchen auch die Sprache zu lernen, daher ein Halbtagskurs geplant. Der spricht zumindest gegen eine vielleicht unterstellte geplante Erwerbstätigkeit.
Der Ausländer ist Positivstaater und darf ohne Visum einreisen.
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Daddy
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Antwort #3 - 30.09.2007 um 17:41:12
 
smileyhh schrieb am 29.09.2007 um 23:57:26:
Werden die Grenzschutzbeamten was dagegen haben, wenn man ihnen sagt, dass man während des "touristischen" Aufenthaltes plant eine private Sprachschule zu besuchen?

Was sollten die Kollegen dagegen haben? Wenn die sonstigen Einreisevoraussetzungen passen, dann kann er diesen Kurs gerne besuchen ... ist das was anderes wie z.B. einen Tanzkurs zu machen?

Daddy
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Toren und gescheite Leute sind gleich unschädlich. Nur die Halbnarren und Halbweisen, das sind die Gefährlichsten. (Johann Wolfgang von Goethe)

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smileyhh
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verliebt in Ausländer/in
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Antwort #4 - 02.10.2007 um 21:46:31
 
Die Sorge war, dass die "Kollegen" einen Bildungszweck nicht unter dem privaten, touristischen, visumfreien Aufenthalt tolerieren, aber denen geht's wohl eher darum, dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird...
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Daddy
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Antwort #5 - 02.10.2007 um 22:02:36
 
smileyhh schrieb am 02.10.2007 um 21:46:31:
Die Sorge war, dass die "Kollegen" einen Bildungszweck nicht unter dem privaten, touristischen, visumfreien Aufenthalt tolerieren, aber denen geht's wohl eher darum, dass keine Erwerbstätigkeit aufgenommen wird...

Dafür seh ich persönlich aber keinen Anlass bei einem Sprachkurs ...
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