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UNMIK-Paß als Nachweis der Staatsangehörigkeit (Gelesen: 3.611 mal)
gomezdavila
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18.04.2007 um 17:02:09
 

Ich bitte hier die Forumsmitglieder um Auskunft:

Vater ist deutscher StA, Mutter (beide verheiratet) ist aus dem Kosovo. Lebt seit 5 Jahren mit einem UNMIK-Paß in D mit befristeter Aufenthaltserlaubnis. Es wird ein (eheliches Kind) geboren.

StA ist mE klar. Deutsch nach dem Vater, serbisch nach der Mutter.

Das Standesamt weigert sich, eine Eintragung ins Geburtenbuch vorzunehmen und eine GU auszustellen mit der Begründung, die StA der Mutter sei ungeklärt, sie müsse sich einen serbischen oder montenegrinischen Paß besorgen. Ohne GU aber kein Erziehungsgeld.

Reicht der UNMIK-Paß nicht als Nachweis der serbischen StA aus? Welche StA sollen denn Kosovo-Albaner noch besitzen?

Falls nein: Kann die UNMIK eine Bescheinigung über die StA für die Frau ausstellen?

Die ersten beiden KinDer des Paares haben - bei gleicher Lage - keine ProblEme mit dem Standesamt, angeblich gäbe es "neue Vorschriften"

Und noch etwa in dem Zusammenhang:
Wo kann man im Volltext (nicht nur Auszüge) die DA für Standesbeamte finden?
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maki
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Antwort #1 - 18.04.2007 um 19:11:09
 
UNMIK Pässe sind eigentlich nur für im Kosovo lebende Personen gedacht gewesen.
Hat sie den versucht beim serbischen Konsulat einen Pass zu bekommen?
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ronny
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Antwort #2 - 18.04.2007 um 19:40:08
 
gomezdavila schrieb am 18.04.2007 um 17:02:09:
Reicht der UNMIK-Paß nicht als Nachweis der serbischen StA aus?


Nein, denn das Kosovo gehört völkerrechtlich ja zu (ex) Serbien-Montenegro, daher ist es derzeit nicht möglich die aktuelle Staatsangehörigkeit zu ermitteln.

Falls eine ordnungsgemäße Eheschließung (z.B. in DE) vorlag sähe ich auch nicht ein so großes Problem. Muß allerdings morgen noch was dazu nachlesen und melde mich wieder Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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gomezdavila
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Antwort #3 - 18.04.2007 um 20:00:31
 
Bei der serbischen Auslandsvertretung war sie nicht. Es hat auch mit der Eheschließung und der Ausländerbehörde keine Probleme gegeben. Auch nicht bei den Eintragungen der zwei älteren Kinder ins Geburtenbuch.

Nach den Infos, die ich bisher habe, wird die StA der Eltern im Geburtenbuch vermerkt (eine mögliche deutsche StA bei zwei ausländischen Eltern ist ja hier nicht das Problem, der Vater ist deut. StA).

Ich hatte angenommen, daß der UNMIK-Paß als Paßersatz akzeptiert wird. Ich bin weiter davon ausgegangen, daß nach dem völkerrechtlichen Grundsatz der Staatensukzession die Kosovoalbaner nur die serbische StA haben können. Oder gehörten Teile der Provinz zu Montenegro?
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ronny
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Antwort #4 - 18.04.2007 um 20:08:23
 
gomezdavila schrieb am 18.04.2007 um 20:00:31:
Oder gehörten Teile der Provinz zu Montenegro?


Hallo,

Das Kosovo gehörte in seiner Gesamtheit zu Serbien - Montenegro, daher können Inhaber eines UNMIK-Passes  (zumindest theoretisch) auch Montenegriner sein.

Wie gesagt: An sich ist die Statsangehörigkeit der Mutter bei ehelicher Geburt in Deutschland nicht relevant, weil es (im Gegensatz zu einer Vaterschaftsanerkennung ) ja nicht auf Wirksamkeitsvoraussetzungen nach dem (ihrem) Heimatrecht ankommt.

Zitat:
Wo kann man im Volltext (nicht nur Auszüge) die DA für Standesbeamte finden?


Fundstelle nenne ich morgen, müßte aber im GMBl. 2004 veröffentlicht sein Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Antwort #5 - 18.04.2007 um 21:58:59
 
Nur zur Info:

Ich hatte auch bereits eine albanische Staatsangehörige, die im Kosovo lebte und deshalb einen UNMIK Pass besaß.

