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Visum zur Eheschließung in Deutschland (Gelesen: 18.092 mal)
Zeppelin
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Antwort #45 - 16.09.2007 um 09:38:03
 
Anni21 schrieb am 14.09.2007 um 14:06:12:
Oder kann ich den Termin evtl. auch per Email vereinbaren?

Würde ich versuchen, oder einfach anrufen. Als bei uns damals die Befreiung beim Standesamt eingetroffen war, haben die mich von sich aus angerufen.

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Anni21
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Antwort #46 - 17.09.2007 um 09:16:26
 
Vielen Dank.
Die Anmeldung kann ich von Indien aus ergaenzen.

Naechste Woche fahren wir dann zur Deutschen Botschaft um den Antrag fuer das Visum zur Eheschliessung in Deutschland zu stellen. Benoetigt mein Freund schon ein Zertifikat ueber einen bestandenen Sprachtest? Muss mein Verlobter den Test ueberhaupt machen, wenn er alles verstehen kann, fast fliessend deutsch spricht und er auch deutsch schreiben kann?

LG Anni
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Antwort #47 - 17.09.2007 um 09:30:40
 
Ja, grundsätzlich benötigt er das Zertifikat. Wenn er schon gute Kentnisse hat, sollte es für ihn allerdings keine allzu große Hürde sein, den Test zu machen und auch zu bestehen. Das Zertifikat sollte er dann bereits bei der Visabeantragung vorlegen.

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Antwort #48 - 17.09.2007 um 10:11:32
 
Danke fuer die Antworten.

Mein Verlobter und ich wuerden gerne Mitte Januar heiraten, da dieser Termin ein besonderer fuer uns ist. Die Verpflichtungserklaerung und die Krankenversicherung gelten ab dem 1.November.
Ab wann duerfte mein Verlobter einreisen? Gibt die Auslaenderbehorde/ Botschaft auch schon 2- 2 1/2 Monate vor Eheschliessung die Einreiseerlaubnis, oder wird die Einreiseerlaubnis dann erst spaeter ausgestellt. Die Krankenversicherung ist bis Ende Januar gueltig.

Danke. LG Anni
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Antwort #49 - 17.09.2007 um 11:44:39
 
Das Goethe Institut in Indien bietet die Pruefungen (Sprachtest A1) erst wieder im Dezember an. Muessen wir jetzt so lange warten?

Ich bin mir recht sicher, dass der Beamte der Auslaenderbehoerde mir damals mitteilte, dass uns die Gesetzesaenderungen nicht betreffen wuerden.
Welches Datum ist ausschlaggeben? Wir haben die Dokumente bereits im Feburar fertig gehabt und sie wurden zur Ueberpruefung zur Botschaft gesandt. Die Ueberpruefung dauerte dort ungefaehr 10Wochen.
Ist dieses Datum das entscheidene oder das Datum, an dem mein Freund mit allen Dokumenten (auch Eheschliessungstermin) zur Botschaft geht? Das waere naechste Woche und damit nach der Frist.

Vielen Dank!
Anni
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Antwort #50 - 17.09.2007 um 11:50:15
 
Entscheidend ist das Datum an dem das Visum beantragt wurde. Ist das vor dem 28.05.2007 geschehen, werden die Sprachkenntnisse auch jetzt nicht verlangt - ist der Antrag nach diesem Datum gestellt worden, werden sie nachgewiesen werden müssen - in der Regel durch das Zertifikat des Goetheinstituts. - Ob in bzw. für Euren speziellen Fall an Abweichen von dieser Regel möglich wäre, kann, denke ich, nur vor Ort bei bzw. mit der Botschaft erörtert werden.

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Antwort #51 - 17.09.2007 um 11:59:12
 
Die Botschaft nimmt den Antrag fuer den Sichtvermerk erst an, wenn alle Dokumente ueberprueft wurden, vom OLG Hamm keine Einwaende gekommen sind und wir den Ehetermin haben. Also erst jetzt.

Also gilt nur der Termin, an dem mein Verlobter mit allen Unterlagen bei der Botschaft auftaucht und den Antrag abgibt? Auch wenn wir viel frueher mit allem begonnen haben? Wie kann es dann sein, dass uns niemand darauf angesprochen hat und die Botschaft meinte, dass nur noch ein Dokument fehlt? Selbst die ALB meinte, mein Verlobter waere evtl. schon Mitte Oktober in Deutschland. Wie koennen die denn vergessen, einem das mitzuteilen?

LG Anni
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Antwort #52 - 17.09.2007 um 12:07:45
 
Hallo Anni,

lies mal
diesen Thread
. (das Blaue anklicken, bitte)

daran kannst Du erkennen, dass es Euch nicht allein so geht und vielleicht auch ein bisschen, warum es Euch so geht.

Hilft Dir nicht, ich weiß, aber der Thread enthält vielleicht doch noch ein paar nützliche Tipps für Dich.

