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Frage über Wohnsitz (BeschVerfV) (Gelesen: 3.702 mal)
Intel
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Clovertown


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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29.09.2007 um 11:54:17
 
Hallo,

erstmals vielen dank für das gut informierende Forum!

Ich hätte da mal eine Frage:
- Kann ich in einem anderem Bundesland arbeiten, ohne meinen Wohnsitz im Reiseausweis für Ausländer zu ändern, weil jetzt wo ich zur Zeit wohne, leben auch meine älteren Eltern?


PS: Ich bin im Besitz von:
- eines RAW mit Aufenthaltserlaubnis nach  § 25 Abs. V, eine unbeschränkte Arbeitserlaubnis mit Wohnsitznahme nur...
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schweitzer
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Antwort #1 - 29.09.2007 um 14:46:53
 
Hallo intel,

enscheidend ist, dass Du Deinen Hauptwohnsitz nicht aufgibst. Der müsste bis auf weiteres in dem Bundesland bestehen bleiben, für den das die Wohnsitzauflage in Deiner AE steht. Du kannst aber in einem anderen Bundesland arbeiten und sogar auch einen Nebenwohnsitz dort nehmen. Das wäre nichts anderes als das, was viele andere Berufspendler auch tun und wäre kein Verstoß gegen die Wohnsitzauflage, die sich immer auf die Hauptwohnsitznahme bezieht.

Sollte es Dir gelingen längere Zeit in dem anderen Bundesland die Arbeit zu behalten und ggf. sogar einen unbefristeten Arbeitsvertrag zu bekommen und nachweisen können, dass Du auch perspektivisch Deinen Lebensunterhalt (einschließlich Miete für eine Hauptwohnung in dem Bundesland in dem Du arbeitest) ohne Inanspruchnahme von Sozialleistungen bestreiten kannst, kannst Du die Streichung der Wohnsitzauflage bei der ABH beantragen (was Du im Einzelnen dazu nachweisen musst, würde Dir auch die ABH erklären).

Würde die Auflage dann gestrichen, könntest Du danach auch Deinen Hauptwohnsitz verlagern.

=schweitzer=

P.S:

Zitat:
Staatsangehörigkeit: Sowjetunion
  Schockiert/Erstaunt Jibbet die jetzt wieder? Hammer und Sichel aber auch, da hätte ich ja glatt was verpasst ...  unentschlossen

=sch.=
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Antwort #2 - 30.09.2007 um 13:16:00
 
Danke schweitzer für deine ausführliche Antwort!!

Ich hätte da noch eine Frage: Kann ich mich bei meinen Eltern (im Hauptwohnsitz) einschreiben lassen und wo anders eine Arbeit finden und auch dort leben? Sodass ich nur für eine Wohnung (im Nebenwohnsitz) Miete zahlen muss?

Zitat:
Jibbet die jetzt wieder? Hammer und Sichel aber auch, da hätte ich ja glatt was verpasst ... 
  )) Leider war die Sowjetunion meine letzte Staatsangehörigkeit (im Zusammenhang mit meinen gemischten Nationalitäten). Also war das nur als Spaß bzw Info gedacht. ))
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« Zuletzt geändert: 02.10.2007 um 21:34:49 von N/V » 
Grund: grammatikal. Änderungswunsch des Posters erledigt 
 
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schweitzer
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Antwort #3 - 01.10.2007 um 07:55:27
 
Intel schrieb am 30.09.2007 um 13:16:00:
Ich hätte da noch eine Frage: Kann ich mich bei meinen Eltern (im Hauptwohnsitz) einschreiben lassen und wo anders eine Arbeit finden und auch dort leben? Sodass ich nur für eine Wohnung (im Nebenwohnsitz) Miete zahlen muss?  


Ja, das ist denkbar. Du musst halt nur sehen, dass Dich Informationen von Behörden, die weiterhin an Deinen Hauptwohnsitz gehen werden, erreichen, dass Du alle relevanten Änderungsmitteilungen an die entsprechenden Behörden (ARGE bzw. Arbeitsagentur) meldest usw.

