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Aufenthaltsgenehmigung durch Kind? (Gelesen: 2.234 mal)
leao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Aufenthaltsgenehmigung durch Kind?
04.07.2007 um 16:25:55
 
Hallo zusamen!

Mich interessiert folgende Frage:

Was passiert wenn mich meine Freundin (schwanger von mir) aus Brasilien, mich in Deutschland besuchen kommt und hier das Kind gebärt? Bekommt meine Freundin dann eine Aufenthaltsgenehmigung? Und wenn nein, kann das Kind bei mir bleiben?
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inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 04.07.2007 um 16:39:48
 
AE gibt's auf Antrag. Bei der ABH, nicht im Kreißsaal.

Geburt "unehelich" -> Kind hat Nationalität der Mutter; keine AE
Jemand erkennt die Vaterschaft an (geht auch vor Geburt) -> Kind erhält auch Nationalität des Vaters. Das Kind braucht dann keine AE und die Mutter kann eine AE bekommen für Personensorge für minderj. Deutschen.
Solange es zur Vaterschaftsanerkennung keine Sorgeerklärung gibt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und bestimmt über den Aufenthalt (falls das Kind nicht dt ist, kann die Mutter natürlich nicht bestimmen, dass das Kind in D bleibt und sie zurückgeht ...).
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leao
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #2 - 04.07.2007 um 16:57:55
 
inge schrieb am 04.07.2007 um 16:39:48:
AE gibt's auf Antrag. Bei der ABH, nicht im Kreißsaal.

Geburt "unehelich" -> Kind hat Nationalität der Mutter; keine AE
Jemand erkennt die Vaterschaft an (geht auch vor Geburt) -> Kind erhält auch Nationalität des Vaters. Das Kind braucht dann keine AE und die Mutter kann eine AE bekommen für Personensorge für minderj. Deutschen.
Solange es zur Vaterschaftsanerkennung keine Sorgeerklärung gibt, hat die Mutter das alleinige Sorgerecht und bestimmt über den Aufenthalt (falls das Kind nicht dt ist, kann die Mutter natürlich nicht bestimmen, dass das Kind in D bleibt und sie zurückgeht ...).


Danke für die Antwort. Aber normalerweise stellen die Ärtzte ja eine AE aus. Zwinkernd
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 04.07.2007 um 17:03:28
 
leao schrieb am 04.07.2007 um 16:25:55:
Hallo zusamen!

Mich interessiert folgende Frage:

Was passiert wenn mich meine Freundin (schwanger von mir) aus Brasilien, mich in Deutschland besuchen kommt und hier das Kind gebärt?


Gegenfrage: wer übernimmt die Kosten der Entbindung?

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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ronny
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Antwort #4 - 04.07.2007 um 17:15:54
 
leao schrieb am 04.07.2007 um 16:57:55:
Aber normalerweise stellen die Ärtzte ja eine AE aus.


Bitte ???

AE = Aufenthaltserlaubnis Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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leao
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Antwort #5 - 04.07.2007 um 19:20:46
 
Muleta schrieb am 04.07.2007 um 17:03:28:
Gegenfrage: wer übernimmt die Kosten der Entbindung?

Muleta


Antwort: Die Krankenkasse.
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inge
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 19:30:00
 
Zitat:
Die Krankenkasse

Deine bestimmt nicht, oder? Das klappt erst beim Status "Ehefrau".
Und ihre ... bei Geburt im Ausland?
Reise-KV? Zahlt normalerweise nicht bei Schwangerschaft etc.
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leao
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Antwort #7 - 04.07.2007 um 19:38:06
 
inge schrieb am 04.07.2007 um 19:30:00:
Deine bestimmt nicht, oder? Das klappt erst beim Status "Ehefrau".
Und ihre ... bei Geburt im Ausland?
Reise-KV? Zahlt normalerweise nicht bei Schwangerschaft etc.


Deine Ausführungen sind korrekt und meine Frage wurde von Dir beantwortet. Danke!
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Saxonicus
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Antwort #8 - 04.07.2007 um 20:05:11
 
leao schrieb am 04.07.2007 um 16:57:55:
Danke für die Antwort. Aber normalerweise stellen die Ärtzte ja eine AE aus. Zwinkernd


Glaube ich nicht, ebensowenig wie die ABH Kranke behandelt oder Medikamente verordnet.
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Wer den Weg der Wahrheit geht, stolpert nicht.
 
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trixie
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Antwort #9 - 04.07.2007 um 20:57:48
 
Muleta schrieb am 04.07.2007 um 17:03:28:
Gegenfrage: wer übernimmt die Kosten der Entbindung? 


Entweder wird die Allgemeinheit - sprich Steuerzahler - die Kosten übernehmen, oder man wird dich heranziehen, sofern man dich heranziehen kann, oder die Ärzte und das Krankenhaus bleiben auf den Kosten sitzen.

trixie
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