Willkommen Gast.
Wenn dies Dein erster Besuch hier ist, lies bitte zuerst die Hilfe - Häufig gestellte Fragen durch. Du musst Dich vermutlich Einloggen oder Registrieren, bevor Du Beiträge verfassen kannst. Klicke auf den "Registrieren" Link, um den Registrierungsprozess zu starten. Du kannst aber auch jetzt schon Beiträge lesen. Suche Dir einfach das Forum aus, das Dich am meisten interessiert.

info4alien.de
 

  ÜbersichtHilfeSuchenEinloggenRegistrierenKontakt Spenden  
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken
Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ (Gelesen: 4.720 mal)
Look_Forward
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a - and my girl
;-)


Beiträge: 90
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
20.02.2007 um 14:19:02
 
Hallo zusammen,

ich hätte mal eine Frage zur Namensführung nach der Eheschließung in Deutschland, vielleicht an die Experten wie Ronny oder an irgend jemanden, der die Erfahrung schon gemacht hat:

Wir möchten meinen Nachnamen als gemeinsamen Ehenamen führen.
Nun hat es das hiesige (deutsche) Standesamt meiner Verlobten freigestellt, ob sie meinen Nachnamen nach deutschem oder usbekischem Namensrecht übernimmt. Als Hinweis sei angemerkt, dass das usbekische Namensrecht hier nahezu mit dem deutschen identisch ist, d.h. auch nach usbekischem Recht ist es möglich, dass sie einfach meinen Nachnamen annimmt und ihren bisherigen aufgibt.

Wie schaut es aber nun bei einer evtl. Neuausstellung Ihres Passes aus? Dazu folgende zwei Szenarien:

1) Der usbekische Reisepass meiner Frau muss irgendwann erneuert werden (z.B. weil alle Seiten für Sichtvermerke voll sind). Wäre es diesbezüglich "günstiger", wenn meine Frau den gemeinsamen Nachnamen nach usbekischem Recht führt, damit die Behörden bei der Passausstellung keine Bedenken anmelden?

2) Irgendwann möchte/ bekommt sie ja vielleicht mal einen deutschen Pass. Wie sieht die Sachlage dann aus? Die Namensführung (meine nach deutschem, ihre nach usbekischem) wäre ja im Familienbuch protokolliert. Könnte dann noch eine Namensführung nach usbekischem Namensrecht für die deutschen Behörden Probleme machen?

Vielen Dank schon mal für Eure Antworten und allen einen schönen Tag!

Viele Grüße,
Tom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
ronny
Platin Member
*****
Offline


Je ne regrette rien!


Beiträge: 8.332

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #1 - 20.02.2007 um 14:41:55
 
Hallo,

für mich ist die sauberste Lösung immer die bei der jeder in seinem Heimatrecht bleibt.

Wenn es für Deine Frau nach usb. Recht möglich ist Deinen Namen anzunehmen, warum nicht (geht nach meinen Infos btw).

Nehmen wir an Du führst den selten anzutreffenden Namen Müller.
Dann erklärt deine Frau nach usbekischem Recht sie will ihn annehmen (Rechtsgrundlage ist der Art. 20 FamGB), Du erklärst nichts und führst Deinen Namen weiter.

Dann steht das Ganze wie folgt im Familienbuch:

Die Namensführung der Frau richtet sich nach usb. Recht, die des Mannes nach deutschem Recht. Die Ehegatten führen den Ehenamen Müller.

Das deutsche Recht bezeichnet nämlich jeden gemeinsamen Namen bei Ehegatten als Ehenamen (vgl. § 1355 BGB) unabhängig davon, ob dieser nach deutschem oder ausländischem Recht aufgrund Rechtswahl oder durch schlichte Namenswahl zustandegekommen ist.

Das oben dargestellte ist eine saubere und rechtlich einwandfreie Lösung und führt m.E. zu keinen Problemen Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  

...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
ronbonchauvi58  
IP gespeichert
 
Look_Forward
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a - and my girl
;-)


Beiträge: 90
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #2 - 20.02.2007 um 15:09:30
 
Hallo Ronny,

vielen Dank für das schnelle und ausführliche Feedback.
So werden wir es machen Zwinkernd

Viele Grüße,
Tom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #3 - 20.02.2007 um 19:44:08
 
Man soll dabei auch die Transliterationsregeln berücksichtigen. z.B. bei der seltenen Namen "Müller" wird in dem Fall, wo die Frau aus Armenien kommt "Myuller" und aus Storch wird es Shtorkh.
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Blaise
Experte
****
Offline


Si taus vilat einisses
abanet!


