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Vater ist ... (Gelesen: 2.588 mal)
inge
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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09.02.2007 um 15:37:46
 
Zitat:
1. der zum Zeitpunkt der Geburt mit der Mutter des Kindes verheiratet ist,
2. der die Vaterschaft anerkannt hat oder

- John erkennt vorgeburtlich an
- Jane (unverheiratet) stimmt zu
- James heiratet Jane vor der Geburt
- Juliett wird geboren

Wer ist der Vater?

(P.S. Ich kenne zwar die Antwort nicht, aber es war nicht der Professor mit dem Kerzenhalter im Wohnzimmer!)
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Hartmut
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i4a ist klasse


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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von Ausländer/in
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Antwort #1 - 09.02.2007 um 16:57:46
 
Entschulding lieber Inge,

aber ist dieser Post im richtigen Thread gelandet  Zwinkernd
Gruß

Hartmut
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ronny
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Antwort #2 - 09.02.2007 um 17:03:59
 
Hi Inge,

James ist der Vater weil:

gesetzlicher Vater hat Vorrang vor anerkennendem Vater.

Die vorgeburtliche ist ins Leere gegangen, weil sie frühestens mit Geburt hätte wirksam werden können. Da war aber schon der gesetzliche Vater da Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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...      Sich täglich selber noch im Spiegel erkennen zu können, ist wichtiger als jeder Titel und jede Beförderung. -eigen-   Wenn nur noch Gehorsam gefragt ist und nicht mehr Charakter, dann geht die Wahrheit, und die Lüge kommt.                                                    Ödön von Horváth
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Ulf
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Antwort #3 - 10.02.2007 um 15:19:13
 
ronny schrieb am 09.02.2007 um 17:03:59:
James ist der Vater weil:

gesetzlicher Vater hat Vorrang vor anerkennendem Vater.

Die vorgeburtliche ist ins Leere gegangen, weil sie frühestens mit Geburt hätte wirksam werden können. Da war aber schon der gesetzliche Vater da Zwinkernd


Hmm, der anerkennende Vater bekäme das von James zurück, was er aufgrund seiner Anerkennung an medizinischer Schwangerschaftsbetreuung und Unterhalt an die werdende Mutter gezahlt hat?

Gruß, ULF
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New_Life
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Antwort #4 - 10.02.2007 um 15:35:05
 
Der vor der Heirat gezahlte Unterhalt (wenn überhaupt da Jane evtl. Lohnfortzahlung erhielt) wurde von John freiwillig als nicht-titulierter Unterhalt gezahlt. Dürfte schwer sein, den von James zurückzuerhalten Smiley

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ronny
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Staatsangehörigkeit: deutsch
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Antwort #5 - 10.02.2007 um 15:55:51
 
Zitat:
Hmm, der anerkennende Vater bekäme das von James zurück, was er aufgrund seiner Anerkennung an medizinischer Schwangerschaftsbetreuung und Unterhalt an die werdende Mutter gezahlt hat?


Würde ich auch so sehen:



New_Life schrieb am 10.02.2007 um 15:35:05:
Der vor der Heirat gezahlte Unterhalt (wenn überhaupt da Jane evtl. Lohnfortzahlung erhielt) wurde von John freiwillig als nicht-titulierter Unterhalt gezahlt. Dürfte schwer sein, den von James zurückzuerhalten Smiley


Da er vorher rechtlich nicht der Vater war, könnte er allenfalls zivilrechtlich über die Schiene ungerechtfertigte Bereicherung §§ 812 ff BGB vorgehen. Und da wäre Jane "bereichert".....

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ulf
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #6 - 10.02.2007 um 16:04:39
 
New_Life schrieb am 10.02.2007 um 15:35:05:
Der vor der Heirat gezahlte Unterhalt (wenn überhaupt da Jane evtl. Lohnfortzahlung erhielt) wurde von John freiwillig als nicht-titulierter Unterhalt gezahlt.


Sollte mich nicht wundern, wenn aus einer vorgeburtlichen Anerkennung auch vorgeburtlich tituliert wird.

Gruß, ULF
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ronny
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Antwort #7 - 10.02.2007 um 16:57:02
 
ulf schrieb am 10.02.2007 um 16:04:39:
Sollte mich nicht wundern, wenn aus einer vorgeburtlichen Anerkennung auch vorgeburtlich tituliert wird.



Das könnte mich zwar nicht mehr erschüttern, aber es wäre das erste Mal dass eine nicht wirksame Anerkennung (was anderes ist die vorgeburtliche nicht) dazu herhalten müßte Zwinkernd

Ein bestimmter User ließe das allerdings zu Zwinkernd

Grüße
Ronny Zwinkernd
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Ulf
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Antwort #8 - 13.02.2007 um 16:17:22
 
ronny schrieb am 10.02.2007 um 16:57:02:
Das könnte mich zwar nicht mehr erschüttern, aber es wäre das erste Mal dass eine nicht wirksame Anerkennung (was anderes ist die vorgeburtliche nicht) dazu herhalten müßte Zwinkernd

Ein bestimmter User ließe das allerdings zu Zwinkernd


Warum auch nicht? Du kennst OLG Schleswig zur PKH für das ungeborene Kind?
http://www.forum-familienrecht.de/neu/dateien/01/olg_schleswig.pdf

Gruß, ULF
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