Flor
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Guten Abend, liebe Gäste und Moderatoren!
Ich habe das Forum im Mai dieses Jahres entdeckt. Jetzt habe ich mich endlich entschlossen, über mein, bzw. unser Problem zu schreiben. Ich weiß, dass ich mich hier etwas kürzer fassen möchte, aber ich muss doch die Vorgeschichte erzählen, damit Ihr besser versteht, wo mein Problem liegt. Ich fange mal an. Mein jetziger Freund hat 1999 eine Frau in der Dominikanischen Republik kennen und lieben gelernt. Er hat sie dort in demselben Jahr noch 4 Mal besucht. Im Jahr 2000 hat er zweimal versucht, sie nach Deutschland einzuladen. Das Visum wurde ihr aber in beiden Fällen verweigert.
Sie hat sich damals als gleichaltrig meinem Freund gegenüber vorgestellt und mitgeteilt, dass sie bereits einen kleinen Sohn hätte. Außerdem hat sie ihm erzählt, dass sie keine gültigen Papiere besitzen würde, da sich ihr Vater (Haitianer) illegal in die RD eingereist wäre.
Mein Freund hat die Frau dann 2001 in der Dominikanischen Republik geheiratet. Kurz vor der Eheschließung hat sie den vorläufigen Personalausweis und den Reisepass in RD "besorgt". Nach der Heirat hat sich bei der Beantragung des Einreisevisums herausgestellt, dass sie Analphabet war. Außerdem war sie, laut ihren dominikanischen Dokumenten, fünf Jahre jünger als ihr Ehemann. Sie wollte auch zu dem Vorfall keine richtige Erklärung abgeben: "Es wäre halt so, sie wäre halt jünger".
Wie sie sich dann ihrem Ehemann gegenüber in Deutschland verhalten hat, habe ich bereits in einem anderen Forum beschrieben. Nur zwei Sachen: 1) Sie hat laut ihren Papieren im späten Herbst ihren Geburtstag. Gefeiert hat man ihren Geburtstag jedoch immer im Sommer. 2) Ein oder zwei Jahre nach der Eheschließung hat sie ihrem Ehemann gebeichtet, dass sie vor der Ehe bereits 2 Kinder in RD gehabt hätte. Die Erklärung für die Lüge war: "Sie hatte Angst gehabt, dass wenn er von Anfang an von zwei Kindern gewusst hätte, hätte er sie nie geheiratet." Diese Lüge hat unter anderem dazu geführt, dass mein Freund sich von seiner Frau 2005 getrennt hat. Anfang 2006 wurde auch die Scheidung eingereicht. Im Scheidungsverfahren hat sie viel gelogen und falsche eidesstattliche Versicherungen abgegeben. Es war aber nebensächlich. Den Schock haben wir erlebt, als meinem Freund Ende 2006 die Kopie des von der Frau ausgefüllten Formulares für das Amtsgericht in die Hände geriet, in dem die Frau drei Kinder angibt! Das erste Kind hat sie bereits im Alter von 9 Jahren und 5 Monaten bekommen! Eindeutig stimmte etwas bei ihren Angaben nicht.
Mein Freund hat 3 Anwälte in der Dominikanischen Republik angeschrieben, mit der Frage, ob er irgendwie die Dokumente seiner Frau auf Echtheit überprüfen kann. Mein Freund wollte endlich mal erfahren, wen er 2001 tatsächlich geheiratet hat. Eine deutsche Anwältin von dort hat geantwortet, dass eine Überprüfung dieser Art laut Gesetz in RD nicht möglich wäre.
Gleichzeitig habe ich mich in einem Forum über die Dominikanische Republik angemeldet, um einige Informationen zu bekommen. Ich habe eine Person aus der RD kennen gelernt, die Beziehungen zu Polizei und Ämtern hat. Diese Person wollte mir bei der Überprüfung der Dokumente der Frau helfen. Ich habe ihr die notwendigen Unterlagen zugesandt. Ich habe dann später eine erstaunliche E-Mail aus der Dominikanischen Republik von dieser Person erhalten. Es stellte sich heraus, dass die Ex-Frau meines Freundes anscheinend keinen gültigen Personalausweis besitzt und die Personalien aus den überprüften Dokumenten gar nicht stimmen. Die Frau scheint meinen Freund 2001 unter einem falschen Namen geheiratet zu haben. Ich hoffe nun etwas Handfestes über den Vorfall aus der RD zu erhalten, was man hier bei den Behörden vorlegen kann.
Meine Fragen an Experten sind: 1) Ist es strafbar, dass die Frau bei der deutschen Botschaft (2001), bei der Ausländerbehörde, bei der Krankenkasse etc. nicht alle Kinder angegeben hat? Außerdem: Ein Frau (Kind) kann unmöglich mit 8 Jahren schwanger werden und ein Kind austragen! Das würde heißen, dass die Frau überall bei den Behörden ein falsches Geburtsdatum eingetragen hat.
2) Ist es möglich, die Dokumente der Frau auf Echtheit zu überprüfen. Soweit mir bekannt ist, gehört die Dominikanische Republik zu den Ländern, in dem es durchaus möglich ist, Dokumente zu fälschen, bzw. gefälschte zu kaufen. Normalerweise werden doch die Dokumente auf Echtheit hier bei der Ausländerbehörde überprüft? Soweit ich weiß, hat hier in Deutschland keine Überprüfung statt gefunden.
3) Würde die Ausländerbehörde nach einem Hinweis auf diesen Sachverhalt von sich aus tätig werden?
Vielen Dank für Ihre Antworten!
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