Vom Namensvetter in Berlin:
Alle vorigen Antworten sind natürlich richtig. Ein Wechsel von Haupt- und Nebenwohnsitz hat natürlich weitreichende Konsequenzen.
Wie es bei der
ABH an Deinem Zweitwohnsitz aussieht, kannst Du nur vor Ort klären. aber sollte dieser Zweitwohnsitz z.B. in Brbg. liegen, kannst Du davon ausgehen, dass die
ABH dort bei weitem nicht so überlastet sind, wie hier in Berlin.
Eigentlich finde ich, dass unser Innensenator seine Job ganz gut macht, aber dass ausgerechnet unsere
ABH das klare Stiefkind der Innenverwaltung ist, geht langsam zu weit.
Deshalb wäre es gar nicht so verkehrt, hierzu mal einen Brief an den Innenausschuss, des Abgeordnetenhauses zu schreiben, und diesen in Kopie auch der Chefin der
ABH zur Kenntnis zu geben. (Die Anschrift und den Namen findet man im Organigramm der
ABH unter
http://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/allgemein/organigramm.pdfDass Berlin ein (wenn nicht DER) Immigrationsbrennpunkt in D ist, steht wohl außer Frage. Aber Bund und Länder sehen hier wohl wenig Anlass, die Hauptstadt dabei etwas zu entlasten. Nimm als Bsp. nur die zahlreichen Fachkräfte aus dem Ausland, die hier ausgebildet werden - incl. Verwaltungsverfahrensabwicklung bzgl. Immigration - und dann in anderen BL Jobs finden und dort halt auch Steuern zahlen.
Vielleicht ist die
ABH an Deinem Zweitwohnsitz ja bereit und in der Lage, in Eurem Falle "Amtshilfe" zu leisten.
Gruß,
Zeppelin