Hallo alle zusammen,
ich habe ein problem,hoffe ihr könnt mir helfen.ich habe ende juni dieses jahr geheiratet,ich selber bin deutsche und habe einen marokkanischen ehemann.
wir beide sind studenten.mein studienort ist raum stuttgart und er studiert im ruhrpott.er ist mit einem studentvisum vor ca.5 jahren eingereist.
jetzt wollten wir eine aufenthaltserlaubnis für ihn,damit er mehr als diese 90/180 halbe tage arbeiten kann.
er ist mit seinem studium sehr weit und braucht nur noch ein jahr um es zu beenden.ich brauche länger.jetzt meinte der beamte von der ausländerbehörde das ich meinen hauptwohnsitz bei meinem mann haben müsste damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt.daraufhin sagte ich ihm das das nicht möglich sei da mein studienort stuttgart ist.er zeigte sich verständnissvoll und telefonierte mit seiner vorgesetzten.diese meinte dann das wir es doch mit einem zweitwohnsitz versuchen sollten,ob es dann mit der aufenthaltserlaubnis klappt das werde man dann sehen.
das problem ist für mich die zweitwohnsitzsteuer.für mich als studentin und den studiengebühren wird es eine finanzielle belastung da ich kein bafög mehr bekomme und selber arbeiten muss um meinen
LU zu finanzieren.meinem mann wurden als ausländischer student die studiengebühren erlassen,mit einer deutschen frau muss er ab diesem semester studiengebühren zahlen.
ich frage mich was denn überhaupt der zweitwohnsitz von mir im ruhrpott denn bringen soll da ich ja dort weder arbeite noch studiere,meinen mann sehe ich jedes wochenende.er kommt mal zu mir und mal ich zu ihm.ausserdem wohnen wir beide in einer studentenbude,er darf es nur als einzelperson nutzen und ich meins nur als einzelperson.ich kann doch keine neue wohnung mieten?nur damit ich dort einen zweitwohnsitz habe?
also meine frage:muss ich als studentin die ihren studienort woanders als der ehemann hat unbedingt einen haupt oder zweitwohnsitz bei meinem mann haben damit er die aufenthaltserlaubnis bekommt?
lieben dank im voraus