Beiträge: 1.245

Erde, Germany
Erde
Germany
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Mitarb. Standesamtsaufsicht
Staatsangehörigkeit: Deutsch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #4 - 20.02.2007 um 21:00:10
 
Bei einer Eheschließung in Deutschland werden keine Namen transliteriert. Was die Heimatbehörde der ausländischen Ehegatten daraus machen, ist ziemlich egal!

Blaise
Zum Seitenanfang
  

Aus "Loriots Kommentare":
Nach den neuen Richtlinien betreffs Geschwindigkeitsbeschränkung für Beamte ist es untersagt, während der öffentlichen Verkehrszeiten den Amtsschimmel auf Trab zu bringen.
Homepage  
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #5 - 21.02.2007 um 11:28:52
 
Zitat:
Bei einer Eheschließung in Deutschland werden keine Namen transliteriert. Was die Heimatbehörde der ausländischen Ehegatten daraus machen, ist ziemlich egal!

Nu ja, nicht ganz. Der Sinn der Sache ist ja, dass die Ehepartner gleichen Namen tragen. Was nutzt es (ausser eine Menge Probleme) die Name des deutschen Ehepartners zu übernehmen, wenn es nach Heimatrecht des Ausländers nicht geht oder, wie im Beispiel mit Müller und Russland, aus Müller auf einmal Myuller entsteht.
Deswegen soll dieser Schritt überlegt sein.

Entscheidet sich das Ehepartner später für deutsche Staatsangehörigkeit, so kann die Namensänderung nach der Einbürgerung beantragt werden.
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #6 - 21.02.2007 um 12:32:10
 
Arkha schrieb am 21.02.2007 um 11:28:52:
Nu ja, nicht ganz. Der Sinn der Sache ist ja, dass die Ehepartner gleichen Namen tragen. Was nutzt es (ausser eine Menge Probleme) die Name des deutschen Ehepartners zu übernehmen, wenn es nach Heimatrecht des Ausländers nicht geht oder, wie im Beispiel mit Müller und Russland, aus Müller auf einmal Myuller entsteht.
Deswegen soll dieser Schritt überlegt sein.

Entscheidet sich das Ehepartner später für deutsche Staatsangehörigkeit, so kann die Namensänderung nach der Einbürgerung beantragt werden.

Sorry,
aber da hat Blaise nun mal Recht! Es ist Wurscht!
Nach deutschem Recht führen wir (meinen) Ehenamen, der ebenfalls einen Umlaut enthält, welcher bei der Tarnsliteration ins kyrillische ebenfalls verloren geht.
Na und? Das ist zwar etwas nervig wegen der Diskrepanz zwischen Schreibweise im russ. Pass meiner Frau und unserem richtigen Namen gemäß Familienbuch, aber umgekehrt heiße ich dann in RUS genau so, wie man dort unseren Namen schreibt.
Fakt ist, dass wir ein und den selben Namen haben.
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Arkha
Junior Top-Member
**
Offline


Der größte Lump im ganzen
Land....


Beiträge: 237
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: ehemalige/r Ausländer/in
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #7 - 21.02.2007 um 14:38:13
 
Es ist Wurscht in Deutschland, weil nach deutschem Recht das Familienbuch maßgäblich ist. Es ist Wurscht in Russland, aber ihr werdet in vielen anderen Ländern verschiedenen Namen haben, weil dort sich niemand für das Familienbuch interessiert. Man trägt den Namen, dass man in dem Pass hat.

Leute, ich versuche doch niemandem einzureden, dass die Name nach der Heirat nicht geändert werden soll (ich finde es personlich archaisch, das hat aber mit der Sache nicht zu tun). Ich versuche nur darauf aufmerksam zu machen, dass z.B. es nervig werden kann wegen der Diskrepanz zwischen Schreibweise z.B. im russ. Pass  und Namen gemäß Familienbuch.

