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Erteilung unbefristete AE / arbeitslos bzw. ALGII (Gelesen: 1.512 mal)
jkl
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Haben´s geschafft und
helfen jetzt anderen


Beiträge: 17

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Erteilung unbefristete AE / arbeitslos bzw. ALGII
12.09.2007 um 10:27:28
 
Hallo an alle Fachleute,
mal eine Frage zur Situation eines Bekannten von mir:

Er seit Okt.04 verheiratet mit UA Frau ( Befristete AE ) zwei gemeinsame minderjährige Kinder, Wohnsitz in D. Jetzt ist er seit 6 Monaten Arbeitslos, seine Frau als Hausfrau kümmert sich um die Kinder und er muß, wenn er keine Arbeit findet zum 01.10.07 ALGII beantragen( er macht jetzt noch bis Mai 08 - Elternzeit ) und die Verlängerung der AE ist auch im Oktober fällig. Bekommt er nur wieder eine befristete AE für seine Frau oder hat er Möglichkeiten für seine Frau die unbefristete zu erhalten, die Ihr ja eigentlich jetzt zustehen würde.

Danke für Eure Antworten
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Saxonicus
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Beiträge: 5.265
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: sächsisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung unbefristete AE / arbeitslos bzw. ALGII
Antwort #1 - 12.09.2007 um 13:32:14
 
Ob ihm eine NE tatsächlich "zusteht" kannst Du anhand § 9 Aufenthaltsgesetz selbst feststellen.
Die Aufenthaltsdauer allein reicht dafür sicher nicht aus.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Erteilung unbefristete AE / arbeitslos bzw. ALGII
Antwort #2 - 18.09.2007 um 16:37:13
 
jkl schrieb am 12.09.2007 um 10:27:28:
Er seit Okt.04 verheiratet mit UA Frau ( Befristete AE ) zwei gemeinsame minderjährige Kinder, Wohnsitz in D. Jetzt ist er seit 6 Monaten Arbeitslos, seine Frau als Hausfrau kümmert sich um die Kinder und er muß, wenn er keine Arbeit findet zum 01.10.07 ALGII beantragen( er macht jetzt noch bis Mai 08 - Elternzeit ) und die Verlängerung der AE ist auch im Oktober fällig. Bekommt er nur wieder eine befristete AE für seine Frau



Er bekommt streng genommen nichts, seine Frau sollte Verlängerum um drei Jahre beantragen. Wenn irgendwann genug Geld in die Familienkasse kommt - NE oder auch Einbürgerung.

Gruß, ULF
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