Solltest Du dann bereits mehr als ein halbes Jahr sichere Arbeit in dem anderen Bundesland haben und über einen unbefristeten bzw. länger (mehr als ein Jahr) befristeten Vertrag verfügen, könntest Du die Streichung der Wohnsitzauflage bei der ABH an Deinem Hauptwohnsitz (die bleibt natürlich erst einmal zuständig) beantragen. Die werden dann noch Diverses prüfen, aber die Chancen sollten dann so schlecht nicht stehen ...

=schweitzer=
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Antwort #4 - 01.10.2007 um 13:42:44
 
Sorry Schweitzer,

das Ganze klingt jetzt aber wie die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes und Aufrechterhaltung eines Scheinhauptwohnsitzes um seine Ziele zu erreichen.

Das ist nicht legal !

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schweitzer
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Antwort #5 - 01.10.2007 um 15:01:59
 
Zitat:
das Ganze klingt jetzt aber wie die Anmeldung eines Nebenwohnsitzes und Aufrechterhaltung eines Scheinhauptwohnsitzes um seine Ziele zu erreichen.  


So hatte ich intel nicht verstanden. Ich bin davon ausgegangen, dass er sich bewusst ist, weiterhin einen wirklichen Hauptwohnsitz haben zu müssen. Man denke nur mal, die Sache mit der Arbeit in dem anderen Bundesland klappt letztlich doch nicht wie gewünscht, dann müsste er ja an seinem Hauptwohnsitz auch tatsächlich wieder ein Unterkommen finden können. Wäre das nicht mehr gewährleistet, gäbe es eine Menge Probleme. (Kenne ich von einigen meiner Klienten  Augenrollen )

Allerdings ist es in meiner Praxis, je nach Entfernung des Arbeitsortes, nicht unüblich, dass jemand auch nur alle vier bis sechs Wochen persönlich in seiner Hauptwohnung vorbeischaut - alles andere ist allein aufgrund der Fahrtkosten für die Betroffenen anfänglich oft gar nicht zu "wuppen". Wichtig ist, dass hinreichende Erreichbarkeit (durch Behörden) gewährleistet ist. - Wenn das gegeben war, hat unsre ABH hier das jedenfalls bislang relativ großzügig, im Interesse des Betroffenen und im Interesse einer Perspektive ohne Leistungsbezug durchgehen lassen.

Eine Hauptwohnsitznahme bzw. -verlagerung bei/zu den Eltern ist ja nicht von vornherein untersagt - klar ist, dass der jeweilige Vermieter einverstanden sein muss und, solange Leistungsbezug vorliegt, auch der Sozialleistungsträger seine Zustimmung erteilt haben muss.

Sollte Leitungsbezug vorliegen, wäre im Übrigen zu versuchen, einen Antrag auf (vorübergehende) Übernahme der Mietkosten für die Nebenwohnung ggf. auf Darlehensbasis) zu stellen.

=schweitzer=
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Antwort #6 - 01.10.2007 um 17:26:06
 
EIn Hauptwohnsitz wird nicht dadurch begründet, dass ....
schweitzer schrieb am 01.10.2007 um 07:55:27:
Du musst halt nur sehen, dass Dich Informationen von Behörden, die weiterhin an Deinen Hauptwohnsitz gehen werden, erreichen, dass Du alle relevanten Änderungsmitteilungen an die entsprechenden Behörden (ARGE bzw. Arbeitsagentur) meldest usw. 


