Hallo!
mein lebensgefährte, der inzwischen mit Bw- Duldung immer bei mir ist, leistet zur zeit seine strafe wegen mittelbarer falschbeurkundung durch gemeinnützige arbeit ab.
wir haben uns die letzten neun monate mit unserer kleinen tochter gut arrangiert. er passt auf sie auf, wenn ich arbeiten bin und nun für die paar wochen, an denen er die strafe abarbeitet, bleibe ich zu hause.
das standesamt hatte nun verlangt, dass er 340,- € bezahlt, damit in nigeria eine identitätsprüfung zwecks eintragung in die geburtsurkunde unseres kindes stattfindet. leider haben wir das geld nicht, da er immer noch nur die 41,-€ taschengeld von seinem landkreis bekommt und er keine arbeitsgenehmigung bekommt. ( wurde abgelehnt ). und von den paar stunden, die ich arbeite, wird 2/3 wieder mit dem ALG 2 verrechnet.
in die geburtsurkunde wurde nur "identität des vaters nicht geprüft" eingetragen.
meine fragen sind:
1. müssen wir uns sorgen, dass sich das negativ auf die chance auf aufenthalt zu bekommen auswirkt? wir haben ja klage auf erteilung von aufenthalt erhoben.
2. weshalb verlangt die
ABH, dass er nach berlin soll, einen neuen pass holen, wo sie doch seinen originalen- Nicht-proxy-pass- schon vorliegen haben? das ist ja teurer als die identitätsprüfung!
3. wird er nie aufenthalt bekommen solange er seine identität nicht beweist?
4. im märz wurde meine wohnung durchsucht, genauso wie 20 andere am selben tag, weil sie die schleuserbande hochgenommen haben, mit der mein freund kam. die anwältin denkt auch, dass dort dann anschliessend seine identität geprüft wurde. wenn ja, und die anwältin endlich mal akteneinsicht bekommt, darf sie das dann vor gericht zu seinen gunsten verwenden oder muss er dann auch etwas bezahlen?
5. gibt es irgendwelche erfahrungen, dass man aufenthalt bekommt, wenn man diese 340,- € bezahlt ohne dass man das visumverfahren nachholen muss und ausreisen?
das war wieder viel, hofe alles passt hier her, freue mich über jede antwort, gruss, sanninews