Muleta schrieb am 21.06.2007 um 09:40:14:ob er im melderechtlichen Sinne "ausgezogen" ist, ist zumindest sehr fraglich. Man darf die Wortwahl eines Laien bei der Schilderung des Sachverhalts nicht einfach im Sinne von Rechtstermini auslegen. Hat er also keine Kleidung und keine persönlichen Gegenstände mehr in der Wohnung und will er auch zukünftig keinesfalls mehr in der Wohnung übernachten? Klang für mich nicht so.
Muleta
Hallo Muleta,
wie kommst du eigentlich dazu mit solcher provozierender Überheblichkeit zu Antworten? (Man verzeihe mir die etwas harsche Kritik).
Melderechtlich ist das ganze auch in Verbindung mit dem Steuerrecht zu sehen. Gemeldet wird an der Wohnung wo der
Lebensmittelpunkt der betreffenden Person liegt. Und wenn der guteste zum Arbeiten zurück in die Heimat ist, sich dort den
überwiegenden Teil seiner Zeit aufhält (mehr als 6 Monate p.a.), erlischt damit seine
AE, damit auch seine Meldung des Wohnorts
[unabhängig davon ob die Gemeinde, ABH dies rechtzeitig bemerken].
Generell besteht sogar die Pflicht dem Einwohnermeldeamt die Abmeldung bekanntzugeben.
Für Yobo bedeutet die Abmeldung, Verlust der
AE (des Mannes) und daß Sie die günstige Steuerklasse verliert (nächstes Jahr) und wieder wie ein "Single" besteuert wird, aber da bin ich mir auch nicht 100% sicher.
Just my few pence