Cosmo76 schrieb am 06.07.2007 um 11:36:38:Bei mir wäre doch dann Abs. 3 einschlägig, der NACHZUG oder ZUZUG zu einem Elternteil, welcher allein personenberechtigt ist?
Ja, bei dir ist Absatz 3 einschlägig, weil Sohn noch nicht 16 Jahre alt (im Absatz 2 geht es um über 16-jährige).
Cosmo76 schrieb am 06.07.2007 um 12:37:22:Ist hier weitere Voraussetzung, dass trotzdem beide Elternteile in D leben?
Nein, ist es nicht. Außer dem Sorgerecht sind die zu erfüllende Voraussetzungen:
1. der Lebensunterhalt ist gesichert,
1a. die Identität und die Staatsangehörigkeit sind geklärt,
2. es liegt kein Ausweisungsgrund vor
3. es wird mit dem erforderlichen Visum eingereist
4. die maßgeblichen Angaben für die Erteilung wurden bereits im Visumantrag gemacht.
5. derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet ist nicht angewiesen auf Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch für den Unterhalt von anderen ausländischen Familienangehörigen oder anderen Haushaltsangehörigen
6. derjenige, zu dem der Familiennachzug stattfindet besitzt eine Niederlassungserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis und
7. es steht ausreichender Wohnraum zur Verfügung.