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NE beantragen...und welche Unterlagen vorbereiten? (Gelesen: 3.270 mal)
Feffi
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Wer hat gesagt, dass das
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag NE beantragen...und welche Unterlagen vorbereiten?
30.08.2007 um 12:47:22
 
Hallo an alle,

mein Mann (Beniner) und ich (Deutsche) sind nun mehr 3 1/2 Jahre verheiratet. Mein Mann ist seit drei Jahren im deutschen Bundesgebiet und da die Verlängerung der AE ansteht, ist meine Frage: welche Unterlagen, Dokumente, etc. wir jetzt vorlegen müssen, um die NE ausgestellt zu bekommen.

Ich denke da an:

- aktuelle Meldebescheinigung
- Ausbildungsvertrag + Bewilligung der Ausbildungsbeihilfe (sind ja unsere zentralen Einkünfte)
- Versicherung meiner Eltern, dass wir bei ihnen nach wie vor leben können
- evtl. meine Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis, dass ich noch studiere
- ..?

Für Antworten schon ein großes
DANKESCHÖN
im voraus! Liebe Grüße. Feffi.
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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #1 - 30.08.2007 um 12:59:54
 
Hallo Feffi,

ich glaube, ich muss Dir, so leid mir das tut, Deinen Optimismus nehmen.

M.E. wird die Erteilung der NE daran scheitern, dass Euer Lebensunterhalt als nicht hinreichend gesichert angesehen wird. Dass Ihr bei Deinen Eltern wohnt und diese (hinsichtlich Miete) für Euch einstehen ist da nicht das Problem. Aber, dass Ihr auf Ausbildungsbeihilfe angewiesen seid, schon, denn dabei handelt es sich um öffentliche Mittel und noch dazu solche, die nicht auf eigener Beitragsleistung beruhen.

Für die Erteilung einer NE , auch für Ehegatten Deutscher, gelten aber die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen des § 5 AufenthG , und der spricht auch nach der Gesetzesänderung von Sicherung des lebensunterhalts und was darunter zu verstehen ist, findet sich dann wieder in den VAH BMI zum § 2 AufenthG.

Eine Anfrage bei der ABH mag das alles nochmal genau und auf Eueren Fall zugeschnitten klären, aber ich hielte es für unfair, Dir hier übertriebene Hoffnungen zu machen.

=schweitzer=
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 30.08.2007 um 13:11:36
 
Den korrekten Aussagen von schweitzer möchte ich dir ergänzend die Auslegung des gesicherten LU beifügen, die du ab Seite 42 nachlesen kannst. Hierbei sehe unter Punkt 2.3.3.3 eine Chance für die Erteilung einer NE. Das hätte dann auch zur Folge, dass keine öffentlichen Mittel in Anspruch genommen werden dürfen.

http://www.fluechtlingsinfo-berlin.de/fr/gesetzgebung/BMI_Hinweise_AufenthG_2212...

trixie
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #3 - 13.11.2007 um 12:19:22
 
Hallöchen,

die Zeit ist ran und mein Mann ist seit Freitag im Besitz einer Niederlassungserlaubnis - ohne irgendwelches Theater: Unterlagen abgegeben, 4 Wochen Zeit verstreichen lassen, wieder hin und voila NE.

Unser ABH-Mitarbeiter hat uns sogar angeraten, die Einbürgerung relativ zeitnah anzuschließen, da alle Voraussetzungen gegeben wären.

Über diese Aussage war ich irritiert, aber damit lassen wir uns noch etwas Zeit...Zumal ich ja auch erstmal meinen Staatsbürgerschaftsausweis beantragen muss und bei meinen Ellis wühlen muss, um sämtliche Unterlagen dafür zu finden.

Liebe Grüße. Feffi.
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #4 - 13.11.2007 um 18:21:29
 
Feffi schrieb am 13.11.2007 um 12:19:22:
Über diese Aussage war ich irritiert, aber damit lassen wir uns noch etwas Zeit...Zumal ich ja auch erstmal meinen Staatsbürgerschaftsausweis beantragen muss und bei meinen Ellis wühlen muss, um sämtliche Unterlagen dafür zu finden. 


Hi Feffi,

falls Du oder Deine Ellis noch den alten DDR-Perso besitzen, sollte der als Nachweis bereits ausreichen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Feffi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Benin - Deutsch
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Antwort #5 - 15.11.2007 um 14:07:10
 
@ ronny

ich weiß, ich weiß...aber ich bin zu jung für ddr-perso und meine ellis haben nur noch ihre ddr-reisepässe Griesgrämig

und mein dad hat noch seinen wehrdienstausweis von damals Smiley

aber vielen dank für dein feedback...ich bin immer wieder begeistert, wie schnell und vor allem kompetent aus allen bereichen geantwortet wird!!!

liebe grüße. feffi.



p.s. anbei ein foto von mir in benin Smiley (auf dem arm habe ich einen meiner insgesamt 4 neffen und um mich herum stehen einige meiner vielen nichten)
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