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Freund im offenen Vollzug!Abschiebung trotz Baby??? (Gelesen: 1.850 mal)
stmahe2006
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Beiträge: 1
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Verlobt mit Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: nigerianer
Zeige den Link zu diesem Beitrag Freund im offenen Vollzug!Abschiebung trotz Baby???
17.04.2007 um 21:21:40
 
Hallo,

ich habe ein großes Problem und hoffe auf eure Hilfe!!!

Folgendes ist passiert:

Mein Freund, nigerianer, hat mehrere Geldstrafen wegen Besitzes von Btm bekommen! Vor gut einem Jahr wurde er festgenommen, da er in Besitz von Heroin war und wurde in U-Haft gesteckt. Er hat eine Freiheitsstrafe von 1 Jahr und 2 Monaten bekommen, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.

Da er 8 Wochen nach der Verurteilung wieder aufgrund von Heroin festgenommen wurde, wegen unerlaubten Handeltreiben sitzt er nun im offenen Vollzug für 1 Jahr und 2 Monaten die aber eigentlich nur 8 Monate sind, da sie zu einer 2/3 Strafe wird.

Die Bewährung wurde aber noch nicht widerrufen.

Er ist seit ca. 6 Jahren in der BRD und hat immer ein 1-2 Jahres Visum bekommen und auf einmal nur noch für 3 Monate. Er hat ein Kind im Alter von 4 Jahren und wir haben vor 5 Monaten ein Baby bekommen. Das Ausländeramt hat mir mitgeteilt, dass sie vorhaben meinen Freund abzuschieben aufgrund der Straftaten die er begangen hat und er angeblich eine Gefahr für die BRD darstellt.

Meine Frage ist es, ob es nun wirklich sein kann das sie meinen Freund abschieben, obwohl wir doch gerade erst Nachwuchs bekommen haben.

Beim Ausländeramt hat man mir gesagt, dass wenn ich mit ihm zusammen sein will müsste ich mit meiner Tochter nach Nigeria auswandern, damit ich mit meinem Lebensgefährten zusammen sein kann. Das kann doch alles nicht war sein!!!

Wie soll ich mich dem Ausländeramt gegenüber verhalten und was kann ich tun!!!

Bitte, Bitte ich brauche dringend Hilfe!

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inge
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Beiträge: 4.002
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freund im offenen Vollzug!Abschiebung trotz Baby???
Antwort #1 - 17.04.2007 um 23:51:43
 
Ich versuche mal die Problematik zu erläutern:

dt. Kind -> gut
BTM -> schlecht
wenn BTM vor Geburt -> evtl. "heilbar" (da Gerichte die Geburt gerne als "Zäsur" sehen)
wenn BTM nach Geburt -> schlecht
mehrfach BTM nach Geburt -> ziemlich schlecht

Einfache Frage: Warum sollte man ihm glauben, dass er gerade JETZT damit aufhört?
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ronny
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Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freund im offenen Vollzug!Abschiebung trotz Baby???
Antwort #2 - 18.04.2007 um 07:27:34
 
Zitat:
Beim Ausländeramt hat man mir gesagt, dass wenn ich mit ihm zusammen sein will müsste ich mit meiner Tochter nach Nigeria auswandern, damit ich mit meinem Lebensgefährten zusammen sein kann.


Laut Profil sehe ich zumindest keinen rechtlichen Hinderungsgrund dafür Zwinkernd

Welche Staatsangehörigkeit hast Du und Dein Kind ?

Welche StAng hat das erste Kind von ihm, übt er dafür die Personensorge aus ?

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Freund im offenen Vollzug!Abschiebung trotz Baby???
Antwort #3 - 20.04.2007 um 16:36:04
 
stmahe2006 schrieb am 17.04.2007 um 21:21:40:
und wir haben vor 5 Monaten ein Baby bekommen. Das Ausländeramt hat mir mitgeteilt, dass sie vorhaben meinen Freund abzuschieben aufgrund der Straftaten die er begangen hat und er angeblich eine Gefahr für die BRD darstellt.

Meine Frage ist es, ob es nun wirklich sein kann das sie meinen Freund abschieben, obwohl wir doch gerade erst Nachwuchs bekommen haben.

Wie soll ich mich dem Ausländeramt gegenüber verhalten und was kann ich tun!!!


Hat er den Nachwuchs rechtsförmlich und wirksam anerkannt?

Gruß, ULF
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