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Trennung und was muss ich tun? (Gelesen: 3.396 mal)
tira_tira
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06.08.2007 um 09:31:40
 
Hallo!

Möchte gern meine Situation beschreiben und habe ein paar Fragen dazu. Ich hoffe, es ist hier die richtige Stelle?

Habe letztes Jahr im April einen Senegalesen geheiratet, der ausschließlich zur Eheschließung ein Visum erhielt.

Im Mai hat er ein Visum für drei Jahre erhalten.

Im Juli 2006 haben wir uns getrennt und er hat fast sechs monate in Frankreich gelebt. Dort kam er wohl nicht ganz zurecht und versuchte im Dezember noch einmal einen Annäherungsversuch. Das ging nicht gut. Jetzt lebt er mit senegalesischen Freunden in der gleichen Stadt, allerdings habe ich keine Adresse. Er taucht überfallartig auf, verlangt Geld und Naturalien. Im Juli hat es dann das erste Mal so meine Grenze überschritten, dass ich die Polizei zur Hilfe gerufen habe.

Nun meine Frage was soll und was kann ich unternehmen. Welche Behörden muss ich wie informieren? Was passiert dann von Behördenseite? Bin ich unterhaltspflichtig und wenn ja, wie lange? Muss ich das Trennungsjahr einhalten? bzw. wie wird das berechnet?

Freue mich über jeden Hinweis?

DANKE!

PS: Und an alle die gerade einen Afrikaner heiraten wollen - würde euch gerne über einige Details informieren bzw. diese mit Euch diskutieren. Nicht alle müssen die gleichen Erfahrungen machen!!! Und heute kann ich die Warnungen der Botschaftsangestellten viel, viel besser verstehen - damals habe ich das unter "rassistische" schwingungen und "ich weiß doch was ich tue" abgebucht :-! Im nachhinein hätte ich mich mind. besser absichern müssen! Seid nicht genauso blind! Und denkt nicht, ich bin zum Rassisten geworden, sehe nur einiges jetzt klarer und auch von beiden Seiten.
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Zkai
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Antwort #1 - 06.08.2007 um 10:04:46
 
Wurde die ABH bzw. das Meldeamt nicht über die Trennung informiert?

Ist er von deiner Anschrift abgemeldet worden?
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tira_tira
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Antwort #2 - 06.08.2007 um 10:07:36
 
Nein, kann ich das denn machen?
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Zkai
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Antwort #3 - 06.08.2007 um 10:17:34
 
Ehhm.. ja.

1. mußt du für dich selber beim Meldeamt die Erklärung über das Getrennt-Leben abgeben - Lohnsteuerklasse

Desweitere ist ER nur solange hier aufenthaltsberechtigt, wie die eheliche Lebensgemeinschaft aufrecht erhalten wird. Nach der Trennung in 2006 hätte er in sein Heimatland zurückkehren müssen. Wäre der ABH das bekannt gewesen, wäre er bereits zur Ausreise aufgefordert.

Ich würde vorschlagen, du sprichst bei der ABH bei euch schnellstmöglich (!) vor und teilst ihnen den Sachverhalt mit.

Der Rest wird von dort übernommen.

Falls er auch noch nicht abgemeldet ist, das beim Meldeamt regeln bzw. die ABH fragen ob die seine Abmeldung nach unbekannt vornehmen.
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tira_tira
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Antwort #4 - 06.08.2007 um 10:28:33
 
Ok, vielen Dank, also ist der nächste Schritt die Ausländerbehörde zu informieren.

Hat er Recht auf Unterhalt und wenn ja wie lange?
Und wie lange dauert es, bis die Ausländerbehörde aktiv wird?
Wie schnell muss er ausreisen?
Und was machen sie, wenn sie nicht wissen, wo er ist?
Ohjeh - Fragen über Fragen. So sorry!
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Zkai
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Antwort #5 - 06.08.2007 um 10:35:20
 
tira_tira schrieb am 06.08.2007 um 10:28:33:
Ok, vielen Dank, also ist der nächste Schritt die Ausländerbehörde zu informieren.

