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6 Jahre in D, 1 Jahr verheiratet, Scheidung und jetzt? (Gelesen: 5.745 mal)
joseman4711
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30.05.2007 um 16:48:02
 
Hallo zusammen,
erstmal großes Kompliment an all die Hilfsbereiten Leute hier!!!
Meine Frage/Situation:
Bekannte (Ausländerin) lebt seit 6 Jahren in Deutschland, hat hier in dieser Zeit 2 Ausbildungen gemacht. Vor einem Jahr hat Sie geheiratet. Jetzt will Sie sich von Ihrem deutschen Mann scheiden lassen, da Sie ihr Mann betrogen und auch geschlagen hat. Sie hat aktuell eine Halbtagsstelle auf Zeit (1 Jahr).

Ich bin mir bewußt, daß bei einer Trennung Sie wohl in ihr Heimatland gehen müsste da die 2 Jahre noch nicht voll sind.
Kann Sie nach $9 AufenthG eine Niederlassungerlaubnis beantragen?
Ich weiß leider nicht, welchen Status Sie gehabt hat während der Ausbildung (Aufenthaltserlaubnis). Wenn Sie diese für die Dauer der Ausbildung hätte, wäre doch das 5 Jahreskriterium erfüllt, oder nicht?
Wird das Ehejahr zeitlich mit angerechnet oder nicht?

Danke schon mal im vorraus!
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Antwort #1 - 30.05.2007 um 16:56:12
 
joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 16:48:02:
Ich bin mir bewußt, daß bei einer Trennung Sie wohl in ihr Heimatland gehen müsste da die 2 Jahre noch nicht voll sind.
Kann Sie nach $9 AufenthG eine Niederlassungerlaubnis beantragen? 

Wenn sie keine AE hat kann sie auch keine NE bekommen.

joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 16:48:02:
Ich weiß leider nicht, welchen Status Sie gehabt hat während der Ausbildung (Aufenthaltserlaubnis).

Am besten wäre, wenn du das herausfindest, sonst können wir hier keine hilfreichen Tipps geben und müssten raten Zwinkernd

Welche AEs hatte sie von/bis und nach welchem §?
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joseman4711
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Antwort #2 - 30.05.2007 um 17:04:19
 
Danke für die Antwort.
Das ist genau die heikle Frage. Sie weiss es selber nicht.
Soweit ich weiss sollte das zwar in ihrem Ausweis stehen, den mußte Sie aber nach ihrer Heirat abgeben. Sie hat einen neuen erhalten...

Bei Ausländeramt nachfragen ist nicht so einfach, da Ihr Mann sonst mit Sicherheit Radau macht, falls er das mitbekommt... Das will Sie (noch) nicht riskieren.

Was wäre den der "Normalfall" bei einer Ausbildung. Bekommt man da eine AE oder bekommt man da einen anderen Status.

Sorry, mehr Infos hab ich leider nicht.
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maki
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Antwort #3 - 30.05.2007 um 17:06:23
 
joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 17:04:19:
Was wäre den der "Normalfall" bei einer Ausbildung. Bekommt man da eine AE oder bekommt man da einen anderen Status. 

Für eine Ausbildung gibt's gar nichts, d.h. man kann daraus nicht schliessen welcher Aufenthaltstitel vorhanden war, da selbst geduldete manchmal eine Ausbildung machen dürfen.

Weiss sie, ob sie geduldet war und damit ausreisepflichtig?
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joseman4711
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Antwort #4 - 30.05.2007 um 17:14:06
 
Danke,
das werden wir versuchen rauszufinden.

Gemäß den Fall, Sie hätte die 5 Jahre bis zur Eheschließung eine AE gehabt, wäre dann eine NE -Beantragung möglich?
Wie gesagt die anderen Kriterien hat Sie meiner Meinung nach erfüllt.

Vielen Dank!
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Antwort #5 - 30.05.2007 um 17:16:24
 
Wenn sie seit 5 Jahren eine "echte" AE hat, hat sie keine Probleme, selbst wenn sie jetzt noch keine NE bekommen würde( es gibt ja schliesslich noch mehr Vorraussetzungen für die NE Zwinkernd ) könnte sie ihre AE trotzdem verlängern lassen.
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joseman4711
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Antwort #6 - 30.05.2007 um 17:19:33
 
Vielen herzlichen Dank!

