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Einbürgerungsurkunde verloren, deshalb keine Heirat?! (Gelesen: 14.791 mal)
Milena0311
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17.09.2007 um 23:07:36
 
Hi zusammen!

Hab mal ne Frage... Ich war beim Standesamt und wollte mich informieren wegen Heiraten... Nun ja, da ich libanesin bin, aber eingebürgerte deutsche, wollen die meine Einbürgerungsurkunde... Nach 4 maligen Umzug, habe ich diese Urkunde verloren... Freunde und Bekannte von mir, haben die Urkunde bei der Heirat nicht vorzeigen müssen... Ist das ein neues Gesetz???

Ich weiß das man einen Staatsangehörigkeitsausweis beantragen kann, aber das dauert lange... Hab da schon nachgefragt... Gibts da keine andre Möglichkeit???

Ciao Milena!
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Ralf
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Antwort #1 - 17.09.2007 um 23:28:36
 
Milena0311 schrieb am 17.09.2007 um 23:07:36:
Ist das ein neues Gesetz???

Nein.

Die Einbürgerung ist mit der Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde wirksam geworden. Der
Eingebürgerte ist nun Deutscher, ohne Wenn
und Aber, daran ändert sich auch durch einen
evtl. Verlust der Urkunde nichts.

Eine verlorene Einbürgerungsurkunde kann
übrigens auch nicht durch eine neue ersetzt
werden.

Milena0311 schrieb am 17.09.2007 um 23:07:36:
Gibts da keine andre Möglichkeit???

Vorlage von deutschem Reisepass oder Personalausweis.
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Milena0311
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Antwort #2 - 17.09.2007 um 23:40:19
 
Ralf schrieb am 17.09.2007 um 23:28:36:
Zitat von Milena0311 am Heute um 23:07:36:
Gibts da keine andre Möglichkeit??? 
Vorlage von deutschem Reisepass oder Personalausweis. 



Hi Ralf, danke für deine Antwort...
Ich habe ja beides... Deutschen Reisepass und Personalausweis, aber trotzdem will die Standesbeamtin die Urkunde ;( Ist das normal? Oder soll ichs mal auf einem andren Standesamt versuchen?
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Mick
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Antwort #3 - 17.09.2007 um 23:44:02
 
Milena0311 schrieb am 17.09.2007 um 23:40:19:
Ich habe ja beides... Deutschen Reisepass und Personalausweis, aber trotzdem will die Standesbeamtin die Urkunde ;( Ist das normal? Oder soll ichs mal auf einem andren Standesamt versuchen?

Wollte man von mir auch, als ich Beamter wurde...
Ich hatte das Ding noch. Für Dich gilt: Staatsan-
gehörigkeitsausweis beantragen. Kannst ja auf
doof nach einer Zweitschrift bei der EBH fragen,
soll es mal gegeben haben.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Milena0311
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Antwort #4 - 17.09.2007 um 23:48:01
 
Ja ist das von Standesamt zu Standesamt anders??? Wie gesagt, meine Freunde und Bekannten mussten die Urkunde nicht vorzeigen...
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Antwort #5 - 18.09.2007 um 13:05:30
 
Ich habe das mal hierher verschoben, weil es ja
im Kern ums Heiraten geht und nicht um ein
staatsangehörigkeitsrechtliches Problem.

Mick schrieb am 17.09.2007 um 23:44:02:
nach einer Zweitschrift bei der EBH fragen,

Ja, soll es gegeben haben, ist aber nicht korrekt,
weil solche Zusätze auf der Urkunde nicht zulässig
sind. In der Einbürgerungsakte sollte sich aber
eine Durchschrift oder Kopie der Einbürgerungs-
urkunde befinden, davon kann die EBH sicherlich
kurzfristig gegen Gebühr eine Kopie zur Verfügung
stellen.
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Antwort #6 - 18.09.2007 um 13:23:04
 
Hallo,

m.E. ist die Forderung nach der Einbürgerungsurkunde unsinnig Zwinkernd

Entweder der Standesbeamte hat Zweifel am Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit da er den vorgelegten Ausweisdokumenten nicht traut (könnte ja noch nachvollziehbar sein, weil solche Fälle wegen zwischenzeitlichem Verlust denkbar sind).

Dann nutzt die (Momentaufnahme) Einbürgerungsurkunde nichts, weil sie nur den Tag des Erwerbs der deutschen Staatsangehörigkeit dokumentiert, nicht aber den aktuellen Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit.

Denn dieser  ließe sich im Zweifel nur durch die Vorlage eines Staatsangehörigkeitsausweises belegen.

Grüße
Ronny Zwinkernd Zwinkernd
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Antwort #7 - 18.09.2007 um 13:23:33
 
Hoi,
bei uns gibt es in den Fällen des Verlustes der Urkunde
eine Bescheinigung darüber, dass eine Einbürgerung
vorgenommen wurde. Die Bescheinigung wiederholt den
Inhalt der EB-Urkunde und enthält den Hinweis darauf,
dass sie zwar den damaligen Erwerb bestätigt, aber nicht
das Fortbestehen.
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
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Antwort #8 - 18.09.2007 um 13:24:37
 
Mick schrieb am 18.09.2007 um 13:23:33:
Die Bescheinigung wiederholt den
Inhalt der EB-Urkunde und enthält den Hinweis darauf,
dass sie zwar den damaligen Erwerb bestätigt, aber nicht
das Fortbestehen.
 


Deswegen halte ich die Forderung auch für Unsinn Zwinkernd
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