Hallo!
hoffe jemand kann mir einen Tipp geben.
meine Freundin ist ein bisschen verrückt. sie war mit einem Marokkaner 4,5 Jahre zusammen, davon 3,5 verheiratet, von ihm liess sie sich 2006 scheiden und bekam im gleichen Jahr mit einem Nigerianer ein Kind. Meiner Meinung nach nur, um den Exmann zu vergessen, denn sie war zu der Zeit unsterblich in einen Palästinenser verliebt, den sie nun schon seit vier Jahren kennt. Nun, ausser der gemeinsamen Erziehung des Kindes, knapp ein Jahr alt, haben sie und der Vater des Kindes keine Basis oder eine tiefergehende Beziehung. Und aufgrund des ganzen Stresses zwecks
AE bekommen, ( ist noch nicht erfolgt, da er illegal eingereist war, Strafe ist abgearbeitet, aber sonstige Entscheidungen werden nun bei Gericht liegen) haben sich die beiden noch mehr entfremdet.
Nun hat sie gesagt, dass sie den Palästinenser immer noch liebt und er gibt s mittlerweile auch zu. Er hält sie für blöd, dass sie so schnell ein Kind bekommen hat, wobei ich glaube, dass das verletzter Stolz ist, weil er bestimmt ein Kind mit ihr will/ wollte, aber damals nicht über seinen Schatten springen konnte, mit einer geschiedenen Frau etwas anzufangen.
Jetzt ist er wie um 180° Grad gedreht und vergöttert sie fast schon. Die beiden wollen heiraten, aber es gibt Probleme:
a) sie will auf keinen Fall, dass der Vater des Kindes zurück nach Nigeria muss, falls sie getrennt von ihm wohnt. Denn er sei der beste Vater, den man sich wünschen kann. ( kann ich als stille Beobachterin auch nur bestätigen.)
b) sie lebt von alg 2 plus ca. 350 euro Arbeitseinkommen, das aber mit dem alg verrechnet wird plus Kindergeld, Erziehungsgeld. Wie würde sich das auswirken, wenn sie den Palästinenser heiratet? Muss er dann aufhören zu studieren, auch wenn er sich finanziell selbst versorgt, bzw. sein vater ihn unterstützt?
c) Kann sich die
ABH einmischen, wie die beiden mit dem Kind leben, also muss sie in die Stadt ziehen, wo ihr Schatz studiert? Sie möchte lieber mit dem Kind in der Nähe des Vaters leben. Zur Zeit verbringt sie die Wochenende bei ihrem Liebsten, der Kindesvater kümmert sich dann um das Kind.
d) Zur Zeit weiss die
ABH, dass meine Freundin noch die Lebensgefährtin des Nigerianers ist, sie will aber dieses Jahr noch ihren Freund heiraten. Hat der Nigerianer durch die Ausübung des geteilten Sorgerechts schon Anrecht auf eine
AE? Hat doch mit dem Bestehen einer Beziehung eigentlich nichts zu tun.
e) Hat der Palästinenser recht mit seinen Befürchtungen, dass meine Freundin von der
ABH Ärger bekommen könnte, wenn sie dauernd Beziehungen mit Ausländern eingeht und die immer einen Nutzen wie
AE haben? Naja, immer heisst bis jetzt zwei Mal. Sie verliebt sich halt schnell, aber um ihn kämpft sie schon über drei Jahre, wobei sie zwischendurch dachte, sie sei über ihn hinweg.
Übrigens, der Palästinenser hat noch minimum 3,5 Jahre zu studieren, noch 1,5 Jahre Aufenthalt; dieser Tatsache wegen und dass er seine
AE bis jetzt immer ohne Probleme verlängert bekommen hat also kein Bestreben zu heiraten um eine
AE zu bekommen, sondern sie wollen aus Liebe heiraten.
Was kann man meiner Freundin raten?
Welche Papiere brauchen Sie für die Eheschliessung?
Sollen sie einen Ehevertrag machen? Was kostet der?
danke, Gruss, Mariben