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Trennung vor Ablauf von 2 Jahren - ABH - wann ist der Alptraum endlich vorbei? (Gelesen: 3.034 mal)
joshi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: kenianerin
Zeige den Link zu diesem Beitrag Trennung vor Ablauf von 2 Jahren - ABH - wann ist der Alptraum endlich vorbei?
24.08.2007 um 21:29:39
 
Hallo zusammen,

zunächst herzlichen Glückwunsch zu diesem tollen Forum, echt klasse. Ich habe auch lange gesucht um eine Antwort auf meine Frage zu finden weil ich sicher nicht der erste mit dieser Frage bin aber ich kann mir leider nicht jedes Posting anschauen, dafür sind es echt zuviele und die Betreffs oft nicht so eindeutig  Smiley

Ich habe im Januar 2006 eine Kenianerin geheiratet und im April 2007 festgestellt, daß das ein großer Fehler war. Ein großzügiges Angebot meinerseits zur Scheidung schlug meine Frau aus und konterte mit einem Anwalt. Darauf hatte ich leider nur noch den einen Weg, nämlich die ABH zu informieren. Diese verkürzte daraufhin das Visum meiner Frau mit sofortiger Wirkung und gab ihr 3 Monate Zeit zur Ausreise. Der letzte Termin wäre demnach ca. Mitte Oktober. Nun hat ihre Anwältin fristgerecht Klage eingereicht. Wie lange kann sich das Elend denn jetzt noch hinziehen bis sie endlich ausgereist ist? Ich drehe fast durch, schlafe seit Monaten auf einer Matratze auf dem Boden meines Arbeitszimmers während sie, die kaum vor 12 aufsteht weil ihr jede Arbeit zu schwer ist, in meinem Ehebett liegt.

Kann mir jemand ein "worst case"-scenario geben damit ich mal eine realistische Perspektive habe? Dieser Zustand zwischen Hoffen und Bangen macht mich fertig  weinend

Bin sehr dankbar für jede qualifizierte Antwort  Smiley
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maki
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 24.08.2007 um 21:39:55
 
wurst-case: Es dauert Jahre bis deine Frau ausreist, falls überhaupt.

Kann aber auch sehr schnell gehen, je nachdem was sie vorhat...

Dein Problem ist kein Ausländerrechtliches, es ist nicht die Aufgabe der ABH unliebsam gewordene Ehegatten loszuwerden.

Gruß,

maki
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Noahpapa
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Staatsangehörigkeit: Deutsch / Ostfriese
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Antwort #2 - 24.08.2007 um 21:41:22
 
Hallo Joshi,
willst du die Scheidung?

Oder willst Du, aus welchen Gründen auch immer eine Ausreise deiner Frau?
Und wenn ja, warum eigentlich? Es ist nicht die Aufgabe der Behörden, Dir deine Frau vom Hals zu halten.

Kannst mal hier http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1168511173 sehen wie lange es sich manchmal hinziehen kann wenn nicht mehr berechtigte in D wohnen.  Zwinkernd
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EX- Mitarbeiter eines Konsulats (kein Deutsches, nur ein Deutsch sprachiges) und auch Ehegatte von Ausländer/in.&&&&"Toleranz heißt: die Fehler der anderen entschuldigen. Takt heißt: sie nicht bemerken." - Arthur Schnitzler&&&&
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trixie
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Antwort #3 - 24.08.2007 um 22:09:49
 
joshi schrieb am 24.08.2007 um 21:29:39:
Wie lange kann sich das Elend denn jetzt noch hinziehen bis sie endlich ausgereist ist?  

Wenn sie eine gute Anwältin hat, kann noch einige Monate dauern. Vor allem wenn sie glaubhaft macht, dass ihr - obwohl es grundsätzlich möglich ist - nicht getrennt lebend seid, oder sie sich als Opfer deiner Person sieht und den Spieß umdreht und sich auf § 31 Abs. 2 AufentG beruft.

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 24.08.2007 um 22:40:25
 
trixie schrieb am 24.08.2007 um 22:09:49:
Wenn sie eine gute Anwältin hat...