- Wie die ABH in Eurem Falle zu der Prognose kommt, Dein Freund könne schon Mitte Oktober in deutschland sein, erschließt sich mir allerdings nicht - selbst, wenn das Goetheinstitut sofort den Test abnehmen würde, wäre das eine verwegene Aussage, finde ich.

Ich wiederhole nochmal : Kontaktiert doch noch einmal die Botschaft - Schaden kann das ja zumindest nicht ...


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Antwort #53 - 17.09.2007 um 12:18:01
 
Danke,
heute haben wir keinen zustaendigen Mitarbeiter bei der Botschaft erreicht. Morgen versuchen wir es wieder.
Die ALB meinte zu mir, ich solle den Termin der Verpflichtungserklaerung und der Versicherung von 1.11 auf Mitte Oktober verschieben, dann koennte mein Verlobter evtl. mit mir zurueck fliegen.
Von der Gesetzesaenderung haben wir was gehoert, aber wir wussten nicht, dass sie uns betrifft, da uns damals gesagt wurde, wir sollten uns nicht damit beschaeftigen, da es auf und nicht zutreffen wuerde.
Unter Antrag versteht man nur, den Zeitpunkt der Abgabe aller ueberprueften Dokumente? Auch wenn vorher schon klar war, dass man heiraten moechte? Mein Verlobter hat mir ja bereits Anfang des Jahres die Vollmacht gegeben, dass ich die Anmeldung vornehmen kann und wir haben alles in die Wege geleitet. Aber das zaehlt wohl nicht, oder?

Danke!
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Antwort #54 - 17.09.2007 um 12:31:09
 
Noch einmal:

Für die Frage, ob Sprachkenntnisse nachzuweisen sind oder nicht, zählt das Datum der Beantragung des Visums.

Jetzt in der Übergangszeit von der alten zur neuen gesetzlichen Regelung ist das im Einzelfall (wie bei Euch) misslich. Aber ich kann Dir leider nichts anderes als das bisher hier schon Gepostete mit auf den Weg geben.

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Antwort #55 - 19.09.2007 um 10:58:57
 
Mein Verlobter und ich sind momentan dabei den Antrag fuer das Visum auszufuellen.
Im Antrag wird danach gefragt, ob der Antragssteller (mein Verlobter) vorbestraft ist. Er war mehrere Monate in Abschiebehaft, kam dann aber wieder raus, weil sein Pass nicht aufzufinden war und lebte danach wieder mehrere Jahre in Deutschland. Er ist dann schliesslich auf eigene Kosten mit einer Grenzuebertrittsbescheinigung aus Deutschland ausgereist.
Gilt die Abschiebehaft als Vorstrafe und muss sie somit eingetragen werden? Wenn ja, muss er hier angeben, dass er bei seinem Asylantrag einen falschen Namen angegeben hat? Die Botschaft weiss dies nicht, die zustaendige ALB ist ueber alles informiert.

DANKE fuer die HIlfe!
LG Anni
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Antwort #56 - 19.09.2007 um 11:02:10
 
Abschiebehaft ist keine Strafhaft, zählt damit nicht als Vorstrafe.

Wenn er wegen der Falschangaben nicht strafrechtlich verfolgt worden ist, ist er auch dadurch ebenfalls nicht vorbestraft. Die Angabe ist dann entbehrlich.

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Antwort #57 - 19.09.2007 um 11:15:17
 
Vielen Dank fuer die schnelle Hilfe!  Smiley

Die Falschangaben wurden von der ALB intern geregelt und es kam zu keiner Strafe etc, da die ALB meinem Verlobten gutgeschrieben hat, dass er freiwillig seinen Pass abgegeben hat und dann auch ausgereist ist.
Wir werden dieses Feld dann freilassen.

Gruss
Anni
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Antwort #58 - 19.09.2007 um 11:17:17
 
Anni21 schrieb am 19.09.2007 um 11:15:17:
Wir werden dieses Feld dann freilassen.  


Ihr könnt dann guten Gewissens in das Feld "keine Vorstrafen" eintragen! Sonst gibt es ggf. bloß unnötige Nachfragen, die die Sache als solche verzögern können. Das muss doch nicht sein.

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Antwort #59 - 26.10.2007 um 14:12:55
 
Unseren Antrag für das Visum zur Eheschließung in Deutschland haben mein Verlobter und ich vor ungefähr 4Wochen bei der Deutschen Botschaft in Delhi abgegeben.
Heute hat mein Verlobter einen Brief von der Botschaft bekommen mit der Bitte, dass er in zwei Wochen mit seinem Pass zur Botschaft kommen soll.
Leider wissen wir nicht, ob dies eine Zusage bedeutet oder auch eine Absage bedeuten kann. Kann mir jemand vielleicht Auskunft geben? Ist es normal, dass die Botschaft in den Brief keine genauen Angaben macht?
Die Botschaft und die Ausländerbehörde sind leider erst wieder ab Montag zu erreichen und wir sind ziemlich nervös.
Danke für alle Antworten!
Vielen Dank *Anni*
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