Sobald ich mehr weiss, werde ich mich wieder melden!

Schönen Abend!  Smiley
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Mikael321
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Antwort #7 - 30.05.2007 um 17:54:56
 
joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 16:48:02:
auch geschlagen hat.

Hat sie einen Nachweis darüber ? Polizei ? Ärztliche Bescheinigung ? Wenn ja, gäbe es eine Möglichkeit für AE Verlängerung bei Scheidung, auch wenn sie nur 1 Jahr verheiratet war. Wenn nicht, dann besser beim nächsten mal, die Polizei rufen zum Arzt gehen, und danach zur ABH und die Situation schildern.

Michael
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joseman4711
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Antwort #8 - 30.05.2007 um 19:24:55
 
Hallo zusammen,
hab Infos:
Sie hat seit Januar 2003 eine "Aufenthaltserlaubnis" (haben Kopie von dem Ding gefunden... Smiley )
Diese wurde zusammen mit ihrem Visum aufgrund der Ausbildungen bis August 2006 immer wieder verlängert.
Ab da wurde die AE aufgrund der Heirat (im Juni) verlängert bis heute.

Jetzt ist die Frage:
Ist das relevant aus welchem Grund Sie die AE hatte? Ohne Heirat kommen keine 5 Jahre zusammen....
Wenn das nicht relevant ist, wie lang dauert dieses Verfahren und wie gut stehen die Chancen (es sind alle Kriterien erfüllt)?
Kann die Behörde Trotzdem intervenieren?

Vielen Dank für alle Antworten!! Habt mir schon jetzt sehr geholfen!!



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maki
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Antwort #9 - 30.05.2007 um 19:32:43
 
joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 19:24:55:
Ist das relevant aus welchem Grund Sie die AE hatte? 

Ja, sehr sogar, es wäre wirklich gut wenn du die §§ nennst,  ansonsten sind wir immer noch am raten.

joseman4711 schrieb am 30.05.2007 um 19:24:55:
(es sind alle Kriterien erfüllt)? 

Sie arbeitet Halbtags und hat eine Arbeitsstelle auf ein Jahr befristet?
Eigentlich klingt das gar nicht so gut, aber naja, wenn eine Scheidung ansteht könnte sie unter Umständen Unterhalt bekommen, aber auch das nicht für immer.
Die 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung hat sie auch schon?
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Antwort #10 - 30.05.2007 um 19:40:58
 
Also genau kann ich das nicht sagen. Aber da das eine normale Heirat zum Zeitpunkt einer gültigen AE war :
§ 27 und 28 AufenthG

Bei den 60 Monatsbeiträgen bin ich mir nicht sicher, aber während einer Ausbildung muss man das ja auch zahlen (musste ich zumindest).
Daher 5 * 12 = 60
Die Pause zwischen Ausbildung A und B war nur kurz...
=> max. 3 Monate noch oder so

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Antwort #11 - 30.05.2007 um 19:50:58
 
maki schrieb am 30.05.2007 um 19:32:43:
Sie hat seit Januar 2003 eine "Aufenthaltserlaubnis

Wenn deine Freundin 6 Jahre in Deutschland ist -also seit 2001- aber erst seit 2003 (=4 Jahre) eine AE hat, was hatte sie dann in der Zeit von 2001 bis 2003 ?

Da sie noch keine 5 Jahre AE hat, dürfte zur Zeit auch noch keine NE erteilt werden.

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Antwort #12 - 30.05.2007 um 19:53:33
 
Sie war von Juli 2001 bis Juni oder Juli 2002 schon mal in Deutschland mit einer AE.
Dachte das wär unwichtig, da der Zeitraum nicht zusammenhängt.
Kann man das auch mit einrechnen?
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Antwort #13 - 30.05.2007 um 19:58:55
 
Dann ist sie im Juli 2002 aus dem Bundesgebiet ausgereist und mit Visum zu Ausbildungszwecken 2003 neu eingereist ?

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Antwort #14 - 30.05.2007 um 20:02:03
 
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