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Hochqualifiziert mit Dr.-Titel? (Gelesen: 6.282 mal)
lelischna
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
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08.07.2007 um 23:14:16
 
Hallo liebe Experten,

ich habe in Deutschland meinen Abschluss gemacht (Kommunikationswissenschaft) und habe im Anschluss daran eine Promotion angefangen. Seit fast einem Jahr bin ich Werkstudentin in einem Unternehmen und jetzt wäre es möglich, in ein festes Arbeitsverhältnis bei dieser Firma zu wechseln. Die Arbeit entspricht meiner Ausbildung (Medienanalyse). Meine Fragen sind:

1) kann ich als Doktorandin bzw. später mit Doktortitel immer noch ein Jahr für die Jobsuche in Anspruch nehmen?
2) gelte ich jetzt oder würde ich mit Dr.-Titel als "hochqualifiziert" nach §19 des AufenthG gelten? (z.B. als "Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen" oder trifft das nur auf Uni-Angestellte zu?)

Evtl. hat jemand noch Tipps, wie ich in meinem Fall die Argumentation angehen kann? unentschlossen

Vielen vielen Dank



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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.07.2007 um 07:33:09
 
lelischna schrieb am 08.07.2007 um 23:14:16:
Hallo liebe Experten,

ich habe in Deutschland meinen Abschluss gemacht (Kommunikationswissenschaft) und habe im Anschluss daran eine Promotion angefangen. Seit fast einem Jahr bin ich Werkstudentin in einem Unternehmen und jetzt wäre es möglich, in ein festes Arbeitsverhältnis bei dieser Firma zu wechseln. Die Arbeit entspricht meiner Ausbildung (Medienanalyse). Meine Fragen sind:

1) kann ich als Doktorandin bzw. später mit Doktortitel immer noch ein Jahr für die Jobsuche in Anspruch nehmen?


Was für einen Aufenthaltstitel hast Du denn jetzt und wovon lebst Du?

Zitat:
2) gelte ich jetzt oder würde ich mit Dr.-Titel als "hochqualifiziert" nach §19 des AufenthG gelten? (z.B. als "Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen" oder trifft das nur auf Uni-Angestellte zu?)


Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen geht auch in der Privatwirtschaft. Der Doktortitel allein ist dafür aber nicht ausreichend und insgesamt dürfte es wohl bei Dir nicht klappen (oder arbeitest Du bei deinem Arbeitgeber als Wissenschaftler?)

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bananafish
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Antwort #2 - 09.07.2007 um 15:10:16
 
Zitat:
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen geht auch in der Privatwirtschaft. Der Doktortitel allein ist dafür aber nicht ausreichend und insgesamt dürfte es wohl bei Dir nicht klappen (oder arbeitest Du bei deinem Arbeitgeber als Wissenschaftler?


Wer gilt als Wissenschaftler in der Privatwirtschaft? Mein Mann arbeitet in der Abteilung Research and Development eines renommierten Unternehmens, hat aber noch kein Doktorgrad (Doktorprüfung im Oktober dieses Jahres). Ist er Wissenschaftler?
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Muleta
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Antwort #3 - 09.07.2007 um 15:33:56
 
bananafish schrieb am 09.07.2007 um 15:10:16:
Wer gilt als Wissenschaftler in der Privatwirtschaft?


das ist im Einzelfall zu prüfen und nicht immer leicht zu beantworten.

Zitat:
Mein Mann arbeitet in der Abteilung Research and Development eines renommierten Unternehmens, hat aber noch kein Doktorgrad (Doktorprüfung im Oktober dieses Jahres). Ist er Wissenschaftler?


Die Bezeichnung der Abteilung ist ziemlich unerheblich (Development dürfte aber eher nicht unter Wissenschaft fallen). Evtl wäre er trotzdem Wissenschaftler. Das allein genügt aber nicht für § 19 Abs. 2 Nr. 1 AufenthG. Näheres dazu lässt sich in der einzigen mir bekannten Entscheidung zum § 19 nachlesen (VG Stuttgart, 08.11.2006 - 17 K 2196/05; die Entscheidung ist im Netz im Volltext verfügbar).

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bananafish
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Antwort #4 - 09.07.2007 um 15:45:16
 
Worauf basiert dann die Entscheidung eines kleinen Sachbearbeiters, der von einigen wissenschaftlichen Begriffen nicht die leiseste Ahnung hat, wenn es gar keine deutliche Definitionen und gesetzliche Regelungen gibt? Die Frage ist eher rhetorisch...
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Sondra
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Antwort #5 - 09.07.2007 um 16:15:40
 
