Zitat:das Ganze klingt jetzt aber wie die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes und Aufrechterhaltung eines Scheinhauptwohnsitzes um seine Ziele zu erreichen.
So hatte ich intel nicht verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass er sich bewusst ist, weiterhin einen wirklichen Hauptwohnsitz haben zu müssen. Man denke nur mal, die Sache mit der Arbeit in dem anderen Bundesland klappt letztlich doch nicht wie gewünscht, dann müsste er ja an seinem Hauptwohnsitz auch tatsächlich wieder ein Unterkommen finden können. Wäre das nicht mehr gewährleistet, gäbe es eine Menge Probleme. (Kenne ich von einigen meiner Klienten
)
Allerdings ist es in meiner Praxis, je nach Entfernung des Arbeitsortes, nicht unüblich, dass jemand auch nur alle vier bis sechs Wochen persönlich in seiner Hauptwohnung vorbeischaut - alles andere ist allein aufgrund der Fahrtkosten für die Betroffenen anfänglich oft gar nicht zu "wuppen". Wichtig ist, dass hinreichende Erreichbarkeit (durch Behörden) gewährleistet ist. - Wenn das gegeben war, hat unsre
ABH hier das jedenfalls bislang relativ großzügig, im Interesse des Betroffenen und im Interesse einer Perspektive ohne Leistungsbezug durchgehen lassen.
Eine Hauptwohnsitznahme bzw. -verlagerung bei/zu den Eltern ist ja nicht von vornherein untersagt - klar ist, dass der jeweilige Vermieter einverstanden sein muss und, solange Leistungsbezug vorliegt, auch der Sozialleistungsträger seine Zustimmung erteilt haben muss.
Sollte Leitungsbezug vorliegen, wäre im Übrigen zu versuchen, einen Antrag auf (vorübergehende) Übernahme der Mietkosten für die Nebenwohnung ggf. auf Darlehensbasis) zu stellen.
=schweitzer=