oder dass...
schweitzer schrieb am 01.10.2007 um 15:01:59:
Allerdings ist es in meiner Praxis, je nach Entfernung des Arbeitsortes, nicht unüblich, dass jemand auch nur alle vier bis sechs Wochen persönlich in seiner Hauptwohnung vorbeischaut - alles andere ist allein aufgrund der Fahrtkosten für die Betroffenen anfänglich oft gar nicht zu "wuppen". Wichtig ist, dass hinreichende Erreichbarkeit (durch Behörden) gewährleistet ist


oder auch dass...
schweitzer schrieb am 01.10.2007 um 15:01:59:
Eine Hauptwohnsitznahme bzw. -verlagerung bei/zu den Eltern ist ja nicht von vornherein untersagt - klar ist, dass der jeweilige Vermieter einverstanden sein muss und, solange Leistungsbezug vorliegt, auch der Sozialleistungsträger seine Zustimmung erteilt haben muss. 


erfüllt ist, sondern
http://de.wikipedia.org/wiki/Hauptwohnsitz

der Lebensmittelpunkt dort besteht. Ansonsten handelt es sich um Scheinwohnsitze und sowas wird nicht gerne gesehen bzw. könnte sich ggfs. um falsche Angaben handeln.

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Antwort #7 - 01.10.2007 um 17:36:05
 
Zitat:
der Lebensmittelpunkt dort besteht


Das ist mir bekannt, proll.

Aber die Frage darf bitte erlaubt sein, wieviele Berufspendler, Montagearbeiter usw. haben dann einen Scheinwohnsitz? Denn deren Lebensmittelpunkt befindet sich doch (entsprechende Entfernung vorausgesetzt) zumindest vorübergehend wohl dann auch nicht am Ort des gemeldeten Hauptwohnsitzes. Viele von denen können auch nicht jede Woche zur Familie fahren, obwohl sie das gern täten.

In einem Fall, wie dem hier geschilderten, ist auch ein bisschen Fingerspitzengefühl angezeigt, finde ich, vor allem, wenn derjenige durch seine Arbeit in einem anderen Bundesland perspektivisch seinen Lebensunterhalt sichern kann.

Vielleicht sehe ich das aber wirklich falsch ...  unentschlossen


=schweitzer=
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Antwort #8 - 01.10.2007 um 17:48:09
 
Zwischen dem geforderten Fingerspitzengefühl und nicht rechtmäßigen Verhalten -ganz allgemein ohne Bezug zu diesem Fall- ist ein himmelweiter Unterschied, den ich dir, glaube ich, nicht erklären muss.

Der Montagearbeiter, der sich 2 Wochen am Montageort aufhält, aber seine Familie am Wochende besucht, wird in der Regel seinen Hauptwohnsitz am Ort der Familie haben, weil seinen Lebensmittelpunkt dort und nicht am Arbeitsort hat. Zudem zahlt er auch Miete am "Familienort".

Im vorliegenden Fall will Intel am Arbeitsort leben
Intel schrieb am 30.09.2007 um 13:16:00:
und wo anders eine Arbeit finden und auch dort leben

und am Hauptwohnort keine Miete zahlen (ist klar warum, aber wer will das schon)

Dazu rätst du ihm, lediglich postalisch erreichbar zu sein und alle 4-6 Wochen in seiner Hauptwohnung vorbeizuschauen.

Und damit kann ich deine Aussage
schweitzer schrieb am 01.10.2007 um 17:36:05:
Vielleicht sehe ich das aber wirklich falsch ...  

nur bestätigen. M.E. ein falsches "Fingerspitzengefühl"  weinend

Hier wird die Umgehung der Wohnsitzauflage gesucht, die du mit deinen Tipps auch unterstützt.

Er soll einen Antrag bei der Behörde stellen.

