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Nochmal irakische S-Serien Pässe und Aufenthalt (Gelesen: 1.411 mal)
kiko
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Zeige den Link zu diesem Beitrag Nochmal irakische S-Serien Pässe und Aufenthalt
25.06.2007 um 13:27:33
 
Hallo Auskenner,

ich habe eine Frage: Mein Mann, Iraker und ich sind vor knapp drei Jahren nach Deutschland gekommen und er hat auf seinen S- Pass damals eine Aufenthaltsgenehmigung von drei Jahren bekommen.

Vor zwei Monaten lief sein Pass aus und er hat nervigerweise bei der irakischen Botschaft in Berlin nur wieder einen S-Pass ausgestellt bekommen.

Der wird jetzt natürlich beim KVR München nicht als Ausweis anerkannt, jedoch muss er ja im Oktober seine Aufenthaltsgenehmgung verlängern lassen.

Dilemma. Die Dame meinte, er muß sich eben bis Oktober den G-Pass besorgen.
Nur, wir können uns ja keinen basteln.

Gibt es irgendwelche Auswege?

Danke!

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inge
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Antwort #1 - 25.06.2007 um 13:50:19
 
"Irgendwo" gefunden:
Zitat:
Das BMI wird ab dem 01.04.2007 die irakischen Pässe der Serie "S" nicht mehr als gültig anerkennen. Ab dem 01.04.2007 werden also irakische Staatsangehörige, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie "S" sind, als Personen ohne gültigen Pass eingestuft.

Dies betrifft insbesondere auch alle irakischen Pässe der S-Serie, die seit Wiedereröffnung der Irakischen Botschaft in Berlin im Jahr 2004 bis in die jüngste Zeit ausgestellt worden sind.

Irakische Staatsangehörige mit einem irakischen Pass der Serie "S", die vom Ausland aus nach Deutschland einreisen wollen oder nach Deutschland zurückkehren wollen, müssen deshalb ab dem 01.04.2007 damit rechnen, dass ihnen die Einreise von der Bundespolizei verweigert wird.

Auch irakische Staatsangehörige mit deutschem Aufenthaltstitel, die in Besitz eines irakischen Passes der Serie "S" sind, wie sie bisher von der Irakischen Botschaft in Berlin ausgestellt wurden, müssen damit rechnen, ab dem 01.04.2007 als Person ohne gültigen Pass eingestuft zu werden.

Diese "Passlosigkeit" kann zu vielfachen Schwierigkeiten führen, z. B.
- eine Verzögerung von Einbürgerungsverfahren bewirken;
- ein Hindernis für die Eheschliessung und die Beurkundung von Kindesgeburten bilden;
- zur Verzögerung bei der Ersterteilung und der Verlängerung des Aufenthaltstitels führen;
- ein Hindernis für grenzüberschreitendes Reisen bilden.

Bisher waren die Dokumententräger des irakischen Passes der neuen Serie "G" bei der Irakischen Botschaft in Berlin nicht verfügbar. Anscheinend will das BMI auf die irakischen Stellen Druck ausüben, dass nunmehr nur noch die als fälschungssicher geltende Serie "G" verwendet wird.

Die Ausstellung von irakischen Pässen der Serie "G" kann sich möglicherweise noch erheblich verzögern.

Situation scheint also bekannt zu sein. Ggfs mal an's BMI schreiben und Antwort dem KVR vorlegen. Gibt ja theoretisch einiges, was als "Übergangslösung" machbar wäre.

zB Rheinland-Pfalz:
http://www.nds-fluerat.org/aktuelles/erlass-des-mi-rheinland-pfalz-zum-thema-ira...
Zitat:
Um Rechtsnachteile für die betroffenen Personen zu vermeiden, bitte ich in allen aktuell zur Entscheidung anliegenden Fällen einen Ausweisersatz auszustellen.

Also wahrscheinlich erstmal "irgendwie" Ländersache. Da ist es dann evtl von Nachteil, wenn das Land BAYERN ist (ok, das war jetzt gemein Zwinkernd )
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kiko
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Antwort #2 - 25.06.2007 um 14:01:59
 
Als Übergangslösung nach Rheinland Pfalz ziehen? Argh...

Danke jedenfalls für den Tipp ans BMI zu schreiben, das werde ich machen.
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kiko
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Antwort #3 - 26.06.2007 um 22:51:13
 
Zur Information für alle, die das Thema auch interessiert. Ich habe jetzt nochmal ein paar Emails mit dem KVR ausgetauscht.

Die Aufenthaltsgenehmigung wird, solange der G-Pass nicht vorliegt, jeweils für 6 Monate verlängert.

Das ist also erstmal keine Katastrophe, man kann aber in der Zeit eben auch keine Rechte erwerben, etwa die unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen.

Also bleiben wir mal cool, und hoffen, dass der G-Pass kommt, bevor sich der Irak auflöst und nicht umgekehrt.



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