Hallo Feffi,
ich glaube, ich muss Dir, so leid mir das tut, Deinen Optimismus nehmen.
M.E. wird die Erteilung der
NE daran scheitern, dass Euer Lebensunterhalt als nicht hinreichend gesichert angesehen wird. Dass Ihr bei Deinen Eltern wohnt und diese (hinsichtlich Miete) für Euch einstehen ist da nicht das Problem. Aber, dass Ihr auf Ausbildungsbeihilfe angewiesen seid, schon, denn dabei handelt es sich um öffentliche Mittel und noch dazu solche, die nicht auf eigener Beitragsleistung beruhen.
Für die Erteilung einer
NE , auch für Ehegatten Deutscher, gelten aber die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5
AufenthG , und der spricht auch nach der Gesetzesänderung von Sicherung des lebensunterhalts und was darunter zu verstehen ist, findet sich dann wieder in den VAH BMI zum § 2
AufenthG.
Eine Anfrage bei der
ABH mag das alles nochmal genau und auf Eueren Fall zugeschnitten klären, aber ich hielte es für unfair, Dir hier übertriebene Hoffnungen zu machen.
=schweitzer=