Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
namensänderung möglich? (Gelesen: 1.772 mal)
dete
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag namensänderung möglich?
11.08.2007 um 00:22:07
 
Hallo,möchte heute eine frage für meinen indischen Neffen.
Er war hier mit meiner(deutschen)Nichte verheiratet.
Als Familienname wurde ihr Mädchenname geführt.
Da die indischen Behörden sich schwer taten, diesen Name im Pass einzutragen,nahm er den Name als seinen Familienname in Indien an.
Aus der Ehe gibt es 2 Kinder,heute 8 und 10 Jahre.
Bei der Scheidung hat mein Neffe auf das Sorgerecht freiwillig verzichtet,da seine Frau Angst vor Entführung hatte und er ihr diese Angst nehmen wollte.
Vor 1 Jahr hat sie wieder geheiratet ,den Name ihres jetzigen Mannes angenommen und die Kinder einbenennen lassen.
Mein Neffe hat das jetzt erst erfahren.
Er ist auch wieder verheiratet und trägt in der neuen Ehe den Familiennamen von der ersten Ehe weiter(Frau und Kinder auch).

Jetzt will das jüngere Kind unbedingt für immer zu seinen Vater.

Wir wissen noch nicht,wo und wie das jetzt alles weiter geht.
Aber heute kam folgende Frage auf.
Wenn das Kind für immer zu seinen Papa kommt,könnte er dann wieder seinen Geburtsname wieder annehmen?
Sein Geburtsname ist ja auch der Familienname vom papa?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: namensänderung möglich?
Antwort #1 - 11.08.2007 um 10:44:35
 
dete schrieb am 11.08.2007 um 00:22:07:
Wenn das Kind für immer zu seinen Papa kommt,könnte er dann wieder seinen Geburtsname wieder annehmen?
Sein Geburtsname ist ja auch der Familienname vom papa?


Hallo dete,

das geht mit den Begriffen (Verwandtschaft und Namen aber wild durcheinander, hoffe jedoch ich habe es begriffen.

Der Ex Deiner Nichte hat neu geheiratet und führt in dieser Ehe einen Ehenamen aus seiner Vorehe weiter ?

Das gemeinsame Kind von Ex und Nichte führt seit einer Einbenennung in die zweite Ehe Deiner Nichte als Geburtsnamen deren neuen Ehenamen ?

Gleiches Kind soll jetzt dauerhaft (vermutlich durch Übertragung des alleinigen Sorgerechts, was aber ned so einfach ist) in die neue Familie vom Ex der Nichte integriert werden und dort dann den neuen Ehenamen nach § 1618 BGB erteilt bekommen ?

Falls die Fragen mit JA zu beantworten sind, geht das Zwinkernd

So unsinnig es klingen  und für ein Kind auch sein mag, der Gesetzgeber hat bei der Anzahl der Namenserteilungen keine Grenzen gesetzt...Leider.

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
dete
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: namensänderung möglich?
Antwort #2 - 11.08.2007 um 11:25:29
 
Ja Ronny,dass ist alles etwas durcheinander.
Also zur Verständigung
Mama+Papa Ehenahme abc
Mama +neuer Mann Ehename xyz,Kinder Einbenennung also xyz
Papa+ neue Frau Ehename abc(was ja auch der ursprüngliche name der Kinder war).

Also wenn der Junge wirklich zu seinen Papa kommt,kann er den Familienname+seinen Geburtsname abc wieder annehmen?
Die Eltern hatten jetzt Gerichtsverhandlung,egal in welchen schreiben(Anwalt,Verfahrenspfleger,Gericht undJugendamt)überall werden die Kinder noch mit den Namen abc geführt.Erst durch den neuen Reisepass und die Krankenkarten hat der Vater erfahren,dass der Name geändert wurde.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: namensänderung möglich?
Antwort #3 - 11.08.2007 um 11:29:16
 
dete schrieb am 11.08.2007 um 11:25:29:
Also wenn der Junge wirklich zu seinen Papa kommt,kann er den Familienname+seinen Geburtsname abc wieder annehmen? 


Wenn der Vater zumindest ein Teilsorgerecht hat und das Kind in seinem Haushalt lebt, ja Zwinkernd

Sein Geburtsname lautet xyz, der Geburtsname abc ist untergegangen Zwinkernd

Aber er kann den über die Einbenennung beim Vater wiedererwerben ...

Grüße
Ronny Zwinkernd

Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: namensänderung möglich?
Antwort #4 - 11.08.2007 um 14:19:32
 
Hallo,

nur zur Ergänzung:

die Mutter müsste unter umständen der neuen Einbenennung nach § 1618 BGB zustimmen!

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
dete
Themenstarter Themenstarter
Full Top-Member
***
Offline


I love YaBB 1G - SP1!


Beiträge: 373
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verwandt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: namensänderung möglich?
Antwort #5 - 11.08.2007 um 17:28:52
 
danke für eure antworten.
hätte der vater nicht bei der jetzigen einbennenung auch gefragt werden müssen?es war ja nicht nur der mädchenname und der gemeinsame ehename,sondern auch der von ihn in indien angenommene name(deshalb durfte seine zweite frau ja den name auch als ehename annehmen)?
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema