Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken
FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ? (Gelesen: 30.436 mal)
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #45 - 11.04.2007 um 16:27:11
 
Naja, Zitat:
gut aussieht
ist relativ.

Laut lachend
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
pflash
Junior Member
**
Offline


I love i4a


Beiträge: 23
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #46 - 11.04.2007 um 16:29:59
 
Siehe die Änderungen meines vorhergenden Postings, also die Frage, ob diese Karte alleine als Ausweisdokument fungieren kann.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
maki
Gold Member
****
Offline


laie!


Beiträge: 4.510

Sydney, New South Wales, Australia
Sydney
New South Wales
Australia
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #47 - 11.04.2007 um 16:34:12
 
pflash schrieb am 11.04.2007 um 16:29:59:
ob diese Karte alleine als Ausweisdokument fungieren kann.

Glaube ich kaum, ein Identitätsnachweis kann eigentlich nur von deinem Heimatland ausgestellt werden (Pass/Perso).
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
lifeart
Senior Member
****
Offline


i love i4a


Beiträge: 112

Puerto Vallarta, Mexico
Puerto Vallarta
Mexico
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Deutsche/r im Ausland
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #48 - 11.04.2007 um 17:47:34
 
Mache eine beglaubigte Photokopie von der Seite Deines Passes mit den persönlichen Daten (mit Stempel und Unterschrift eines Beamten), das sollte als ID ausreichen, ohne das man ständig seinen Pass mitschleppen muss.
FZB oder Karte, für EU-Bürger "Jacke wie Hose"...man hat dieselben Rechten und Pflichten, so oder so
Zum Seitenanfang
  

lifeart
kliebetanz  
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #49 - 14.04.2007 um 13:55:38
 
Tippi schrieb am 11.04.2007 um 16:13:33:
@ pflash

nein, bei Eu'lern kleben wir gar nix.

Das Teil sieht aus, wie eine Fiktionsbescheinigung (wenn du sowas kennst) oder wie eine EU-Aufenthaltserlaubnis (nach altem Recht)

Es ist gefaltet in etwa so groß wie der deutsche Perso.

Du musst das nicht beantragen, du kannst das beantragen.

Die "Vorteile" habe ich bereits in Antwort 29 beschrieben.

Die FZB ist auch unbefristet. Es ist deine Entscheidung.

Tippi



Hallo @TIPPI
Ich bin bei meiner ABH gegangen um die Besch. für Daueraufenthaltskarte-EU zu beantragen, wie oben besprochen.

Diese ist mit ein paar Auflagen verbunden wurde mir mitgeteilt, wo ich aus allen Wolken gefallen bin:
-tritt erst am 1.07.2007 in Kraft, wenn das Gesetz umgestellt wird.
-der Antragsteller muss mind. 5 Jahre ein Aufenthaltstitel besitzen(für mich kein Problem)
-diese ist nur 5 Jahre gültig !!!
-ist nur zu empfehlen für die Ausländer die in Deutschl. zwar residieren aber im  Ausland arbeiten gehen und muss dann wieder HIER verlängert werden NICHT im dem LAnd wo man sich dann aufhält
-kann nur erteilt werden wnn man in einen unbefristeten Arbeitsverhältniss steht (da ich Arbeitslos geworden bin seit 3 Monaten ist es schlecht für mich)
-man muss genug Wohnraum nachweisen können.

...und haben mich auf dei FZB hingewiesen die mir ohne Auflagen austellen könnten und für mich doch das beste sei !!!

ICH FINDE DA WIRD JA MEHR VERLANGT ALS BEI EINER EINBÜRGERUNG !!!  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt

Was läuft da falsch @TIPPI ???? Was meinst Du ?
Für mich ist es ganz schön dumm gelaufen.

Bitte um Deine Hilfe
Danke ium voraus
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #50 - 14.04.2007 um 23:25:05
 
Hi Germano,
lies dir bitte mal die Richtlinie 2004/38 EG (oben in den Gesetzen hinterlegt), Artikel 16 durch. Fertige eine Kopie an und lege sie bei der ABH vor.

Diese Regelung gilt nicht erst ab 1. Juli 2007.

Artikel 16 der Richtlinie besagt:

Zitat:
(1) Jeder Unionsbürger, der sich rechtmäßig fünf Jahre lang ununterbrochen im Aufnahmemitgliedstaat
aufgehalten hat, hat das Recht, sich dort auf Dauer aufzuhalten. Dieses Recht ist
nicht an die Voraussetzungen des Kapitels III geknüpft
.


Fakt ist: Nicht einmal bei Ausstellung der FZB darf ein Wohnraumnachweis verlangt werden.

Die Voraussetzungen für die FZB sind in Kapitel III geregelt. Hier wird immer von der Sicherung des LU und einer Krankenversicherung gesprochen. Nicht von Mietvertrag o.ä.

