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NE brauche hilfe !!!!! (Gelesen: 1.866 mal)
Adilo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE brauche hilfe !!!!!
10.09.2007 um 16:30:52
 
Ich bin total begeistert von die Hilfe die hier angeboten wird. Und hoffe dass diesesmal auch ne Antwort bekomme.

Und zwar ich bin seit ca 5 Jahre hier in Deutschland, ich nehme an einer Stadlichen Maßnahme teil (vorbereitung für eine mögliche Ausbildungsplatz) ,die vom ARGE finanziert ist. Meine Frau ist Azubi und Deutsche vom Staatsangehörigkeit .

Soweit ich weiss ich könnte theoritisch die NE beantragen aber wie sieht s in wirklichkeit aus? weil wie gesagt ich bin gebunden mit ein Jährigen vertrag an die Maßnahme und habe zurzeit kein Job weil das geht Vollzeit.

Und hab auch gehört dass es einen neuen Test für Ausländer aus bestimmten Länder gibt übrigens ich bin aus Marokko .

ich danke euch vielmals im voraus Smiley
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 10.09.2007 um 16:36:30
 
Adilo schrieb am 10.09.2007 um 16:30:52:

habe zurzeit kein Job  


Adilo schrieb am 10.09.2007 um 16:30:52:
Meine Frau ist Azubi und Deutsche  


NE nach § 28 Abs. 2 i.V.m. § 5 AufenthG setzt die Sicherstellung des LU ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel voraus. Das ist bei Dir offensichtlich noch
nicht gegeben.


Adilo schrieb am 10.09.2007 um 16:30:52:
einen neuen Test für Ausländer  


Du meinst sicher den Sprachtest. Der gilt nur für Ausländer, die noch nicht
in D leben.


DC
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Adilo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #2 - 10.09.2007 um 16:52:45
 
Erstmal will ich mich bedanken für die Schnelle Antwort .

Ehrlich gesagt ich bin einbischen verwirt weil manche haben mir heute gesagt dass könnte möglich sein in meinen fall ne NE zu beatragen . Aber gut ich bin hier weil ich weiss das Ihr mit dem Thema auskennt .
Ich hab halt pech gehabt wollte nur eine Sache wissen eine Lehrerin hat mir gesagt was wäre wenn meine Frau schluss mit mir machen würde werden die mich einfach abschieben? und könnte ich keine Antwort darauf geben ?!!!

und wegen der Test es ist neu und sollten nur Ausländer aus bestimmten Länder machen wegen Terrorismus wie es laüft in der USA. ich find ne paar Fragen so blöd wie z.B plannen sie Terroranschläge? als würden es die Leute zugeben die es machen wollen ich finde dass es einbischen Razismus drin steckt als wären z.B alle mosleme Terroristen .

aber na gut wer nix macht hat nichts zu befrüchten ..

Danke euch Trozdem und wünsche euch viel Glück
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #3 - 11.09.2007 um 08:26:09
 
Hallo Adilo,

also, dass mit der NE wurde hier korrekt erklärt. Als Ehegatte einer Deutschen hast Du Anspruch auf Erteilung einer NE, aber eben nu, wenn der lebensunterhalt gesichert ist. Das ergibt sich daraus, dass auch für die Erteilung einer NE an Ehegatten deutscher die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG gelten. - Grundsätzlich gilt für alle NE: keine Erteilung ohne gesicherten Lebensunterhalt, egal, wie lange man sich schon in Deutschland aufhält.

Zitat:
was wäre wenn meine Frau schluss mit mir machen würde werden die mich einfach abschieben?


Nein.

Denn nach mehr als zweijähriger rechtmäßig in Deutschland bestehender und in familiärer Gemeinschaft gelebter Ehe hast Du ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben. Das bedeutet, dass Du im Falle einer Trennung (nicht erst bei Scheidung!) zunächst für ein weiteres Jahr eine AE erhalten würdest, und zwar auch, wenn Du nicht in der Lage bist, Deinen Lebensunterhalt zu sichern. (siehe § 31 AufenthG ) - Eine weitere Verlängereung dieser AE nach dem einen Jahr setzt allerdings dann grundsätzlich voraus, dass Du Deinen Lebensunterhalt selbst sichern kannst, ohne Leistungen der öffentlichen Hand zu beziehen.

Zitat:
ich finde dass es einbischen Razismus drin steckt als wären z.B alle mosleme Terroristen .


Man kann sicher unterschiedlicher Meinung darüber sein, wie "gerecht" es ist, dass von Ausländern aus bestimmten Ländern vor der Heirat bzw. beim Nachzug zu einem in Deutschland lebenden Ehepartner Sprachkenntnisse verlangt werden und von anderen nicht.

Ich habe auch meine Meinung dazu. - Dies hier ist aber ein in erster Linie ein Sachforum, in dem es zur Behandlung konkreter Anfragen grundsätzlich nichts bringt, sich über Sinn und Unsinn gesetzlicher Bestimmungen auszutauschen. (Das könnte allenfalls im userforum geschehen)

OT: Sollte wirklich jemand quasi allen Muslimen "terroristische Gene" unterstellen, so wäre derjenige einfach nur ein (gefährlicher) Idiot - leider gibt es solche Leute ...

=schweitzer=
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Adilo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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Antwort #4 - 14.09.2007 um 12:41:31
 
Ich bedanke mich ganz herzlich eure Antworten waren klar und deutlich .

ich würde gerne noch ne kleine frage stellen wenn Ihr mir das erlaubt!

ich habe ein Freunde der ist 2 and halb jahre mit n deutsche Frau verheiratet und haben n Sohn 1 Jahr alt . Er bezieht Alg2 .

hat mir erzählt dass er eine NE bekommen würde weil sein Sohn deutscher ist stimmt das oder nicht ?


danke sehr nochmal
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 14.09.2007 um 12:46:01
 
Adilo schrieb am 14.09.2007 um 12:41:31:
hat mir erzählt dass er eine NE bekommen würde weil sein Sohn deutscher ist stimmt das oder nicht ?
 


Hi

erzählen kann er viel, aber ansonsten halte ich die Aussage für ein Gerücht.

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
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Antwort #6 - 14.09.2007 um 12:53:08
 
Hallo Adildo,
auch in diesem Fall wird keine NE erteilt werden.
Es gilt das Gleiche wie von Schweitzer erklärt. Ohne Sicherung des LU gibt es keine NE. Die verkürzte 3 Jahres Frist als Ehemann einer Deutschen um überhaupt für eine NE in Frage zu kommen gilt auch hier. (Und die ist hier sowieso noch nicht erreicht)

Grüße
Jetflyer
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