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1 Jahr Ehel. LG + 1/2 Jahr Pause + 1 Jahr Ehel. LG = ? (Gelesen: 737 mal)
dododo
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Beiträge: 19
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag 1 Jahr Ehel. LG + 1/2 Jahr Pause + 1 Jahr Ehel. LG = ?
13.09.2007 um 15:38:44
 
Hallo zusammen,
folgender Sachverhalt:
Mann ist mit deutscher Frau verheiratet und Kriegt 3 Jahre AE aufgrund der Ehe. Nach einem Jahr gibt es Stress und das Paar trennt sich (ABH wird informiert). Trennung dauert ein halbes Jahr. Danach kommt das Paar wieder zusammen, bleibt ein weiteres Jahr zusammen und trennt sich leider wieder. Diesmal scheint es endgültig zu sein.

Frage:
Hat der Mann ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, da insg. 2 Jahre eheliche Lebensgemeinschaft? Oder hätte dies ohne Unterbrechung erfolgen müssen?
Danke

Dodo
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Janey
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Beiträge: 535

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Ausländerbeh.
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: 1 Jahr Ehel. LG + 1/2 Jahr Pause + 1 Jahr Ehel. LG = ?
Antwort #1 - 13.09.2007 um 19:51:16
 
Hallo,

er hat kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben, da § 31 I Nr. 1 AufenthG sagt.:

1. die eheliche Lebensgemeinschaft seit mindestens zwei Jahren rechtmäßig im Bundesgebiet bestanden hat

Das Paar hat hier aber erst seit einem Jahr wieder eine eheliche LG geführt.

Gruß, J.  Zwinkernd

edit:
Wobei die Gerichte es einzelfallbezogen auch durchaus anders werten (können).
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« Zuletzt geändert: 13.09.2007 um 20:08:13 von Janey »  

Et semel emissum volat irrevocabile verbum.
 
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