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Straftat (Gelesen: 3.290 mal)
Pido
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Beiträge: 39

Deutschland, Egypt
Deutschland
Egypt

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: egyptian
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03.07.2007 um 16:33:02
 
Hallo, hab mal ne Frage

Frau X (Deutsche) ist verheiratet mit Herr Y (Marrokaner). Beide leben in Deutschland und Herr Y hat seit diesem jahr eine Aufenthaltserlaubnis mit Erlaubnis zur Ausübung einer Beschäftigung. Herr Y nimmt gerade an einem Integrationskurs teil.

Nun hat Herr Y eine "Straftat" begangen: Fischen ohne Fischereischein im örtlichen Forellenteich und noch dazu mit zwei Haken. Dummerweise wurde er von einem Herrn vom regionalen Fischereiverband o.ä. erwischt. Angel wurde beschlagnahmt. Versteht das nicht falsch, Herr Y hat aus Spaß geangelt, an den Haken waren keinen Köder. Also kann man ihm ja wohl den Vorwurf der vorsätzlichen Wilderei nicht machen oder?
Naja, jedenfalls sagte der Herr von der Fischereibehörde, dass es wohl eine Anzeige gäbe und mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro zu rechnen sei.

Nun meine Frage: hat das Auswirkungen auf die Aufenthaltserlaubnis? Herr Y grämt sich wirklich schrecklich und hat sich schon mehrfach bei Herrn Z der Fischereibehörde entschuldigt, aber um eine Geldstrafe wird er wohl nicht dran vorbeikommen.
Könnte ihm die Ausweisung drohen? Ich meine er hat auch einen Arbeitsplatz (Arbeit 5 Tage die Woche 6 Stunden täglich).

Frau X ist hat echt schreckliche Angst

Würde ihr gern ne "gute" Nachricht überbringen!

Wäre für schnelle Antworten echt dankbar

MfG

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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #1 - 03.07.2007 um 16:54:17
 
Zitat:
Würde ihr gern ne "gute" Nachricht überbringen!

Sag ihr, dass falls ihr Mann tatsächlich wegen "Fischwilderei" ausgewiesen wird, wäre das wohl ein einsamer Rekord und sie könnten ihre Geschichte dann meistbietend verkaufen und im Ausland ein sorgenfreies Leben führen ...

§293 sieht max 2 Jahre Freiheitsstrafe vor. Das dürfte dann wahrscheinlich nur auf gewerbsmäßige Wiederholungstäter zutreffen (wenn also der Fisch containerweise gefischt wird).

Bei einem Ersttäter und bei geringer Schuld und ggfs noch Unkenntnis (die aber ja auch nicht vor Strafe schützt), wird das Verfahren wohl eher eingestellt. Wahrscheinlich gegen Zahlung eines "Bußgeldes" (§153a). Selbst wenn tatsächlich eine Verurteilung erfolgen sollte, wäre das Ergebnis wohl maximal ein Ausweisungstatbestand nach §55 (wenn überhaupt) und damit bei einem dt-vh für den weiteren Aufenthalt nicht weiter gefährlich.
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thom
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Berlin, Germany
Berlin
Germany

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Flüchtlingshilfe
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Antwort #2 - 03.07.2007 um 16:54:39
 
Pido schrieb am 03.07.2007 um 16:33:02:
und noch dazu mit zwei Haken
das verdoppelt das Problem natürlich..., andererseits hat  Pido schrieb am 03.07.2007 um 16:33:02:
Herr Y hat aus Spaß geangelt, an den Haken waren keinen Köder.
das könnte es dann doch wieder halbieren...
Insgesamt gesehen: Herr Y sollte schon ein schlechtes Gewissen haben (im örtlichen Forellenteich!), Aufenthaltsprobleme hat er nicht (auch wenn die Dorfgemeinschaft anderer Meinung sein sollte).

Die Ausweisung des Ehegatten eines Deutschen ist nur bei sehr schweren Vergehen gegen die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Terrorismus etc.. )denkbar.
thom
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Muleta
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: D
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Antwort #3 - 03.07.2007 um 19:41:09
 
Pido schrieb am 03.07.2007 um 16:33:02:
Fischen ... im örtlichen Forellenteich ... mit zwei Haken. ... an den Haken waren keinen Köder.


Zu einer Ausweisung wird das nicht führen. Aber über eine Einweisung könnte man nachdenken.

Muleta
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Eine Frage im Forum stellen heißt nicht, die Antwort zu bekommen, die man hören will.

Ich schreibe im Forum - alles was da hingehört, beantworte ich nicht per PN.
 
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #4 - 03.07.2007 um 20:52:20
 
Pido schrieb am 03.07.2007 um 16:33:02:
Fischen ohne Fischereischein im örtlichen Forellenteich und noch dazu mit zwei Haken. Dummerweise wurde er von einem Herrn vom regionalen Fischereiverband o.ä. erwischt. Angel wurde beschlagnahmt. Versteht das nicht falsch, Herr Y hat aus Spaß geangelt, an den Haken waren keinen Köder. Also kann man ihm ja wohl den Vorwurf der vorsätzlichen Wilderei nicht machen oder?
Naja, jedenfalls sagte der Herr von der Fischereibehörde, dass es wohl eine Anzeige gäbe und mit einer Geldstrafe von bis zu 500 Euro zu rechnen sei.



Vielleicht wird das auch als Ordnungswidrigkeit abgehandelt. Vertiefend http://www.bekos-anglerforum.de/newboard/discus/messages/816/1810.html?996664183

Gruß, ULF
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 03.07.2007 um 23:29:56
 
[OT]

Sorry wenn ich das so offen schreibe. Hab mich bissel
amüsiert beim lesen des Freds.

"Etwas" mehr muss ein Ausländer schon "anstellen", dass
da echt was "passiert"

[/OT]

Macht Euch da keine Sorgen  Zwinkernd
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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #6 - 04.07.2007 um 13:51:28
 
fons schrieb am 03.07.2007 um 23:29:56:
Sorry wenn ich das so offen schreibe. Hab mich bissel
amüsiert beim lesen des Freds.


Das ist aber nicht nett von dir. Smiley

Dem armen Kerl dreht sich der Magen um, wenn er Fische nur von weitem sieht, kann Nächte lang nicht mehr schlafen und wollte doch mit der Angel ohne Köter nur eine Seenixe fischen und du amüsierst dich dabei. Smiley

trixie
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ronny
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #7 - 04.07.2007 um 16:03:40
 
trixie schrieb am 04.07.2007 um 13:51:28:
wollte doch mit der Angel ohne Köter   ?


Was haben HUNDE mit Angeln zu tun ??

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Der_Jimi
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #8 - 04.07.2007 um 16:16:08
 

Vielleicht war's ein Seehund.

Oder ein Blindenhund, der hätte das "Angeln ohne Schein verboten"-Schild vorlesen können. Zwinkernd





Sorry dass ich auch noch schreddere. Zwinkernd

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trixie
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #9 - 04.07.2007 um 16:19:17
 
ronny schrieb am 04.07.2007 um 16:03:40:
Was haben HUNDE mit Angeln zu tun ??  


Ich wollte nur testen, ob dein wachsames Auge einen Hund (Köter) von einer hübschen Seenixe unterscheiden kann.  Zwinkernd

trixie
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #10 - 04.07.2007 um 16:28:37
 
O.K. Thema dürfte nun gelutscht sein.

Ggf. nen Anglerfred im Userforum aufmachen  Cool

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