Und diese Unterlagen dürfen erst Recht nicht verlangt werden, wenn du das Recht auf Daueraufenthalt hast.

Also, vorzulegen sind lediglich dein Pass o. ä. und zwei biometrische Fotos.

Auch wenn du öffentliche Leistungen beziehen solltest, stellt dies keinen Ablehnungsgrund dar.

Das Recht auf Daueraufenthalt hast du. Und das muss dir die ABH bescheinigen.

Aber wie bereits gesagt, da bestehen große Unsicherheiten bei den verschiedenen ABHs.

Liebe Grüße

Tippi


Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #51 - 15.04.2007 um 08:26:52
 
@TIPPI
, vielen Dank für Deinen heissen Tipp !!!


...

Da steht wirklich alles drin ...   Zwinkernd
Sogar die Befristung auf 5 Jahre stimmt nicht ... die ist zwar in ARTIKEL 11 §1 der Richtilinie 2004/38 EG beschrieben, aber für die Angehörigen und steht sowieso in Kapitel III, was ja ausgeschlossen wirxd von Artikel 16, oder sehe ich das falsch?

-Ich müsste dann eine unbefristete DAUERAUFENTHALTSKARTE bekommen,oder !
-Ausserdem könnte ich mich im Ausland länger als 6 oder 12 Monate kontinuierlich aufhlaten (Artikel 16 §3) aber höchstens 2 Jahre (§4), ohne dass der Daueraufenthalt erlischt, habe ich das so auch richtig verstanden ?
Zum Seitenanfang
« Zuletzt geändert: 15.04.2007 um 08:38:54 von Germano »  

...
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #52 - 15.04.2007 um 19:04:49
 
Jepp - du hast es richtig verstanden.

Also, nicht locker lassen und nochmal zur ABH.

Daumen drück.

Tippi

Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
bluebyte
Junior Member
**
Offline


i love i4a


Beiträge: 14

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #53 - 18.04.2007 um 22:47:28
 
Zitat:
Mit anderen Worten: Freue dich und tanze!


das stimmt  Laut lachend

freue dich, denn es könnte dich noch schwerer erwischen, nämlich das du gar keine "wisch" erhälts  Laut lachend Laut lachend Laut lachend

aber habe keine angst...diese wisch ist nür 5 jahre gültig danach krigste....nix.
(
brauchst du auch gar nichts
)


so schlimm ist in EU.

"Sa traiti....bine!"
( Zum Wohl)

bluebyte
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #54 - 22.04.2007 um 11:37:14
 
bluebyte schrieb am 18.04.2007 um 22:47:28:
aber habe keine angst...diese wisch ist nür 5 jahre gültig danach krigste....nix.
(
brauchst du auch gar nichts
)


bluebyte


Also ich weiss nicht ob das stimmt. Das steht so nicht drin im GEsetz dass das nur 5 Jahre gültig sein soll. Da ist doch die Daueraufenthaltskarte-EU umbefristet gültig, oder sehe ich das falsch ? Kann uns da jemand bitte aufklären ??

Tausend Dank im voraus
GERMANO 
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #55 - 22.04.2007 um 17:43:28
 
@ Germano

Einen Wisch bekommst du bestimmt nicht in der ABH, da hat bluebyte vollkommen Recht.

Siehe meine anderen Antworten. Die Daueraufenthaltskarte ist lt. Gesetz 10 Jahre gültig, aber ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

Diese 10 Jahre resultieren evtl. daraus, dass die Passgültigkeitsdauer auch 10 Jahre beträgt, aber genau weiss ich dass nicht.

Frag mich bitte ca. in 9 Jahren noch mal,  Laut lachend dann weiss ich das evtl.

Also, versuch das was ich dir geraten habe.

Liebe Grüße

Tippi

Wäre schon, wenn du den Erfolg oder den MIsserfolg deiner Mission posten würdest. Als Rückmeldung für mich und die anderen.

Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #56 - 24.04.2007 um 12:11:26
 
Hallo Tippi

Genau das habe ich gemacht was Du mir da beigebracht hast.
Als ich da war, hiess es (erneut) ich hätte Anspruch auf eine FZB ... was Daueraufenthalt wäre ... haben sich die Sachbearbeiter gegenseitig angeguckt !!!
Dauraufhin kam die Frage wofür ich das bräuchte ???  Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt Schockiert/Erstaunt ... mit der Absicht wahrscheinlich dass ich kein trifftigen Grund habe um mir doch die FZB zu geben ...
Ich habe dann die Kopie aus dem Gesetz vorgelegt (Artikel 16) und damit sind alle erstummt.
Na ja, nach längerem hin und her, wurde ich zum Vorgesetzten verwiesen, der jetzt meine ganzen Dokumenten, Antrag etc. von mir hat ...
Ich warte jetzt auf eine positive Antwort.

Wie Du schon gemeint hast, anscheinend ist dieses Prozedere nicht so verbreitet und völlig unbekannt bei den ABH !!!
Hoffen wir auf das Beste ...