Hat er Recht auf Unterhalt und wenn ja wie lange?
Und wie lange dauert es, bis die Ausländerbehörde aktiv wird?
Wie schnell muss er ausreisen?
Und was machen sie, wenn sie nicht wissen, wo er ist?
Ohjeh - Fragen über Fragen. So sorry!



Mit Unterhalt hab ich nichts am Hut. Sorry.

Die ABH wird ihm zunächst die Aufforderung zur freiwilligen Ausreise zustellen. Tut er das nicht, greift die die Abschiebungsandrohung. Ggfs. wird er dann abgeschoben.

Das wird, sofern er nicht freiwillig ausreist (Tja, mußt du ja mit am besten wissen, ob er das täte) mehrere Monate dauern.

Wenn er nirgends gemeldet ist, kann sowas auch alles per öffentlicher Zustellung erfolgen bzw. an einen Rechtsanwalt.
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trixie
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Antwort #6 - 06.08.2007 um 11:54:36
 
tira_tira schrieb am 06.08.2007 um 10:28:33:
Hat er Recht auf Unterhalt und wenn ja wie lange?  

Während der Trennung steht deinem Mann getrenntlebend Unterhalt zu.  Dieser richtet sich nach deinem letzten Nettoeinkommen. Es muß aber erst Unterhalt fordern. Du mußt ihm den den Unterhalt nicht hinterher tragen. Getrenntlebend Unterhalt kann er immer nur für die Zukunft verlangen. Dabei ist es unabhängig, ob er sich in Deutschland aufhält oder im Ausland.

Der nacheheliche Unterhalt kann aufgrund der kurzen Ehe begrenzt oder gar ausgeschlossen werden.

Wenn er nun zur Ausreise aufgefordert wird und er künftig postalisch weder in Deutschland noch in seiner Heimat anzutreffen ist, kann sich ein Scheidungsverfahren sehr lange hinziehen. Wenn er der Scheidung nicht zustimmt kann es Jahre dauern, bis ihr geschieden seid. Und während der ganzen Zeit bist du unterhaltspflichtig.

Die ausländerrechtlichen Fragen hat dir Zkai ja schon alle beantwortet.

trixie
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tira_tira
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Antwort #7 - 06.08.2007 um 12:06:23
 
Keine rosigen Aussichten - vielen Dank!
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Peter2
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Antwort #8 - 06.08.2007 um 12:59:36
 
Hallo  tira_tira,

bezieht sich Dein
tira_tira schrieb am 06.08.2007 um 12:06:23:
Keine rosigen Aussichten
auf die evtl. Unterhaltsforderungen Deines Mannes?
Da würde ich nicht so pessimistisch sein. Sollte er überhaupt auf die Idee kommen, Unterhaltsansprüche geltend machen zu wollen, käme sicher eine Verwirkung in Betracht, z.B. wegen
Zitat:
hat es dann das erste Mal so meine Grenze überschritten, dass ich die Polizei zur Hilfe gerufen habe
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Antwort #9 - 06.08.2007 um 13:17:27
 
Zitat:
käme sicher eine Verwirkung in Betracht, z.B. wegen  
Zitat:
hat es dann das erste Mal so meine Grenze überschritten, dass ich die Polizei zur Hilfe gerufen habe  


Die Polizei zu rufen, ist keine Kunst und wenn sie Zeit haben, dann kommt sie auch.  Zwinkernd
Solange kein Strafermittlungsverfahren mit anschließender Verurteilung erfolgt ist, kann man hier nicht von Verwirkung reden.

trixie
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Mick
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Antwort #10 - 06.08.2007 um 13:22:23
 
tira_tira schrieb am 06.08.2007 um 09:31:40:
PS: Und an alle die gerade einen Afrikaner heiraten wollen - würde euch gerne über einige Details informieren bzw. diese mit Euch diskutieren. Nicht alle müssen die gleichen Erfahrungen machen!!! Und heute kann ich die Warnungen der Botschaftsangestellten viel, viel besser verstehen - damals habe ich das unter "rassistische" schwingungen und "ich weiß doch was ich tue" abgebucht :-! Im nachhinein hätte ich mich mind. besser absichern müssen! Seid nicht genauso blind! Und denkt nicht, ich bin zum Rassisten geworden, sehe nur einiges jetzt klarer und auch von beiden Seiten.

