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Heiraten mit EU Bürgerin (Gelesen: 1.032 mal)
tanoli1
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
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14.02.2007 um 16:45:36
 
Guten Tag,
Ich bin Student ,und lebe in Deutschland seit 8 Jahren,ich studiere an uni Frankfurt.Ich bin kein EU Bürger.
Ich habe vor paar Tagen mit einer Ungarischen Frau in Tonder(Dänemark) geheiratet.
Meine Frau hat eine Aufenthaltsbescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU.und eine unbefristet Arbeitserlaubnes.Sie arbeitet ,aber hat keine feste Arbeit. Ich arbeite auch aber Teilzeit.
Jetzt möchte ich mein Visumstatus ändern lassen.
Meine Frage ist,welche Unterlagen(Dokumente) brauche ich um ein Visum zu bewerben,
Ich wäre Ihnen sehr dankbar ,wenn Sir mir die Antwort so bald wie möglich geben könnten,
ich danke Ihnen im Voraus,
mit freundlichen Grussen,
tanoli1
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 14.02.2007 um 16:53:35
 
tanoli1 schrieb am 14.02.2007 um 16:45:36:
Meine Frau hat eine Aufenthaltsbescheinigung gemäß § 5 Freizügigkeitsgesetz/EU.und eine unbefristet Arbeitserlaubnes.Sie arbeitet ,aber hat keine feste Arbeit. Ich arbeite auch aber Teilzeit.
Jetzt möchte ich mein Visumstatus ändern lassen.
Meine Frage ist,welche Unterlagen(Dokumente) brauche ich um ein Visum zu bewerben,


Keine Bewerbung, sondern Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis-EU. Euer beider Einkommen reichen zusammengerechnet?

Gruß, ULF
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tanoli1
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Beiträge: 2
Geschlecht: male

Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich bin selbst Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Pakistanisch
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Antwort #2 - 14.02.2007 um 17:00:22
 
hallo Ulf.
danke für die Antwort ,ja um ein Aufenhalt zu beantragen,was bruache ich.
als Student darf ich nicht viel arbeiten,Meine Frau hat auch kein Fest Einkommen.
ungefähr 1000 Euro monatlich haben wir beide zusammen,
was noch brauchen wir außer das??
warte auf Antwort
danke,

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inge
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Beiträge: 4.002
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: D(m) + UA(f)
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Antwort #3 - 14.02.2007 um 17:11:54
 
Heiratsurkunde?
"Wir sind verheiratet" reicht der ABH möglicherweise nicht als Nachweis einer rechtsgültigen Ehe.

Das Einkommen ist relativ schwierig zu bewerten (auch für die ABH), da bei EUlen und ihren FamAng andere Maßstäbe angesetzt werden. Einfach zumindest schon mal, sobald ihr über dem ALG2 Regelsatz liegt und dass dürfte wohl der Fall sein bei euch. Sollte das Einkommen doch drunter liegem, muss die ABH euren "Spezialfall" prüfen, da EUlen mit Anhang grundsätzlich nur dann ein Problem kriegen dürfen, wenn sie dem dt. Sozialstaat "unangemessen" zu Last fallen.
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