Schöne Grüsse und Danke nochmal  Kuss
Germano
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: FRÜHER UNBEFRISTET JETZT FREIZÜG.KEITSBESCH.GUNG ?
Antwort #57 - 28.04.2007 um 10:11:14
 
Hallo @Tippi

habe HIER: http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi?num=1177748251/0#0 , ein neues Thema angefangen. Bitte dort weiterlesen.

DANKE !
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Germano
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


I love i4a


Beiträge: 31
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Staatsangehörigkeit: HESSE
Zeige den Link zu diesem Beitrag DAUERAUFENTHALTSKARTE - EU
Antwort #58 - 28.04.2007 um 10:17:31
 
Hallo @Tippi

wollte wie vereinbart über die Fortschritte im Falle der Beantragung meiner Daueraufenthaltskarte EU berichten.

Ich habe also gestern einen netten Brief von meiner ABH bekommen mit einer FZB gemäss § 5 aber drinnen und nicht einer  Daueraufenthaltskarte EU !!!  Schockiert/Erstaunt

Begründung:

Zitat:
beigefügt übersende ich Ihnen gemäß § 5 eine unbefristet FZB gemäß dem FZB-gestetz/EU.
Eine Daueraufenthaltskarte EU gibt es nicht mehr.
Die Abschaffung der Aufenthaltserlaubnis EU ist eine Verfahrenserleichterung und gilt als eine Angleichung der Rechtsstellung der Unionsbürger.
Der Unionsbürger unterliegt somit lediglich noch der Passpflicht wie dr deutsche Staatsbürger auch. Für die "neuen" EU-Bürger gibt es zwar noch eine Einschränkung was die Beschäftigungserlaubnis angeht, dies trifft allerdings nicht auf Sie zu. Zur näheren Erläuterung habe ich Ihnen ebenfalls noch die gültigen Anwendungshinweise zu § 5 FreizügG/EU in Kopie beigefügt. Die FZB ist für den EU-Bürger nicht verpflichtend und wird von Amts wegen ausgestellt.


Da steht in der mitgeschickten Kopie, in § 5.1.1 gegen Ende: "Diesen vereinfachten Verfahren wurde auch dadurch Rechnung getragen, dass auf bundeseinheitliche Vordrucke mit fälschungssicheren Merkmalen verzichtet worden ist"
Ich bemerkte auch, dass dieses mitgeschickte Vordruck von denen nicht übereinstimmt mit dem hier in unseren Datenbank. Ich verstehe dass nicht.
Nur Punkt 1 ist gleich, Punkt 2 ist leicht verändert, der Rest passt überhaupt nicht mehr. Von meiner ABH geschickte Kopie steht völlig was anderes drin. Es gibt aber nur ein Gesetz, was stimmt da nicht ???
- Deshalb wahrscheinlich schicken die diese FZB, die total besch...eiden aussieht auf Umweltpapier gedruckt, die beim ersten Reegenkontakt sich auflöst ...  unentschlossen

Wie soll ich den da weiter vorgehen bitte, irgend eine Idee ??
vielen Dank im Voraus
Zum Seitenanfang
  

...
 
IP gespeichert
 
Tippi
i4a-team
*****
Offline




Beiträge: 4.456

Friedrichsdorf/Hessen, Hessen, Germany
Friedrichsdorf/Hessen
Hessen
Germany
Geschlecht: female

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarbeiter/in Sozialamt
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: DAUERAUFENTHALTSKARTE - EU
Antwort #59 - 28.04.2007 um 10:30:19
 
Hi Germano,
hmmm,  hä? bisher dachte ich es wäre ein Bundesgesetz?

Vielleicht haben wir auch nur die alten Vordrucke, die wir aufbrauchen  ironie

Nee, im Ernst, ich verstehe das nicht, wirklich nicht.  :bahnh

Diese Daueraufenthaltskarten müssen ja auch für die Drittstaatsangehörigen ausgestellt werden. Was erteilt deine ABH in so einem Fall?

Es geht hier nicht um die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis EU - die ist in der Tat abgeschafft worden.
Aber es gibt einen neuen Vordruck (ich glaube seit einem Jahr) der deiner ABH auch vorliegen müsste.

Aber wie gesagt, totale Uneinigkeit und Verwirrung.

Versuche deiner ABH das nocheinmal zu erklären - KEINE EU-AE !!!
SONDERN EINE BESCHEINIGUNG ÜBER DAS DAUERAUFENTHALTSRECHT (DAUERAUFENTHALTSKARTE)

Sorry Germano, ich habe leider keinen guten Tipp mehr für dich, bin total ratlos.

Liebe Grüße
Tippi
Zum Seitenanfang
  

Ich bin nicht kompliziert, sondern eine Herausforderung...
Homepage  
IP gespeichert
 
Seiten: 1 2 3 4 5 
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema