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Kann ich mich einbürgern lassen ? (Gelesen: 1.009 mal)
mainzda
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Beiträge: 86

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Kann ich mich einbürgern lassen ?
16.03.2007 um 07:22:24
 
Hallo,
ich bin seit August 2001 in Deutschland und habe ein Studentenvisum bis Juli 2006. Ab Juli 2006 habe ich ein AE nach §18.

Im August 2009(August 2008 nach erfolgreichem Integrationskurs) werde ich doch eigentlich alle Voraussetzungen aus http://info4alien.de/einbuergerung/themen/anspruch.htm erfüllen oder ?
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maki
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Beiträge: 4.510

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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #1 - 16.03.2007 um 07:41:57
 
Hallo mainzda,

für die Anspruchseinbürgerung nach §10 StAG sind 8 Jahre gewöhnlicher und rechtmässiger Aufenthalt in Deutschland Vorraussetzung.

Ob in deinem Bundesland die Zeiten der AE zum Studieren (§16) als gewöhnlicher Aufenthalt anerkannt werden, kann dir nur deine EBH sagen.

Siehe auch: http://www.info4alien.de/einbuergerung/themen/rm_aufenthalt.htm

Gruß,

maki
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