Übrigens es sind nicht nur Transliterations-Fragen. In Lettland z.B. ist Schrift ja lateinisch, aber die Frauennachnamen bekommen spezielle Endungen und die Titel, wie Baron, Graf und von. etc. sind unzulässig. Ein Freund von mir (Baron von Berlin - Name geändert) hat eine Lettin geheiratet und sie wollten gemeinsamen Namen. In ihnem Pass stand danach als Nachname "Berlinia".
Zum Seitenanfang
  

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben
 
IP gespeichert
 
Look_Forward
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a - and my girl
;-)


Beiträge: 90
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #8 - 23.02.2007 um 13:30:13
 
Hallo zusammen,

nochmals vielen Dank für Eure Antworten.
Das Thema Transliteration bzw. unterschiedliche Schreibweisen betrifft uns zum Glück nicht, da Usbekistan seit einiger Zeit behördliche Dokumente in lateinisch abfasst (so auch der Pass meiner Liebsten) und ein stetiges Abrücken des Staates von der kyrillischen Schreibweise zu beobachten ist.
Das erkennt man z.B. daran, dass zurzeit alle Straßenschilder dort mit lateinischen Versionen erneuert werden Zwinkernd

[OffTopic]: Ich persönlich finde allerdings diese Vereinheitlichung zum Nachteil des Erhalts anderer Kulturen (in diesem Fall der russischen) schade Griesgrämig
[/OffTopic]

Viele Grüße,
Tom
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Ulf
Ex-Mitglied




Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #9 - 23.02.2007 um 14:52:56
 
Look_Forward schrieb am 23.02.2007 um 13:30:13:
Das Thema Transliteration bzw. unterschiedliche Schreibweisen betrifft uns zum Glück nicht, da Usbekistan seit einiger Zeit behördliche Dokumente in lateinisch abfasst


Bei Umlauten könnte es Probleme geben.

Gruß, ULF
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Zeppelin
Silver Member
****
Offline


für die Venus


Beiträge: 1.292
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: dt. + russ.-tatarisch
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #10 - 23.02.2007 um 15:21:18
 
Look_Forward schrieb am 23.02.2007 um 13:30:13:
... da Usbekistan seit einiger Zeit behördliche Dokumente in lateinisch abfasst (so auch der Pass meiner Liebsten) und ein stetiges Abrücken des Staates von der kyrillischen Schreibweise zu beobachten ist.
Das erkennt man z.B. daran, dass zurzeit alle Straßenschilder dort mit lateinischen Versionen erneuert werden Zwinkernd

[OffTopic]: Ich persönlich finde allerdings diese Vereinheitlichung zum Nachteil des Erhalts anderer Kulturen (in diesem Fall der russischen) schade Griesgrämig
[/OffTopic]


Ebenfalls Off Topic: Ob der Versuch einer Russifizierung (bzw. der Zwang dazu) der usbekischen Kultur dienlich war, wage ich zu bezweifeln.
Und die erweiterten lateinischen Zeichensätze erlauben nun einmal deutlich besser die adäquate Wiedergabe bestimmter Laute der Turksprachen, als das kyrillische Alphabet. (Diese Meinung wird zumindest von zahlreichen Philologen vertreten, die diese Sprachen beherrschen.)

Grüße
Zeppelin
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Look_Forward
Themenstarter Themenstarter
Full Member
***
Offline


i love i4a - and my girl
;-)


Beiträge: 90
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: DE (m); UZ (f)
Zeige den Link zu diesem Beitrag Re: Namensführung im Pass nach Heirat DE - UZ
Antwort #11 - 26.02.2007 um 12:06:20
 
@Zeppelin:
Da gebe ich Dir Recht. So gesehen ist es für dieses Land natürlich völlig legitim, auf die lateinische Schreibweise umzustellen.
Wenn ich's mir recht überlege: Die kyrillischen Buchstaben (und wohl auch die russische Sprache) werden dies sicher trotzdem "gut überstehen"  Laut lachend

@Ulf:
Umlaute haben wir im Namen - in diesem Fall zum Glück - nicht Zwinkernd
Zum Seitenanfang
  
 
IP gespeichert
 
Seitenindex umschalten Seiten: 1
Thema versenden Drucken

Link zu diesem Thema