Hallo Adilo,
also, dass mit der
NE wurde hier korrekt erklärt. Als Ehegatte einer Deutschen hast Du Anspruch auf Erteilung einer
NE, aber eben nu, wenn der lebensunterhalt gesichert ist. Das ergibt sich daraus, dass auch für die Erteilung einer
NE an Ehegatten deutscher die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5
AufenthG gelten. - Grundsätzlich gilt für alle
NE: keine Erteilung ohne gesicherten Lebensunterhalt, egal, wie lange man sich schon in Deutschland aufhält.
Zitat:was wäre wenn meine Frau schluss mit mir machen würde werden die mich einfach abschieben?
Nein.
Denn nach mehr als zweijähriger rechtmäßig in Deutschland bestehender und in familiärer Gemeinschaft gelebter Ehe hast Du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Das bedeutet, dass Du im Falle einer Trennung (nicht erst bei Scheidung!) zunächst für ein weiteres Jahr eine
AE erhalten würdest, und zwar auch, wenn Du nicht in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt zu sichern. (siehe § 31
AufenthG ) - Eine weitere Verlängereung dieser
AE nach dem einen Jahr setzt allerdings dann grundsätzlich voraus, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst, ohne Leistungen der öffentlichen Hand zu beziehen.
Zitat:ich finde dass es einbischen Razismus drin steckt als wären z.B alle mosleme Terroristen .
Man kann sicher unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie "gerecht" es ist, dass von Ausländern aus bestimmten Ländern vor der Heirat bzw. beim Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Ehepartner Sprachkenntnisse verlangt werden und von anderen nicht.
Ich habe auch meine Meinung dazu. - Dies hier ist aber ein in erster Linie ein Sachforum, in dem es zur Behandlung konkreter Anfragen grundsätzlich nichts bringt, sich über Sinn und Unsinn gesetzlicher Bestimmungen auszutauschen. (Das könnte allenfalls im userforum geschehen)
OT: Sollte wirklich jemand quasi allen Muslimen "terroristische Gene" unterstellen, so wäre derjenige einfach nur ein (gefährlicher) Idiot - leider gibt es solche Leute ...
=schweitzer=