Hallo zusammen,
freue mich hierher gefunden zu haben und würde euch, nachdem ich schon ein bißchen gestöbert habe, gerne um Rat fragen.
Seit 3 Jahren lebe ich mit meinem mir rechtmäßig angetrauten ägyptischem Ehemann in dessen Heimat in Ägypten. Die Ehe ist auf legalem Wege geschlossen worden und in Deutschland auf meiner Heimatgemeinde (wo ich immer noch gemeldet bin) eingetragen worden.
Obwohl wir auch in Ägypten kein allzu schlechtes Leben führen, haben wir nach mehreren gemeinsamen Deutschlandbesuchen beschlossen, uns in Deutschland nieder zu lassen. Dafür gibt es mehrere gute Gründe.
Folgenden Plan haben wir uns überlegt:
Ich werde zum Jahreswechsel vorgehen und versuchen so schnell wie möglich Arbeit zu finden (habe eine gute Ausbildung und denke, dass ich in Deutschland relativ gut unterkommen würde).
Mein Mann wird dann im Februar/März den Antrag auf ein Visum zur Familienzusammenführung stellen um im Mai nachzukommen (bis dahin wird er noch in Ägypten arbeiten).
Danach wird er zunächst am Integrationskurs teilnehmen (er verfügt nur über mündliche, noch sehr ausbaufähige Deutschkenntnisse) und sich zeitgleich bzw. relativ zeitnah um Arbeit (zunächst einfache) bemühen.
Anfangs würden wir gerne bei meiner Familie in Deutschland leben (großes Haus und Familienanschluss für meinen großfamiliengewohnten Ehemann).
Nun meine Fragen:
Ist unser Plan vor dem Hintergrund des § 28 und evtl. anstehenden Gesetzesänderungen realistisch?
Reicht es aus bereits kurze Zeit wieder in Deutschland zu leben um hier "seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet" nach § 28 zu haben?
Oft habe ich gelesen, dass die zuständige
ABH Einkommensnachweise und Wohnbescheinigung vom deutschen Ehepartner verlangt. Diese werde ich evtl. noch nicht vorlegen können. Könnte unser Plan trotzdem aufgehen?
Vielen Dank für eure Hilfe.