bananafish schrieb am 09.07.2007 um 15:10:16:
Wer gilt als Wissenschaftler

Na ja - ob die Definition wirklich alles berücksichtigt, sei dahin gestellt. Aber es gibt sie
Zitat:
19.2 Zur besseren Eingrenzung, welche Personen insbesondere als hoch qualifizierte Arbeitskräfte einzuordnen sind, enthält Absatz 2 Regelbeispiele , in denen die Voraussetzungen zur Erteilung der Niederlassungserlaubnis vorliegen. Soweit die beabsichtigte Beschäftigung einem dieser Regelbeispiele entspricht, bedarf die Erteilung der Niederlassungserlaubnis gemäß § 3 BeschV nicht der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit. Für die Beurteilung der Frage, ob die beabsichtigte Beschäftigung der Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit bedarf, ist der Katalog der Regelbeispiele als abschließend zu betrachten. Bei Abgrenzungsschwierigkeiten in Einzelfällen kann die Bundesagentur für Arbeit beteiligt werden.
19.2.1 Die besonderen fachlichen Kenntnisse von Wissenschaftlern nach Nummer 1 liegen vor, wenn der Wissenschaftler über eine besonders hohe Qualifikation oder über Kenntnisse in einem speziellen Fachgebiet von überdurchschnittlich hoher Bedeutung verfügt. In Zweifelsfällen soll eine Stellungnahme fachkundiger wissenschaftlicher Einrichtungen oder Organisationen eingeholt werden.
19.2.2 Die herausragende Funktion bei Lehrpersonen nach Nummer 2 ist bei Lehrstuhlinhabern und Institutsdirektoren gegeben. Die herausgehobene Funktion bei wissenschaftlichen Mitarbeitern ist gegeben, wenn sie eigenständig und verantwortlich wissenschaftliche Projektoder
Arbeitsgruppen leiten.
19.2.3 Bei dem Personenkreis nach Nummer 3 ist die Annahme der „Hochqualifikation“ durch ihre Berufserfahrung und berufliche Stellung gerechtfertigt. Um eine missbräuchliche Anwendung und Auslegung zu verhindern, wird zusätzlich eine Mindestgehaltsgrenze in der Höhe des Doppelten der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung gefordert, die regelmäßig ein Indiz für die herausragende berufliche Stellung und Fähigkeit darstellt.
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Antwort #6 - 09.07.2007 um 16:18:34
 
Muleta schrieb am 09.07.2007 um 15:33:56:
Development dürfte aber eher nicht unter Wissenschaft fallen

Wirklich? Ich dachte immer, dass Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit zumindest besonderen fachlichen Kenntnisse und eine besonders hohe Qualifikation in einem speziellen Fachgebiet von überdurchschnittlich hoher Bedeutung voraussetzt.
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Antwort #7 - 09.07.2007 um 16:22:58
 
lelischna schrieb am 08.07.2007 um 23:14:16:
1) kann ich als Doktorandin bzw. später mit Doktortitel immer noch ein Jahr für die Jobsuche in Anspruch nehmen?

Als Doktorandin nicht. Solltest du deine Promotionsarbeit mit einer AE nach § 16 absolvieren, ist dir anschließend selbstverständlich die Möglichkeit des § 16 Abs. 4 eröffenet (1 Jahr Jobsuche).
lelischna schrieb am 08.07.2007 um 23:14:16:
2) gelte ich jetzt oder würde ich mit Dr.-Titel als "hochqualifiziert" nach §19 des AufenthG gelten?

Jetzt noch nicht. Mit einem Dr. Titel - kommt es darauf an. Allerdings sind Kommunikation- und Medienwissenschaften vermutlich nicht so "honoriert" wie Naturwissenschaften.
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Antwort #8 - 09.07.2007 um 16:40:01
 
Sondra schrieb am 09.07.2007 um 16:18:34:
[Development = Wissenschaft?]
Wirklich? Ich dachte immer, dass Entwicklungs- und Innovationsfähigkeit zumindest besonderen fachlichen Kenntnisse und eine besonders hohe Qualifikation in einem speziellen Fachgebiet von überdurchschnittlich hoher Bedeutung voraussetzt.


Es ist wissenschaftliche Arbeit gefordert, d.h. im weitesten Sinne Forschung. Development (=Entwicklung) ist "lediglich" die Umsetzung schon vorhandener (erforschter) Erkenntnisse in marktfähige Produkte. Dass dort auch hohe Qualifikationen nötig sind steht außer Frage - aber der wissenschaftliche Charakter dürfte dort eher fehlen. Der Übergang ist allerdings fließend und daher schwierig abzugrenzen. Also würde dann ggf. nur Nr. 3 (Gehalt) in Frage kommen.

Zitat:
2) gelte ich jetzt oder würde ich mit Dr.-Titel als "hochqualifiziert" nach §19 des AufenthG gelten?

Jetzt noch nicht. Mit einem Dr. Titel - kommt es darauf an. Allerdings sind Kommunikation- und Medienwissenschaften vermutlich nicht so "honoriert" wie Naturwissenschaften.


Der Doktortitel ist (auch als Wissenschaftler) nicht zwingende Voraussetzung für einen § 19 (vgl. die von mir oben schon zitierte Rechtsprechung). Auf die Honorierung kommt es bei § 19 Abs. 2 Nr. 1 und 2 AufenthG ohnehin nicht an.