Tatsachen sollten überzeugen, nicht labernde RAs.
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xxl1969
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Antwort #5 - 25.08.2007 um 02:15:00
 
ABH einschalten ist doch nicht die Lösung sondern Scheidung einreichen. Habt Ihr einen Ehevertrag? Wohnt ihr zur Miete und hast Du den Mietvertrag allein unterschrieben oder ist es Dein Eigentum? Dann bitte sie auszuziehen und setze eine Frist. In allen anderen Fällen ziehst Du einfach aus. Außerdem drehst Du ihr den Geldhahn zu. Soll sie doch versuchen Dir alles mit nem Anwalt aus der Nase ziehen.
Falls ihr keinen Ehevertrag habt oder sie Not geltend macht wird man Dich für Trennungsunterhalt heranziehen. Aufgrund der kurzen Ehedauer hast Du allerdings gute Chancen bei dem nachehelichen Unterhalt ganz gut wegzukommen. Außerdem hat sie noch kein eigenständiges Aufenthaltsrecht erworben und muss wahrscheinlich früher oder später ausreisen.
Wenn Du das alles durchziehst dürfte der Spuk bald vorbei sein, insbesondere wenn Sie jemanden neues kennenlernt. Dann merkt Sie das eine schnelle Scheidung gut ist weil sie bald wieder heiraten kann. Und wenn das passiert bist Du sowieso aus dem Schneider.
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 25.08.2007 um 09:03:46
 
xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 02:15:00:
ABH einschalten ist doch nicht die Lösung sondern Scheidung einreichen.

Die Scheidung kann aber erst nach dem Trennungsjahr erfolgen und somit dürfte eine jetzt eingereichte Scheidung vom Gericht zurückgewiesen werden.

xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 02:15:00:
Außerdem drehst Du ihr den Geldhahn zu.  

Sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt.

xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 02:15:00:
muss wahrscheinlich früher oder später ausreisen.  

dann ist das eher unrealistisch:
xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 02:15:00:
wenn Sie jemanden neues kennenlernt. Dann merkt Sie das eine schnelle Scheidung gut ist weil sie bald wieder heiraten kann.

... denn in ihrer Heimat muß sie ja nicht unbedingt heiraten.

trixie

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xxl1969
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Antwort #7 - 25.08.2007 um 09:40:47
 
trixie schrieb am 25.08.2007 um 09:03:46:
Die Scheidung kann aber erst nach dem Trennungsjahr erfolgen und somit dürfte eine jetzt eingereichte Scheidung vom Gericht zurückgewiesen werden.  

Das setze ich natürlich voraus. Um dem Gericht das Trennungsjahr zu beweisen genügt eine übereinstimmende Aussage. Selbst in einem gemeinsamen Haus/einer Wohnung können sie offiziell getrennt leben. Das Problem wird sein das die Dame kein Interesse haben wird so eine Erklärung abzugeben, weil es für sie nachteilig ist. Es geht ihr ja wohl darum Zeit zu gewinnen um sich ein eigenständiges Aufenthaltsrecht zu sichern und sich auch möglichst lange finanziell unterstützen zu lassen.
trixie schrieb am 25.08.2007 um 09:03:46:
Sie hat Anspruch auf Trennungsunterhalt

Ja, wenn das Einkommen des Mannes dieses hergibt. In diesem Fall sieht es ja wohl so aus, das sie ihn bewusst zu ihrem Vorteil ausnutzen will. Deswegen sollte er zunächst einmal den Geldhahn zudrehen und keine Zahlungen leisten. Sie wird sicher ihren Anspruch auf Hartz 4 geltend machen und das Amt wird es später von ihm zurückfordern. Dann wird sowieso gerichtlich festgelegt wieviel er zu zahlen hat. Spätestens dann muss er natürlich zahlen, um keine Strafe zu bekommen. Aber solange darf er warten, da er nicht wissen muss ob und wieviel Trennungsunterhalt er zu leisten hat. Das soll der Staat ihm sagen. In der Zwischenzeit kann auch er den Zeitgewinn nutzen um mit einem findigen Steuerberater sein wirklich verfügbares Einkommen zu berechnen, Zwinkernd

trixie schrieb am 25.08.2007 um 09:03:46:
dann ist das eher unrealistisch:

Das Gesetz sagt meines Wissens ja, das ein eigenständiges Aufenthaltsrecht erst nach 2 Jahren erworben wird. Es ist nicht der Scheidungstermin, sondern das Ende der ehelichen Lebensgemeinschaft ausschlaggebend. Von daher hätte die ABH schon die Handhabe den Aufenthalt zu beenden. Eine Scheidung kann auch in Abwesenheit durchgeführt werden (so erlebt bei einem Bekannten).

trixie schrieb am 25.08.2007 um 09:03:46:
... denn in ihrer Heimat muß sie ja nicht unbedingt heiraten.

