Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
aktuelle Transliterationsvorschrift bei Urkundenübersetzungen? (Gelesen: 1.225 mal)
Zeppelin
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag aktuelle Transliterationsvorschrift bei Urkundenübersetzungen?
15.05.2007 um 08:18:26
 
Hi Ronny,
oder wer sonst Bescheid wissen könnte,

meines Wissens galt bislang die Transliterationsvorschrift ISO/R 9 bei amtlichen Übersetzungen.
Ist das noch aktuell, oder wurde die ISO/R 9 inzwischen durch die (lt. Wikipedia neuere) ISO 9 abgelöst?

Es geht mal wieder um die Übersetzung von Personenstandsurkunden aus dem Russischen, wobei sich zwische iSO/R 9 und ISO 9 leichte Unterschiede ergeben würden.

Grüße und vielen Dank vorab,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aktuelle Transliterationsvorschrift bei Urkundenübersetzungen?
Antwort #1 - 15.05.2007 um 19:50:24
 
Zeppelin schrieb am 15.05.2007 um 08:18:26:
meines Wissens galt bislang die Transliterationsvorschrift ISO/R 9 bei amtlichen Übersetzungen. 


Nur so kenne ich es bislang auch, was anderes wäre neu Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Zeppelin
Themenstarter Themenstarter
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: aktuelle Transliterationsvorschrift bei Urkundenübersetzungen?
Antwort #2 - 15.05.2007 um 20:12:41
 
Danke Dir für die Bestätigung.

Grüße,
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema