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ich brauche hilfe wegen dieses böse anwalt... (Gelesen: 3.850 mal)
carlito
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
Zeige den Link zu diesem Beitrag ich brauche hilfe wegen dieses böse anwalt...
09.02.2007 um 02:41:25
 
ERSTMAL HALLO...

meinen freund in deutschland  2004 asyl beantragt gemacht und 9 monaten spater er hat erste bescheid bekommen,also antrag abgelehnt und dann seine anwalt einspruch erheben,danach 2006 august seinen beantragt 2. mal abgelehnt.
er wollte wieder einspruch machen aber seinen anwalt einfach einen brief geschrieben zu seinem auslanderbehörde ohne ihn zu fragen.
diese brief lautet so:

"unser mandant ist bereit freiwilig auszureisen.diesbezüglisch wird gebeten,unserem mandanten eine ausreisefrist von 3 monaten zu gewahren.
wenn die begehrte ausreisefrist gewahrt wird,sind wir bereit,die vor dem verwaltunggericht ......... anhahige klage zurückzunehmen."

also er hat dieses brief vor dem gericht geschickt.

jetz wir fragen hatte er eigentlich nicht 4 mal recht einspruch machen?
warum diese anwalt (türke anwalt) dieses brief heimlich zu auslanderbehörde geschickt?
kann er trotz diesem brief wieder einen einspruch machen?
wenn ja wie denn?
und kann er gegen diese scheise anwalt klage machen?
oder hat er seine chance verloren?

tut mir leid wegen meines deutsch schreiben,ich bin auch wie er und ich habe alles selber gelernt...

dankeschön für jeder höffliche interesse weil wir haben keinen andere wahl auser von hier auskunft kriegen... Traurig
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fons
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #1 - 09.02.2007 um 03:11:24
 
da soll jemand verstehn?

Was is die Frage?

Wenn man nen Anwalt hat der Sch... is.. dann is das eben Sch...

Ich nix vesrteh.. was is denn Frag?


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schweitzer
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ehegatte von ehem. Ausländer/in
Staatsangehörigkeit: Bundesrepublik Deutschland
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Antwort #2 - 09.02.2007 um 07:56:26
 
Hallo carlito,

wenn der Anwalt Deines Freundes den Brief an die ABH geschickt hat, ohne sich vorher mit Deinem Freund abzusprechen, ist das gelinde gesagt, wenig seriös.

Andererseits, wenn der Asylantrag "zum zweiten mal abgelehnt" worden ist - ich nehme, nach dem was Du geschrieben hast, an, das war dann eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts (möglicherweise hinsichtlich der Herstellung der aufschiebenden Wirkung der eingereichten Klage), dann hängen die Trauben für weitere erfolgversprechende juristische Mittel sehr hoch bzw. die Chancen für eine dann noch erfolgreiche Klage sind sehr gering. Trotzdem hätte der Anwalt das mit Deinem Freund besprechen müssen und sie hätten gemeinsam entscheiden müssen, ob die Klage zurückgenommen wird oder nicht.

Aber passiert ist passiert - was der Anwalt getan hat, wird genau so bewertet, als ob Dein Freund es getan hätte.

Ob es Sinn macht, die ganze Angelegenheit von einem neuen Anwalt anschauen zu lassen, ist hier sehr schwer zu sagen. Die entscheidende Frage ist: Was kann das im besten Falle bringen? Und da sehe ich eigentlich kaum etwas - Ihr könnt versuchen, gegen den ersten Anwalt juristisch vorzugehen, aber ich würde mir da keine Illusionen machen - außerdem würde das keinesfalls bedeuten, das Dein Freund deswegen hier in Deutschland bleiben kann.

Wie gesagt, es gibt kaum "Hoffnung" - ich muss aber auch noch etwas anderes sagen: die Illusion, dass viele Anträge und Widerspruche am Ende schon irgendwie dazu führen werden, hier in Deutschland bleiben zu können, hat sich schon für viele Flüchtlinge letztlich in NICHTS aufgelöst.

Lasst Euch vielleicht zunächst noch mal von einer Migrationsberatungsstelle oder einer seriösen Flüchtlingsorganisation (kann man über die Flüchtlingsräte der Bundesländer erfahren) beraten, welche "Chancen" tatsächlich (noch) bestehen und versucht, so schwer es auch fallen mag, der Realität ins Auge zu schauen.

=schweitzer=

P.S.: -

Dein Deutsch ist für einen Flüchtling, der keinen Integrationskurs besuchen kann und sich alles selbst beibringen musste übrigens gar nicht so schlecht ...  Zwinkernd
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Zkai
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Antwort #3 - 09.02.2007 um 08:04:20
 
Carlito schrieb am 09.02.2007 um 02:41:25:
"unser mandant ist bereit freiwilig auszureisen.diesbezüglisch wird gebeten,unserem mandanten eine ausreisefrist von 3 monaten zu gewahren.
wenn die begehrte ausreisefrist gewahrt wird,sind wir bereit,die vor dem verwaltunggericht ......... anhahige klage zurückzunehmen."


Moin,

ich würde dann dochmal mit Anwalt reden, was er denn genau damit bezweckt hat. Ob die Klage nun kurzfristig abgelehnt wird, weil kein Grund dafür da ist, oder ob entsprechend eine Frist von 3 Monaten zur Ausreise gewährt wird und das Klageverfahren zurückgenommen wird, ist dann ja auch egal. Evtl. ist es auch billiger.

Spricht eher für den Anwalt, dass er die Sinnlosigkeit des Unternehmens eingesehen hat.

Das der Anwalt nicht mit ihm gesprochen hat, ist natürlich der negative Teil.

Aber bevor man hier rummeckert, sollte man dies direkt mit dem Anwalt klären.


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inge
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Antwort #4 - 09.02.2007 um 10:47:11
 
Zitat:
Evtl. ist es auch billiger

Es stellt sich ja auch die Frage der Bezahlung (des Anwalts).
PKH gibt's ja wohl nur bei Aussicht auf Erfolg und nach zwei Ablehnungen scheint ein Erfolg doch wohl eher fraglich und es scheint mehr um eine Aufenthaltsverlängerung unter Ausnutzung der üblichen Bearbeitungszeiten zu gehen.

Möglicherweise hat der Anwalt ja auch schon ein- oder zweimal die Zahlung seines Honorars erbeten und versucht jetzt (falls ohne Erfolg) zumindest seine eigenen Kosten klein zu halten?
Wie bereits gesagt: Nur der Anwalt weiß warum. Also den fragen.
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DonCamillo
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Beziehung zum Thema Ausländerrecht: Ich oute mich später
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Antwort #5 - 09.02.2007 um 11:53:19
 
Carlito schrieb am 09.02.2007 um 02:41:25:
jetz wir fragen hatte er eigentlich nicht 4 mal recht einspruch machen?


Wo hast du das denn her ?


DC
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sibo
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Antwort #6 - 09.02.2007 um 21:36:46
 
sibo schrieb am 09.02.2007 um 21:35:56:
jetz wir fragen hatte er eigentlich nicht 4 mal recht einspruch machen?
warum diese anwalt (türke anwalt) dieses brief heimlich zu auslanderbehörde geschickt?
kann er trotz diesem brief wieder einen einspruch machen?
wenn ja wie denn?
und kann er gegen diese scheise anwalt klage machen?
oder hat er seine chance verloren?


Immer diese bösen Türken Augenrollen

Und so heimlich war das ja anscheinend nicht!

Glaube es hilft Euch weiter wenn Ihr euch mit dem Anwalt mal zusammen setzt und vernünftigt miteinander spricht und auch versteht was tatsächlich Sache ist!!
Und dem entsprechend handelt !

Es gibt Menschen die denken : jetzt habe ich bezahlt(Anwalt zb)und nun muss es
geregelt werden!Aber man selber sollte auch Aktiv werden und nicht vergessen das auch einige Gesetze und Reglungen etc vorgegeben sind!!

Und einen neuen Anwalt jetzt einschalten um den Sc.... Anwalt anzuklagen ist in meinen Augen reine Zeitverschwendung--nutze mal lieber die 3 Mon. um klarheit zu schaffen wie auch immer...

Alles Gute

fons: Änderung:
hab das Zitat mal gerichtet, sonst ist das schlecht nachvollziehbar  Zwinkernd
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Antwort #7 - 09.02.2007 um 21:42:58
 
Sorry,

habe es mit dem zitieren nich so hinbekommen
hoffe ihr versteht trotzdem unentschlossen

Danke Fons
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sibo  
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fons
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Antwort #8 - 09.02.2007 um 21:52:38
 
Kein Problem...

[hint]Klicke auf zitieren, dann lösch den text raus den du NICHT zitieren willst,
dass nur noch das dasteht was du eben zitieren willst.

Deinen eigenen Text musst du dann nach dem
[ /quote]
schreiben  Zwinkernd[/hint]
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