Genau. Sobald sie hier einen neuen heiratswilligen Sponsor findet, kann sich die Sache plötzlich erledigen. Denn darum geht es ja wohl offensichtlich hauptsächlich.

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joshi
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Antwort #8 - 25.08.2007 um 09:43:40
 
Hallo,

vielen Dank für die zahleichen Postings.

Natürlich ist mir klar daß die ABH nicht dazu da ist, mir meine Frau vom Hals zu halten. Ich wollte weiß Gott nicht daß sie ausgewiesen wird und mein Angebot an sie sah das auch nicht vor. Leider war das aber mein letzter Ausweg da sie sich ja allem was die Trennung angeht widersetzt hat. Die Wohnung ist mein Eigentum (vor der Ehe erworben), es gibt keinen Ehevertrag. Sie zieht nicht aus obwohl ich ihr angeboten habe eine Wohnung bis zur Scheidung (Trennungsjahr!) zu finanzieren. Sie meinte, ich könne ja ausziehen. Das kommt für mich jedoch nicht in Frage. Seit sie Post von der ABH bekommen hat hat sie natürlich schon mehrfach versucht eine Einigung mit mir zu erzielen. Aber es läuft immer darauf hinaus daß ich erst mal die Ausweisung stoppen und mich danach nur auf ihr Wort verlassen muß. Und das kann ich nicht mehr.
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xxl1969
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Antwort #9 - 25.08.2007 um 10:01:36
 
Lass Dir nicht auf der Nase rumtanzen. Du kannst sie vor die Tür setzen, sie hat kein Wohnrecht. Um nachher vor Gericht nicht als der herzlose Grobian dazustehen, würde ich ihr über deinen Anwalt einen Brief zustellen lassen, in der ihr eine Frist zum Auszug gesetzt wird. Damit wird sie zu ihrer Anwältin rennen und die wird ihr raten dein Angebot einer finanzierten Wohnung anzunehmen.
Sollte sie wider erwarten nicht ausziehen: ihre Sachen packen, Schlösser tauschen, und tschüß.
Glaub mir, Deine Nochehefrau hat hier bestimmt genug Kontakte zu Landsleuten und wird weder verhungern noch auf der Straße schlafen müssen.
Ich persönlich würde ihr gar kein Angebot machen, sondern mich vom Staat erstmal dazu auffordern lassen. In der Zwischenzeit kannst Du erstmal durchatmen.
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trixie
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Antwort #10 - 25.08.2007 um 10:16:08
 
xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 10:01:36:
Du kannst sie vor die Tür setzen, sie hat kein Wohnrecht.  

xxl1969 schrieb am 25.08.2007 um 10:01:36:
Sollte sie wider erwarten nicht ausziehen: ihre Sachen packen, Schlösser tauschen, und tschüß.  

Aber HALLO! Wir leben in Deutschland. Sie hat sehr wohl ein Recht in der Wohnung zu wohnen. Nur weil man nicht Miteigentümer einer Wohnung ist, ist man nicht der Lust und Laune des Ehegatten ausgesetzt. Deine Methode wäre in Kenia anwendbar, aber nicht in Deutschland.

Eine Maßnahme der Selbstjustiz kann sehr schnell ins Auge gehen, indem sie sich in eine Pension einmietet, weil sie auf die schnelle keine andere Bleibe gefunden hat. Und die Kosten dafür hat dann der Ehemann zu tragen.

Wenn sie nicht freiwillig auzieht, kann das nur über einen entsprechenden Gerichtsbeschluß erwirkt werden und dann gegebenenfall im Zuge einer Zwangsräumung, sofern es denn überhaupt so weit kommt.

trixie
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Mick
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Antwort #11 - 25.08.2007 um 10:36:58
 
Hoi,

ausländerrechtliches scheint abgehakt zu sein. Ehe-
bzw. Trennungsberatung bitte per PN.

geschlossen
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
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