Hallo Ines,
ganz versteh ich Deine Frage nicht. - Aber ich versuche trotzdem mal, "Licht ins Dunkel" z bringen. - Also:
Wenn Dein Mann lediglich an einem anderen Ort arbeitet als dem in dem Ihr Euren gemeinsamen Hauptwohnsitz habt, ist das noch keine Trennung! Hundertausende pendeln in Deutschland täglich, wöchentlich, monatlich zur Arbéit. - Die Frage wäre natürlich wie lange sich ein solcher Zusatnd auf Dauer "förderlich" auf das Familienleben auswirkt. Aber nochmal, ein Arbeiten an einem anderen Ort, ggf. auch mit Nebenwohnsitznahme dort, ist auch wenn das Einkommen aus der geleisteten Arbeit nicht ausreicht um den
LU zu sichern, allein kein Kriterium für eine (anzunehmende) Trennung der Ehegatten!
Ansonsten gilt, dass schon eine Trennung (aber eine wirkliche) im aufenthaltsrechtlichen Sinne schädlich sein kann, denn in diesem Sinne reicht eine "Ehe auf dem Papier" nicht aus, sondern diese muss rechtmäßig in Deutschland bestehen und in familiärer Lebensgemeinschaft gelebt werden. - Ist das zwei Jahre lang geschehen und erfolgt die (wirkliche) Trennung dann, hätte der ausländische Partner ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben.
Das heißt, er würde zunächst ein weiteres jahr eine
AE erhalten, unabhängig davon, ob er in der Lage ist, seinen
LU zu sichern oder nicht. - Nach dem einen Jahr würde als Voraussetzung für eine weitere Verlängerung des Aufenthalts von der
ABH allerdings zu prüfen sein, ob er nunmehr seinen
LU zu sichern imstande ist oder zumindest hinreichende Anstrengungen in diesem Sinne unternommen hat. Erkennt die
ABH die Voraussetzungen als nicht gegeben an, würde dann die
AE nicht verlängert und er zur Ausreise aufgefordert.
Ich hoffe, ich habe Dein Problem richtig hinterfragt und konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
=schweitzer=