Zitat:
Wer gilt als Wissenschaftler

Na ja - ob die Definition wirklich alles berücksichtigt, sei dahin gestellt. Aber es gibt sie


vielleicht liegt hier das Missverständnis: in dem von Dir zitierten Text wird nicht der Wissenschaftler definiert, sondern nur die darüber hinaus notwendigen besonderen fachlichen Kenntnisse bzw. die herausgehobene Funktion.

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Antwort #9 - 09.07.2007 um 16:40:58
 
Sondra schrieb am 09.07.2007 um 16:22:58:
Jetzt noch nicht. Mit einem Dr. Titel - kommt es darauf an. Allerdings sind Kommunikation- und Medienwissenschaften vermutlich nicht so "honoriert" wie Naturwissenschaften.

Kann sein, muß aber nicht. Z.B. weiß ich aus den großen Buchverlagen, dass dort nicht wenige Fachexperten (ohne Leitungsaufgaben) gut und gern 100 TEUmel in der Tüte haben.

Gleichwohl scheint mir alles auf eine aussichtsreiche Vorrangprüfung hinauszulauben, sofern die Arbeit als Medienanalytikerin z.B. ein Methodenwissen voraussetzt, welches Gegenstand der (erfolgreichen) Promtion ist und somit geistiges Eigentum der Urheberin.

Auch ohne den offiziellen Status als "Hochqualifizierte" sehe ich Deine Chancen, lelischna, recht gut, sofern Dein Job dies eben auch hergibt und Dein Arbeitgeber Dich aktiv unterstützt.

Gruß,
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Antwort #10 - 09.07.2007 um 16:49:42
 
Zitat:
Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen geht auch in der Privatwirtschaft.


Wen meintest Du denn dabei, wenn der wissenschaftliche Charakter dürfte dort eher fehlen, falls man über die Tätigkeit bei "Forschung und Entwicklung" spricht. Könntest Du bitte nur eine Position (wie gesagt, in Wirtschaft) nennen?
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Antwort #11 - 09.07.2007 um 16:54:48
 
Zitat:
Dass dort auch hohe Qualifikationen nötig sind steht außer Frage - aber der wissenschaftliche Charakter dürfte dort eher fehlen. Der Übergang ist allerdings fließend und daher schwierig abzugrenzen. Also würde dann ggf. nur Nr. 3 (Gehalt) in Frage kommen.


Gilt es weiterhin 85000 Euro Jahresbrutto? Oder hat sich mittlerweile etwas verändert? Ich hab nämlich etwas über das neue Gesetzentwurf gehört, wobei es um das doppelt niedrigere Jahresbrutto geht.
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Antwort #12 - 09.07.2007 um 17:27:46
 
bananafish schrieb am 09.07.2007 um 16:49:42:
Wen meintest Du denn dabei, wenn der wissenschaftliche Charakter dürfte dort eher fehlen, falls man über die Tätigkeit bei "Forschung und Entwicklung" spricht. Könntest Du bitte nur eine Position (wie gesagt, in Wirtschaft) nennen?


nein, denn es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit an und nicht auf eine Positionsbezeichnung oder Abteilungsbezeichnung. Ich kann mich auch "Legal Research Director" nennen und wäre damit nicht automatisch Wissenschaftler oder Hochqualifiziert. Die 85.500 EUR-Regel (noch immer so gültig) dient ja auch gerade dazu, Missbrauch in der Privatwirtschaft zu vermeiden.

vgl. zum Thema
http://de.wikipedia.org/wiki/Wissenschaft
http://de.wikipedia.org/wiki/Forschung

Es sind daher stets der Arbeitsvertrag und eine detaillierte Stellenbeschreibung, ggf. auch noch Gutachten hinzuzuziehen. Es versteht sich von selbst, dass diese Dokumente sinnvollerweise von einem spezialisierten Anwalt geprüft (oder erstellt) werden sollten.  Zwinkernd

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Antwort #13 - 09.07.2007 um 17:33:20
 
Ich habe 2006 die NE für Wissenschaftler gekriegt.
Als Anfrangspunkt hat die ABH nach meinem Namen
gegoogelt und wurde fündig, erst dann haben sie mit
der Antragsbearbeitung angefangen (so hat mir ein
Sachbearbeiter erzählt).
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Antwort #14 - 09.07.2007 um 19:23:54
 
Muleta schrieb am 09.07.2007 um 17:27:46:
nein, denn es kommt auf die tatsächliche Tätigkeit an und nicht auf eine Positionsbezeichnung oder Abteilungsbezeichnung.


Als ob es um vollkommen verschiedene Begriffe ginge..
Ok. Ein Beispiel: Ich entwickle neuere Reinigungssysteme (z.B. Rußbläser) für Kraftwerkkessel einiger großen deutschen Kraftwerke und arbeite entsprechend meiner Tätigkeit in Abteilung Research and Development. Bin ich als Entdecker und Entwickler neuer Systeme auch ein Wissenschaftler? Und bitte ohne Links auf Wikipedia!  Zwinkernd
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