Im Pass ist -soweit ich weiss- keine Staatsangehörigkeit verzeichnet.

Tja, warum der allgemein anerkannt ist, wissen viele Praktiker nicht ! Politik eben !

Ich habe schon in anderen Threads darauf hingewiesen, dass es immer praktischer ist, sich einen serbischen Pass zu besorgen, da man solche Probleme dann nicht bekommt und der Pass auch 10 Jahre gültig ist.

proll
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ronny
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Antwort #6 - 19.04.2007 um 13:33:15
 
@ gomezdavila :

Die DA für die Standesbeamten wird im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Letzte komplette Neuveröffentlichung ist vom 27.07.2000 (BAnz Nr. 154 a vom 17.08.2000)

Letzte Änderung erfolgte durch Bekanntmachung vom 08.03.2005 (BAnzNr. 4694) und durch die 18. DA ÄndVwV vom 18.04.2005 (StAZ 2005, Seite 156).

Die relevante Vorschrift für Deinen Fall wäre der §  266 Abs. 1a DA (eingefügt durch die 18.DA-Änd-VwV).

Dieser sieht aber nur einen einschränkenden Zusatz bei der Geburtsbeurkundung vor, wenn z.B. die Identität der Mutter nicht nachgewiesen ist oder andere Angaben fehlen.

Dies könnte bei Deinem Fall m.E. nur dann der Fall sein, wenn Zweifel an einer ordnungsgemäßen Ausstellung des UNMIK-Passes bestehen, oder keine weiteren Personenstandsurkunden vorliegen, die mit dem Pass korrespondieren.

Da zur Feststellung der Vaterschaft eines ehelichen Kindes keine Zustimmungserfordernisse nach dem Heimatrecht der Mutter zu prüfen sind (Art. 19 EGBGB), die Vaterschaft sowohl aufgrund des gew. Aufenthaltes und den allgemeinen Ehewirkungen nach deutschem Recht zu beurteilen ist und das Rechtsverhältnis von Eltern und Kind aufgrund des  Aufenthaltstatuts nach deutschem Recht  zu beurteilen ist, erschließt sich mir die Forderung nach einem Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit nicht so recht. Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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« Zuletzt geändert: 19.04.2007 um 15:43:15 von ronny »  

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Antwort #7 - 20.04.2007 um 15:47:16
 
gomezdavila schrieb am 18.04.2007 um 17:02:09:
Vater ist deutscher StA, Mutter (beide verheiratet) ist aus dem Kosovo. Lebt seit 5 Jahren mit einem UNMIK-Paß in D mit befristeter Aufenthaltserlaubnis. Es wird ein (eheliches Kind) geboren.

StA ist mE klar. Deutsch nach dem Vater, serbisch nach der Mutter.

Das Standesamt weigert sich, eine Eintragung ins Geburtenbuch vorzunehmen und eine GU auszustellen mit der Begründung, die StA der Mutter sei ungeklärt, sie müsse sich einen serbischen oder montenegrinischen Paß besorgen. Ohne GU aber kein Erziehungsgeld.



Die deutsche Staatsangehörigkeit des Kindes sollte doch schon einmal feststehen, wenn sich die eheliche Geburt darauf bezieht, daß die kosovarische Mutter mit dem deutschen Vater verheiratet ist.

Richtig ist, daß es kein Erziehungsgeld mehr gibt. Stattdessen sollte Elterngeld beantragt werden, und zwar schon jetzt.

Gruß, ULF
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Antwort #8 - 22.04.2007 um 00:25:28
 
ulf schrieb am 20.04.2007 um 15:47:16:
Richtig ist, daß es kein Erziehungsgeld mehr gibt. Stattdessen sollte Elterngeld beantragt werden, und zwar schon jetzt. 

Aber nur, wenn das Kind ab dem 1.1.2007 geboren ist. Ist es schon älter,
bleibt es beim Erziehungsgeld. Zwinkernd

ronny schrieb am 19.04.2007 um 13:33:15:
erschließt sich mir die Forderung nach einem Nachweis der aktuellen Staatsangehörigkeit nicht so recht.

Geht mit auch so. Wirklich wichtig ist das doch nur für das Melderegister.
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