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Antwort #9 - 01.10.2007 um 18:27:57
 
Hi,
die Lösung lässt sich doch am einfachsten mit
dem Melderecht finden. Hauptwohnung ist da, wo
man sich überwiegend aufhält. Das ist einfach an-
hand von Tagen zu zählen und bei dem, was Intel
vor hat, ist die Hauptwohnung ganz offensichtlich
am Arbeitsplatz. Diese nicht anzumelden wäre nicht
legal.
Für Familien (Ehegatten) gibt es Sonderregeln. Ehe-
gatten können eine gemeinsam genutzte Wohnung
zur Hauptwohnung erklären, dabei geht es nicht da-
rum, dass Aufenthaltstage gezählt werden. Der
Montagearbeiter wird seine Hauptwohnung also am
Wohnort der Familie, besser: der Ehefrau, haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #10 - 01.10.2007 um 23:02:56
 
Zitat:
Scheinhauptwohnsitzes um seine Ziele zu erreichen.

Wieso Scheinhauptwohnsitzes wenn meine Eltern hier leben, die ich besuchen oder zeitlich bei ihnen bleiben kann?
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Antwort #11 - 01.10.2007 um 23:19:19
 
Hallo,

ich danke Ihnen für Ihre Antworten.

Ich möchte gern nochmal meine Fragen auflisten, die ich gerne geklärt haben würde.

Ich bin nicht verheiratet und lebe alleine:

- Eine Arbeit in einem anderen Bundesland möchte ich in einem bestimmten Zeitraum ausüben. Ich möchte nicht, trotz einer neuen Arbeit, in einem anderem Bundesland, mein Hauptwohnsitz ändern, da wenn ich eine andere Arbeit im Hauptwohnsitz finde sofort zurück möchte.
- Weil hier im Hauptwohnsitz leben meine Eltern und meine Freundin.

Soweit ich verstehe müsste ich dann Miete für Haupt- Nebensitzwohnung zahlen? Ich könnte soviel Miete mit meinem evtl. zukünftigen Lohn (Vollzeit) nicht bezahlen.

Ich sehe 2 Möglichkeiten zur Lösung meines Problems:

- Mich bei meinen Eltern einschreiben zulassen.
- Oder mich bei meiner arbeitenden Freundin einschreiben zu lassen.

Wen dies nicht möglich ist, dann würde ich die Arbeit ablehnen und meine Suche nach einer Arbeit bei meinem Hauptwohnsitz fortfahren.

Ich bedanke mich schon mal im Voraus für Ihre Antworten.

Mfg intel



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Antwort #12 - 01.10.2007 um 23:23:51
 
Intel schrieb am 01.10.2007 um 23:02:56:
Wieso Scheinhauptwohnsitzes wenn meine Eltern hier leben, die ich besuchen oder zeitlich bei ihnen bleiben kann?

Hi,
besuchen und zeitlich (z.B. am Wochenende) führt
nicht zum Hauptwohnsitz.

Intel schrieb am 01.10.2007 um 23:19:19:
Ich sehe 2 Möglichkeiten zur Lösung meines Problems:

- Mich bei meinen Eltern einschreiben zulassen.
- Oder mich bei meiner arbeitenden Freundin einschreiben zu lassen.

Vergiss das, wenn Du einen Job in einem anderen
Bundesland findest, für den Du Dich mehr als die
Hälfte des Jahres dort aufhalten musst. Dann ist
Dein Hauptwohnsitz dort.

Intel schrieb am 01.10.2007 um 23:19:19:
Wen dies nicht möglich ist, dann würde ich die Arbeit ablehnen und meine Suche nach einer Arbeit bei meinem Hauptwohnsitz fortfahren.

Wahrscheinlich die beste Idee.

Und: Eigentlich ist schon alles durch vorhergehende
Posts gesagt. Man sollte diese lesen und verarbeiten.
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« Zuletzt geändert: 02.10.2007 um 00:26:12 von Mick »  

...   Viele Grüße von Mick    ...
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Antwort #13 - 03.10.2007 um 21:45:40
 
Zitat:
Und: Eigentlich ist schon alles durch vorhergehende Posts gesagt. Man sollte diese lesen und verarbeiten.

Ok danke. Ich wollte nur noch mal sicher sein.


Ich bedanke mich für alle hilfreichen Antworten.

MFG
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