Hi,
für die Diskussion hierüber empfehle ich ggf. das
Forum www.binational-in.de
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...   Viele Grüße von Mick    ...
Zitat:
Ich bin mir da aber nicht sicher aber es ist sicher 100% so.
(ich sach nicht von wem das ist. Aber es ist hier zu finden, wenn man richtig sucht)
Homepage https://www.facebook.com/miganator1  
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tira_tira
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Antwort #11 - 07.08.2007 um 06:48:54
 
Also da hat mir schon alles sehr geholfen.
Klar scheint zu sein, dass er den unterhaltsanspruch verwirkt hat und das aus versch. gründen.

Habe die ABH gestern offiziell informiert! Jetzt bin ich mal gespannt, was wann wie passieren wird.

Bezogen auf "die Polizei rufen". Das haben u.a. die Nachbarn gemacht - dazu kommt, dass er auch schon meine Haushälterin bedroht hat und permanent im Büro auftaucht und dort Stress macht -also auch den Tatbestand der Nötigung und Neudeutsch "Stalking" erfüllt.

Aufgrund meines Aushangs hier wurde mir auch die Hilfe bei der Anullierung der Ehe angeboten - das Angebot prüfe ich und würde es, wenn es ok erscheint annehmen. Scheint mir auch eine kostengünstige Lösung zu sein.

Also vielen Dank, hat mir in der ersten Orientierungslosigkeit sehr geholfen Smiley
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Zkai
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Antwort #12 - 07.08.2007 um 08:38:02
 
tira_tira schrieb am 07.08.2007 um 06:48:54:
Aufgrund meines Aushangs hier wurde mir auch die Hilfe bei der Anullierung der Ehe angeboten - das Angebot prüfe ich und würde es, wenn es ok erscheint annehmen. Scheint mir auch eine kostengünstige Lösung zu sein.


Ehm. das ist mir grad aufgefallen. Falls dir aufrund deiner Postings ein mit Kosten verbundenes Angebot gemacht wurde, solltest du dieses evtl. mal dem I4A-Team zukommen lassen, damit die sich anschauen, ob es seriös ist.

Es soll wohl auch hier in der Vergangenheit vorgekommen sein, dass auch unseriöse Angebote gemacht wurden.
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Antwort #13 - 07.08.2007 um 10:47:27
 
tira_tira schrieb am 07.08.2007 um 06:48:54:
Aufgrund meines Aushangs hier wurde mir auch die Hilfe bei der Anullierung der Ehe angeboten - das Angebot prüfe ich und würde es, wenn es ok erscheint annehmen. Scheint mir auch eine kostengünstige Lösung zu sein.  


Eine Ehe-Anullierung gibt es im deutschen Recht nicht (nur im katholischen Kirchenrecht). In Deutschland gibt es nur die Möglichkeit eine Aufhebung der Ehe vom Gericht feststellen zu lassen, wobei allerdings recht eindeutige Voraussetzungen gegeben sein müssen, die in Deinem Falle kaum vorhanden sein dürften.

Aufhebungsgründe wären u.a.(§ 1314 BGB):

Eingehen der Ehe trotz Eheverbotes.
Fehlende Ehemündigkeit eines Partners.
Geschäftsunfähigkeit eines Partners.
Ein Partner wußte nicht, daß es sich um eine Eheschließung handelt.
Ein Partner befand sich im Zustand der Bewußtlosigkeit (Rausch).
Arglistige Täuschung oder Drohung.
Scheinehe.

Letztendlich wird es wohl auf eine ganz normale Ehescheidung hinauslaufen.
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« Zuletzt geändert: 07.08.2007 um 11:07:06 von Saxonicus »  

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Antwort #14 - 07.08.2007 um 11:39:50
 
tira_tira schrieb am 07.08.2007 um 06:48:54:
Aufgrund meines Aushangs hier wurde mir auch die Hilfe bei der Anullierung der Ehe angeboten - das Angebot prüfe ich und würde es, wenn es ok erscheint annehmen. Scheint mir auch eine kostengünstige Lösung zu sein.


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