ronny schrieb am 26.04.2007 um 12:07:31:Es macht
IMHO gar keinen Sinn weil die Gebühren im Ausland wesentlich niedriger sein dürften, darüberhinaus gräbt man sich die wirtschaftliche Basis in DE selbst ab, wenn man sich im Ausland als eigene Konkurrenz etabliert.
Nein, nein, nein! Da haben wir uns aber gründlich mißverstanden.
Prämisse: ich habe z. B. eine Zulassung als beeidigter Übersetzer sowohl in der Ukraine als auch in Deutschland - egal, wie ich dazu gekommen bin (legaler Weg wird selbstverständlich vorausgesetzt).
Dass ich eine beeidigte Übersetzung, die in Deutschland verwendet werden soll, nicht mit meinem ukrainischen Siegel versehen kann, versteht sich doch eigentlich von selbst, oder? Dazu muß ich mein deutsches Siegel benutzen.
Und entsprechend natürlich umgekehrt - das deutsche Siegel kann ich nicht auf beeidigten Übersetzungen für eine Behörde in Kiew anbringen. Das heißt, natürlich könnte ich, aber von Rechts wegen dürfte die ukrainische Behörde eine Übersetzung mit einem deutschen Siegel gar nicht akzeptieren. Täte sie es doch, würde ich sagen, daß der Sachbearbeiter dringend einer Nachschulung bedarf.
Insofern mache ich mir durch eine Zulassung als beeidigter Übersetzer in zwei verschiedenen Ländern keine Konkurrenz.
Übrigens - eigentlich sollte es keiner besonderen Erwähnung bedürfen, weil es so selbstverständlich ist: Die Zulassung als beeidigter Übersetzer ist tatsächlich an die Person des Übersetzers, nicht etwa an sein Übersetzungsbüro (so er denn eins hat) gebunden. Nur der beeidigte Übersetzer selbst darf für die Richtigkeit seiner Übersetzung zeichnen, und nur er selbst ist letztlich auch dafür verantwortlich. Ließe er die Übersetzung zum Beispiel von einem (nicht beeidigten) Angestellten seines Übersetzungsbüros anfertigen, stünde er durchaus in der Pflicht, diese Übersetzung genau zu prüfen, bevor er eigenhändig unterschreibt und sein Siegel anbringt.
Ich hoffe, damit sind alle Klarheiten beseitigt
Gruß, Martin A